Zolltarifnummer 1302.19: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1302.19 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
1302.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1302.19
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jugo natural de hoja de aloe vera, que se obtiene mediante un proceso completamente natural de trituración de la hoja de la planta. El producto resultante se envasa en botellas de cristal o plástico (PET) de ½ l o 1 l. Apto para consumo humano.
Jugo blanco, cristalino y brillante, de aloe vera (Aloe barbadensis Miller), que se obtiene por triturado del parénquima de las hojas, tras experimentar varios procesos (lavado, pelado – eliminación de corteza, esterilizado, etc.). Se envasa en contenedores de 1, 20 y 1000 kg. Puede destinarse tanto a la industria dietética como a la cosmética.
Polvo de color blanco que se obtiene por liofilización del jugo de aloe vera (Aloe barbadensis Miller), obtenido por triturado del parénquima interno de sus hojas y al que se añade maltodextrina (carrier) y antioxidantes. Se envasa en contenedores de 1 y 20 kg. Puede destinarse tanto a la industria dietética como a la cosmética.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Ethanolisch - wässriger Pflanzenauszug aus Semen Strophanthus gratus oder Semen Strophanthus kombe im Verhältnis 1:10 (Samen zu Auszugmittel), Herstellung gemäß Arzneibuchvorschrift HAB oder Ph.Eur.. Trockenrückstand mindestens 1,2 % (m/m). Verwendung: Rezepturgrundsubstanz für pharmazeutische Zwecke. Keine Abgabe an den Endverbraucher, Versand ausschließlich an Berechtigte (Pharmazeutischen Großhandel, Apotheken u.a.). Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein flüssiger Pflanzenauszug aus Semen Strophanthus gratus oder Semen Strophanthus kombe vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere als Opium oder von Süßholzwurzeln oder von Hopfen: andere als Vanille-Oleoresin oder von Pflanzen der Gattung Ephedra.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt von Arten aus der Familie der Lamiaceae (Labiaten), zum Beispiel Melissa officinalis. Verwendung: Extrakt essbarer Kräuter. Handelsübliche Maßeinheit: 3 kg Beutel, 5 Beutel (15 kg total) in einem Karton. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Mittelbraunes, feines Pulver; Geruch: schwach nach Gerbstoffen; Geschmack: bitter. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein fester Pflanzenauszug vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt von Blättern von Arten aus der Familie der Lamiaceae (Labiaten), zum Beispiel Origanum vulgare. Verwendung: Extrakt essbarer Kräuter. Handelsübliche Maßeinheit: 3 kg Beutel, 5 Beutel (15 kg total) in einem Karton. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Braunes, feines Pulver; Geruch: nach Gerbstoffen; Geschmack: bitter. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein fester Pflanzenauszug vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt von Blättern von Jasminum officinale, Jasmin-Extrakt. Verwendung: Lebensmittelindustrie. Handelsübliche Maßeinheit: Aromaschutzbeutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Ockergelbes, feines Pulver; Geruch: nach Jasmin; Geschmack: bitter, nach Jasmin. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein fester Pflanzenauszug vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Haferkernen (Avena sativa). Zur Zusammensetzung liegt ein Analysenzertifikat vor. Verwendung: pharamzeutische Industrie, Lebensmittelindustrie, Kosmetik. Handelsübliche Maßeinheit: Fässer mit 25 kg. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein Pflanzenauszug von Haferkernen (Avena sativa) vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere als Vanille-Oleoresin oder von Pflanzen der Gattung Ephedra.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1302 19 70: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A, Ziffern 4 bis 20. (entfallen) bis
Zu Unterposition 1302 19: 1. Cannabisextrakt, der hauptsächlich Cannabidiol (CBD) (1200 mg CBD/10 ml), Cannabinol (CBN), Cannabigerol (CBG) und weniger als 0,2 % Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) enthält, gewonnen aus Cannabis sativa L.-Pflanzen. Er ist nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt. Das Erzeugnis ist in Packungen für den Einzelverkauf mit zwei austauschbaren Kartuschen von 5 ml aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.19?
Die Zolltarifnummer 1302.19 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.19?
Für 1302.19 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 1302.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.19?
1302.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1302.19 im Zolltarif eingeordnet?
1302.19 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.19 erfasst, zum Beispiel ES2016SOL0000000000305. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.19?
HS-Unterposition 1302.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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