Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1212.99.95.10: Bienenpollen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1212.99.95.10 steht für Bienenpollen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1212.99.95.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1212.99.95.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1212.99andere, andere
  4. 1212.99.95andere
  5. 1212.99.95.10Bienenpollen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1212.99.95.10

HS-Code1212.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1212.99.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1212.99.95.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2022SOL429Erteilt von ESGültig bis 2025-05-18

Polen de abeja. Se presenta en tarros de 230 gramos. Concebido para uso alimentario.

ES2015SOL00000000661-1Erteilt von ESGültig bis 2021-08-27

Polen ecológico (100% polen de abeja).

ESBTIESBTI2018SOL206Erteilt von ESGültig bis 2021-07-25

Polen de flores, congelado. El producto está destinado a la alimentación de insectos. Se trata de polen recolectado por las abejas en el campo y aglutinado por las mismas abejas en forma de bolitas mediante néctar, miel y jugos secretados, que las abejas transportan en las patas. Cuando las abejas llegan a la puerta de la colmena son obligadas a dejar el polen mediante un dispositivo colocado en la puerta, el polen así recogido cae en un recipiente del cual se transporta fresco para su congelación.

DEBTI24434/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Pollen - Bienenkontakt" bezeichneten Ware um Pollen, die von Bienen gesammelt werden. Die Bienen werden vor dem geschlossenen Einflugloch abgefangen und eingefroren. Anschließend werden die Pollenhöschen vom Bienenbein entfernt. Diese Pollen werden tiefgefroren und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert. Sie sind in Probengefäßen aus Kunststoff ohne weitere Zusätze verpackt und beschriftet. Pollen werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 genannt; hier: Bienenpollen".

DEBTI24437/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Pollen Comb" bezeichneten Ware um Pollen, die von Bienen gesammelt und in der Bienenwabe im Bienenstock gelagert werden. Diese Pollen werden tiefgefroren und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert. Sie sind in Probengefäßen aus Kunststoff ohne weitere Zusätze verpackt und beschriftet. Pollen werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 genannt; hier: Bienenpollen".

DEBTI24435/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Pollen - manuell" bezeichneten Ware um Pollen, die von Menschen gesammelt werden. Dabei werden die Blüten abgeschnitten. Die Pollen werden dann dadurch gewonnen, dass diese Blüten entweder in einer Papiertüte gesammelt und die Pollen abgeschüttelt bzw. in einem Vibrator abgeschüttelt werden. Diese Pollen werden tiefgefroren und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert. Sie sind in Probengefäßen aus Kunststoff ohne weitere Zusätze verpackt und beschriftet. Pollen werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 genannt; hier: Bienenpollen".

DEBTI24436/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Bee bread Comb" bezeichneten Ware um sogenanntes Bienenbrot. Bienenbrot besteht aus von Bienen gesammelten Blütenpollen, die mit Honig, Nektar und Drüsensekreten vermischt und in Wabenzellen des Bienenstocks eingelagert sind. Die derart gelagerten Pollen durchlaufen eine Milchsäuregärung und werden dadurch zum haltbaren Bienenbrot. Das Bienenbrot dient als Futtermittel für Arbeiterinnen und für die Brut. Diese Pollen werden tiefgefroren und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert. Sie sind in Probengefäßen aus Kunststoff ohne weitere Zusätze verpackt und beschriftet. Pollen werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 genannt; hier: Bienenpollen".

DEBTI24438/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Pollen Trap; Pollen from trap" bezeichneten Ware um Pollen, die von Bienen gesammelt und in einer Falle vor dem Bienenstock abgestreift werden. Diese Pollen werden tiefgefroren und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert. Sie sind in Probengefäßen aus Kunststoff ohne weitere Zusätze verpackt und beschriftet. Pollen werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Eine mögliche anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 genannt; hier: Bienenpollen".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1212

Zu Unterposition 1212 99 95: (entfallen) bis ... Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter, vierter und fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z.B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist; 3. Samen von Guarana (Paullinia cupana), gemahlen, weder geröstet noch anders verarbeitet. Nicht hierher gehören Kerne von Kürbissen (Position 1207 oder 1209), mit Ausnahme der geschälten Kerne von Kürbissen, welche gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-229/06 in Position 1212 einzureihen sind.

Pos. 1212

Zu Unterposition 1212 99: 1. Kürbiskerne (Cucurbita pepo L.), ungeschält, ungeröstet, ungesalzen, nicht keimfähig, zur menschlichen Ernährung geeignet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Konjac-Knolle (Amorphophallus konjac) in Form eines Pulvers, das hauptsächlich aus Glucomannan (87,5 %) besteht. Der Rest (12,5 %) des Produkts umfasst Feuchtigkeit und Asche. Es wird durch ein Trennverfahren unter Verwendung von Wasser oder einer Lösung mit niedrigem Alkoholgehalt zur Entfernung einiger Verunreinigungen erhalten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2016/996 der KOMMISSION vom 16.Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 164/1) (RV L 16/996) Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Unterposition 1212 99 95 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1212, 1212 99 und 1212 99 95. …

Pos. 1212

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (378. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Oktober 2005) Erzeugnis 2 Carobpulver gewonnen durch einen Vorgang von Trocknen, Reinigen und Lagerung des Fruchtfleisches von Johannisbrot (Pod Pulp), das anschließend einem weiteren Entwässerungsverfahren unterzogen wird. Eine feine und gleichmäßige Körnung des Erzeugnisses wird durch einen Mahlvorgang erzeugt. Das Erzeugnis enthält mehr als 5 GHT Saccharose. Das Pulver wird als Viehfutter und Bestandteil von Haustierfutter eingesetzt. KN-Code: 1212 10 101) 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 1212 92 00.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1212.99.95.10?

Die Zolltarifnummer 1212.99.95.10 umfasst Bienenpollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1212.99.95.10?

Der Drittlandszollsatz für 1212.99.95.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1212.99.95.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1212.99.95.10?

1212.99.95.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1212.99.95.10 im Zolltarif eingeordnet?

1212.99.95.10 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 121299 andere, andere > 12129995 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1212.99.95.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1212.99.95.10 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2022SOL429. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1212.99.95.10?

TARIC-Code 1212.99.95.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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