Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302.20.10: Pektinstoffe, trocken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302.20.10 steht für Pektinstoffe, trocken. Der Drittlandszollsatz beträgt 19,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1302.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1302.20.10
Drittlandszoll
19,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  3. 1302.20Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
  4. 1302.20.10Pektinstoffe, trocken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.20.10

HS-Code1302.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1302.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll19,2 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37305/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Angaben des Antragstellers: PE186_Apfelpektin (Mono) Pflanzliches Geliermittel Apfelpektin (E440) Aufmachung: 11 g Feststellungen an einem Warenmuster: Hellbraunes, feines Pulver; Geruch: neutral; Geschmack: schwach säuerlich. Bei Zugabe von Wasser wirkt das Pulver dickend. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: trocken

DEBTI25449/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Angaben: Ballaststoffkonzentrat aus Pektin und Cellulose, welches als Verdickungsmittel in der Lebensmittelindustrie verwendet werden soll. Verpackungseinheit: in Säcken. Herstellung: Durch alkoholische Extraktion von getrockneten, homogenisierten und pulverisierten Zitronenschalen gewonnener, zusätzlich getrockneter Trester. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Hellbeiges, leicht hygroskopisches, geruchloses Pulver. Analytische Untersuchungen: Nach den Angaben haben sich keine Hinweise ergeben, die im Widerspruch zu Pektinstoffen im Sinne der Codenummer 1302 2010 stehen. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: trocken.

DEBTI6515/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-29

Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ein Pektinstoff mit Hilfsstoffen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: trocken.

DE14998/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-24

Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pectin, leicht braunes Pulver. Zur Verwendung und handelsüblichen Maßeinheit liegen keine Angaben vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt Pektin, in Pulverform, vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: trocken.

ITIT-2010-O044A-278100Erteilt von ITGültig bis 2016-05-05

STABILIZZANTE E GELIFICANTE PER PREPARATI DI FRUTTA OTTENUTO MEDIANTE MISCELAZIONE DI PECTINA E XANTHAN GUM. IL PRODOTTO SI PRESENTA SOTTO FORMA DI UNA POLVERE FARINOSA DI COLORE AVORIO CON PRESENZA DI GRANELLI PIU’ SCURI. IL PRODOTTO E’ INODORE E HA SAPORE DOLCIASTRO.

AT2009/000232Erteilt von ATGültig bis 2015-08-10

Bräunliches, sehr inhomogenes, pulverförmiges Gemenge von mit Zucker standardisierten Pektinstoffen (Pektinaten), mit Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 5 GHT.

AT2009/000233Erteilt von ATGültig bis 2015-08-10

Bräunliches, sehr inhomogenes, pulverförmiges Gemenge von mit Zucker standardisierten Pektinstoffen (Pektinaten), mit Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 5 GHT.

DE4102/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-05-12

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 22,8 % Citrus-Pektin; 77,2 % Zucker. Verwendung und handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Grobe, weiße Kristalle durchzogen von einem hellbeigefarbenen, feinen Pulver; Geruch: schwach säuerlich; Geschmack: süß. Bemerkungen: Probe in Wasser dickend. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Pektin standardisiert mit Zucker vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: trocken.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterpositionen 1302 20 10 und 1302 20 90: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse.

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

Kapitel 13

1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium (RV E1301000). Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704) (RV E1301A00); b) Malzextrakt (Position 1901) (RV E1301B00); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101) (RV E1301C00); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22) (RV E1301D00); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938 (RV E1301E00); f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939) (RV E1301F00); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) (RV E1301G00); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3 …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.20.10?

Die Zolltarifnummer 1302.20.10 umfasst Pektinstoffe, trocken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 1302.20.10 beträgt 19,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1302.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.20.10?

1302.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

1302.20.10 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130220 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI37305/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.20.10?

KN-Code 1302.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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