Zolltarifnummer 1302.19.05: Vanille-Oleoresin
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1302.19.05 steht für Vanille-Oleoresin. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1302.19.05 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1302.19.05
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- 1302.19Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere
- 1302.19.05Vanille-Oleoresin
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.19.05
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Extrait végétal de type extrait de vanille se présentant sous la forme d’un liquide brun destiné à un usage alimentaire conditionné pour la vente au détail en pot plastique de 1kg ou en seau plastique de 5, 10 ou 20 kg.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 30-35 % Vanille Extrakt, 30-35 % Wasser, 40-50 % Alkohol. Vanillin-Gehalt: 0,2 - 0,4 %. Extraktionsmittel: Wasser Alkohol. Verwendung: Zur Aromatisierung von Lebensmitteln. Handelsübliche Maßeinheit: 5 kg Kanister. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Rotbraune, klare Flüssigkeit; Geruch: alkoholisch, nach Vanille; Geschmack: alkoholisch, intensiv nach Vanille. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein alkoholisch-wässeriger Auszug von Vanille vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere als Opium oder von Süßholzwurzeln oder von Hopfen: Vanille-Oleoresin.
EXTRAIT LIQUIDE DE VANILLE NON CONCENTRE. UTILISE COMME AROME ALIMENTAIRE
Angaben des Antragstellers: Herstellung und Zusammensetzung: Vertrauliche Angaben. Verwendung: Zur Aromatisierung von Lebensmitteln. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Dunkelbraune, trübe, leicht zähfließende Flüssigkeit; Geruch: wenig nach Vanille, arteigen stark nach Alkohol. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt ein wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten vor.
Angaben des Antragstellers: Herstellung und Zusammensetzung: Vertrauliche Angaben. Verwendung: Zur Aromatisierung von Lebensmitteln. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Dunkelbraune, trübe, leicht zähfließende Flüssigkeit; Geruch: sehr wenig nach Vanille, arteigen wenig rauchig nach Alkohol. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt ein wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten vor.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Vertrauliche Angaben. Verwendung: Bei der Herstellung von Aromen für die Getränkeindustrie und Lebensmittelindustrie. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Rot-braune, klare, leicht zähfließende Flüssigkeit; Geruch: nach Vanille und Alkohol. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt ein wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1302 19: 1. Cannabisextrakt, der hauptsächlich Cannabidiol (CBD) (1200 mg CBD/10 ml), Cannabinol (CBN), Cannabigerol (CBG) und weniger als 0,2 % Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) enthält, gewonnen aus Cannabis sativa L.-Pflanzen. Er ist nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt. Das Erzeugnis ist in Packungen für den Einzelverkauf mit zwei austauschbaren Kartuschen von 5 ml aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium (RV E1301000). Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704) (RV E1301A00); b) Malzextrakt (Position 1901) (RV E1301B00); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101) (RV E1301C00); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22) (RV E1301D00); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938 (RV E1301E00); f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939) (RV E1301F00); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) (RV E1301G00); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3 …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.19.05?
Die Zolltarifnummer 1302.19.05 umfasst Vanille-Oleoresin. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.19.05?
Der Drittlandszollsatz für 1302.19.05 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1302.19.05?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.19.05?
1302.19.05 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1302.19.05 im Zolltarif eingeordnet?
1302.19.05 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130219 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.19.05?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.19.05 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-02072. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.19.05?
KN-Code 1302.19.05 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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