Zolltarifnummer 1212.21.00.00: Johannisbrot, genießbar
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1212.21.00.00 steht für Johannisbrot, genießbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1212.21.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1212.21.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1212.21genießbar
- 1212.21.00.00Johannisbrot, genießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1212.21.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Suszone i prasowane liście alg morskich w postaci arkuszy (o wymiarach 20 x 21 cm), barwie czarnej, które nie zostały poddane żadnemu przetworzeniu. Produkt przeznaczony do spożycia przez ludzi (jako składnik do sushi, dodatek do mięs i sałatek, do zup itp.). Opakowanie jednostkowe w arkuszach (6, 8., 50 szt.), pakowane w worki a następnie w kartony.
Secondo le informazioni fornite, si tratta di farina di alghe del genere gracilaria verrucosa. Per dichiarazione di parte, la merce si presenta come una polvere fine di colore beige ed è commercializzata in bustine chiuse ermeticamente. La ditta dichiara che il prodotto è impiegato nell'alimentazione umana per aumentare l'apporto di fibre insolubili, mantenere il senso di sazietà ed integrare l'assunzione di minerali. Può essere aggiunto a vari cibi.
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um gereinigte, gemahlene, mehrzellige Algen der Art Undaria pinnatifida (Braunalge), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmittel (Lebensmittel) bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare (für die menschliche Ernährung geeignete) Algen
Kaltēti jūras kāposti (aļģes), zaļā krāsā Paredzēts izmantot salātu ražošanā 100% Laminaria Japonica Fasēts maisos.
Lila-schwarze, charakteristisch nach Algen riechende, trockene, hauchdünne, zu einem runden „Kuchen“ (Durchmesser ca. 20 cm) geformte Seetangstücke; aufgemacht in einer Klarsichtfolie mit bunt bedrucktem Etikett versehen; ein Röstvorgang oder eine andere weitergehende Behandlung konnte nicht nachgewiesen werden.
Grün-schwarze, charakteristisch nach Algen riechende, trockene, hauchdünne, unregelmässig geformte Seetangstücke; aufgemacht in einem bunt bedruckten, wiederverschließbaren Verbundfolienbeutel zu 80 g; ein Röstvorgang oder eine andere weitergehende Behandlung konnte nicht nachgewiesen werden.
Grün-braune, charakteristisch nach Algen riechende, trockene, hauchdünne, zu einem runden „Kuchen“ geformte Seetangstücke; aufgemacht in einer Klarsichtfolie mit bunt bedrucktem Etikett; ein Röstvorgang oder eine andere weitergehende Behandlung konnte nicht nachgewiesen werden.
PER DICHIARAZIONE DI PARTE IL PRODOTTO E' UNA FARINA DI ALGHE DEL GENERE GRACILLARIA VERRUCOSA. LA MERCE SI PRESENTA COME UNA POLVERE FINE DI COLORE BEIGE ED E' COMMERCIALIZZATA IN BUSTINE CHIUSE ERMETICAMENTE. LA DITTA DICHIARA CHE IL PRODOTTO E' IMPIEGATO NELL'ALIMENTAZIONE UMANA PER AUMENTARE L'APPORTO DI FIBRE INSOLUBILI, MANTENERE IL SENSO DI SAZIETA', INTEGRARE L'ASSUNZIONE DI MINERALI. PUO' ESSERE AGGIUNTO A VARI CIBI.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1212 21 00 und 1212 29 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe A.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2016/996 der KOMMISSION vom 16.Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 164/1) (RV L 16/996) Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Unterposition 1212 99 95 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1212, 1212 99 und 1212 99 95. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (378. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Oktober 2005) Erzeugnis 2 Carobpulver gewonnen durch einen Vorgang von Trocknen, Reinigen und Lagerung des Fruchtfleisches von Johannisbrot (Pod Pulp), das anschließend einem weiteren Entwässerungsverfahren unterzogen wird. Eine feine und gleichmäßige Körnung des Erzeugnisses wird durch einen Mahlvorgang erzeugt. Das Erzeugnis enthält mehr als 5 GHT Saccharose. Das Pulver wird als Viehfutter und Bestandteil von Haustierfutter eingesetzt. KN-Code: 1212 10 101) 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 1212 92 00.
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1212.21.00.00?
Die Zolltarifnummer 1212.21.00.00 umfasst Johannisbrot, genießbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1212.21.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 1212.21.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1212.21.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121221. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1212.21.00.00?
1212.21.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1212.21.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
1212.21.00.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 121221 genießbar. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1212.21.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1212.21.00.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000144. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1212.21.00.00?
TARIC-Code 1212.21.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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