Zolltarifnummer 0910.91.10.00: Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0910.91.10.00 steht für Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0910.91.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0910.91.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- 0910.91andere Gewürze, Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
- 0910.91.10weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910.91.10.00Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.91.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Curcuma Sun, Gewürztee bio" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus Kurkuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken, welche mit Zitronengras, Süßholz und Zitronenschalen vermengt sind. Die Komponenten der Mischung sind getrocknet und geschnitten. Es handelt sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Die für den Einzelverkauf aufgemachte Gewürzmischung ist zu 90 g in einem Polybeutel eingeschweißt und mit einer Pappschachtel umschlossen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Gewürztee Ginger Splash" bezeichneten Ware um eine Gewürzmischung. Die Mischung besteht aus getrockneten, zerkleinerten Gewürzen (schwarzer Pfeffer der Position 0904 und Ingwer der Position 0910) und anderen Bestandteilen (Zitronengras, Süßholz und Pfefferminze der Position 1211). Es handelt sich danach um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die getrockneten und geschnittenen Gewürze bestimmt. Die Gewürzmischung ist in 20 Teebeuteln je 1,8 g in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben aus der Produktspezifikation und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Gewürztee Curcuma Sun, Art. FB2-12-045" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus Curcuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken, welche mit Zitronengras, Süssholz und Zitronenschale vermengt sind. Die Komponenten der Mischung sind getrocknet und geschnitten. Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Die Gewürzmischung ist in einer Kartonage in zwanzig einzeln verpackten Beuteln mit je 1,8 g für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Chai Tea packed in biodegradable pyramid shaped teabags. Tea is fermented. Made up of black tea 10%, cinnamon 50%, cardamon 2% & ginger 29%. Packaged in reusable container classified separately.
Coffret carton contenant une préparation de mélange d'épices, des types utilisés pour fabriquer une boisson, conditionnée pour la vente au détail dans une carafe avec bouchon en liège tête bois et 2 verres à gin. Ce RTC ne reprend que le classement de la préparation de mélange d'épices.
Mélange d'épices coupées, destiné à la fabrication de boisson du type vin chaud, conditionné en sachets contenus dans un verre avec bouchon de liège.
Mélange d'épices majoritairement non broyées ni pulvérisées, conditionné pour la vente au détail en boîte d'une contenance de 40 gr.
Mélange d'épices utilisé pour aromatiser une boisson, conditionné pour la vente au détail dans une carafe avec bouchon en liège tête bois.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0910 91 05 bis 0910 91 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.91.10.00?
Die Zolltarifnummer 0910.91.10.00 umfasst Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.91.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 0910.91.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0910.91.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091091. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.91.10.00?
0910.91.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0910.91.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
0910.91.10.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091091 andere Gewürze, Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel > 09109110 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.91.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.91.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI54053/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.91.10.00?
TARIC-Code 0910.91.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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