Zolltarifnummer 1302.20: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1302.20 steht für Pektinstoffe, Pektinate und Pektate. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
1302.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1302.20
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pektin aus Citrusfrüchten, Äpfeln. Verwendung: Lebensmittelzusatzstoff. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 20-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Amidiertes Pektin, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes, amidiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pektin, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pektin, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Amidiertes Pektin, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: 500-kg Big Bag. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes, amidiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pektin, Polyphosphate, Calciumcitrat, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pektin, Kalium-Natrium-Tartrat, Natriumcitrat, Saccharose. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt standardisiertes Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Citruspektin mit definierter Viskosität. Verwendung: Gelier- und Dickungsmittel für Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit 25-kg PE-Beutel. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Pektin vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1302 20 10 und 1302 20 90: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium (RV E1301000). Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704) (RV E1301A00); b) Malzextrakt (Position 1901) (RV E1301B00); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101) (RV E1301C00); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22) (RV E1301D00); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938 (RV E1301E00); f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939) (RV E1301F00); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) (RV E1301G00); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3 …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.20?
Die Zolltarifnummer 1302.20 umfasst Pektinstoffe, Pektinate und Pektate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.20?
Für 1302.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 1302.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.20?
1302.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1302.20 im Zolltarif eingeordnet?
1302.20 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.20 erfasst, zum Beispiel DE16877/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.20?
HS-Unterposition 1302.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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