Zolltarifnummer 1211.90.86.30: Minze (frisch oder gekühlt)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1211.90.86.30 steht für Minze (frisch oder gekühlt). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1211.90.86.30 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1211.90.86.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- 1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
- 1211.90andere
- 1211.90.86andere
- 1211.90.86.30Minze (frisch oder gekühlt)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1211.90.86.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich um zerkleinerte Blätter der Pfefferminze. Nach Angaben in der Fachliteratur wird Pfefferminze hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Der sog. Kräutertee (Pfefferminztee, bio) ist lose in einem Polybeutel (Inhalt 40 g) abgepackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (KN) 1211 2000 bis 1211 9030 genannt, andere als Curryblätter, Basilikum und frische Minze, hier: getrocknete Minze".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um zerkleinerte Blätter der Pfefferminze. Nach Angaben in der Fachliteratur wird Pfefferminze hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Der so genannte Kräutertee ist lose in einem Polybeutel (Inhalt 40 g) abgepackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu medizinischen Zwecken verwendeten Art, Minze.
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um zerkleinerte, gefriergetrocknete Blätter der Grünen Minze. Nach den Angaben in der Fachliteratur werden Minzen aller Art hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Die Ware ist in blaue Polybeutel mit einem Umkarton aus Pappe und einem Gewicht von 4,5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Pflanzenteile der hauptsächlich zu medizinischen Zwecken verwendeten Art, hier Minze.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1211 90 86: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind und in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. getrocknete Blätter vom Löwenzahn (Taraxacum officinale), 4. getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa), 5. getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). 6. Schalen von Psylliumsamen (Plantago ovata) in Form heterogener Fragmente, durch Dreschen gewonnen. 7. …
Zu Unterposition 1211 90: 1. Rooibos-Tee, hergestellt aus den getrockneten Blättern des Rooibos-Strauchs (Aspalathus linearis), der zur Zubereitung von Kräutertees verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Codenummern 1211 90 86 20 1, 1211 90 86 90 1, 1211 90 86 90 2 und 1211 90 86 90 8: Eine Aufmachung für den Küchengebrauch ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung immer gegeben, wenn die Erzeugnisse in Packungen mit einem Gewicht bis zu einem Kilogramm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 83). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 208. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. Juni 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und gemahlene Hagebutten (spec. Rosa Canina), welche zu einem losen, grobkörnigen Pulver von orangebrauner Farbe zermahlen wurden. …
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1211.90.86.30?
Die Zolltarifnummer 1211.90.86.30 umfasst Minze (frisch oder gekühlt). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1211.90.86.30?
Der Drittlandszollsatz für 1211.90.86.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1211.90.86.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1211.90.86.30?
1211.90.86.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1211.90.86.30 im Zolltarif eingeordnet?
1211.90.86.30 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert > 121190 andere > 12119086 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1211.90.86.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1211.90.86.30 erfasst, zum Beispiel DE8935/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1211.90.86.30?
TARIC-Code 1211.90.86.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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