Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302.39: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302.39 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1302.39 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1302.39
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  3. 1302.39Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.39

HS-Code1302.396 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

RO2016/002195Erteilt von ROGültig bis 2022-03-02

Produsul se prezintă sub forma unei pulberi fine de culoare bej. Se declară obtinerea prin amestecarea simplă, după separarea corpurilor străine si a metalelor, a următoarelor ingrediente: caragenan semirafinat si clorură de potasiu. Amestecul se foloseste în industria cărnii ca agent de gelificare, prin încorporare într-o solutie de saramură care se adaugă preparatelor din carne prin injectare sau tamblerizare. Dozajul recomandat: 0,1-2%. Oferă capacitate mare de retinere a apei, îmbunătăteste calitatea produsului si capacitatea de feliere. Se prezintă ambalat în saci de 25 kg.

DE11262/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-21

Das Ergebnis beruht auf den Angaben und der Warenuntersuchung zur Erteilung der vZTA DE HH/1148/05-1 vom 22.08.2005. Angaben des Antragstellers zur vZTA DE HH/1148/05-1: Zusammensetzung: Pflanzenendosperm-Mehl von Samen der Tamarinde. Verwendung: Verdickungsmittel in technischen Anwendungen (Textilindustrie, Papierindustrie, Bauindustrie). Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung: Warenbeschreibung: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver, in Wasser quellend/stark dickend. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt ein Verdickungsstoff (Schleimstoff) von Tamarinde vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 39 00: Neben den in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffern 3 bis 5 genannten Erzeugnissen gehören hierher z. B.: 1. Auszüge aus der Alge Furcellaria fastigiata, die an der dänischen Küste gesammelt wird; die Auszüge werden auf die gleiche Weise wie Agar-Agar hergestellt und gelangen in den gleichen Formen wie dieser in den Handel; 2. Schleime aus Quittensamen; 3. Schleime aus Isländisch-Moos; 4. Carrageenan sowie Calcium-, Natrium- und Kaliumcarrageenat, auch wenn sie durch Zusatz von Zucker (z.B. Saccharose, Glucose) eingestellt sind, um bei ihrer Verwendung eine gleich bleibende Wirkung sicherzustellen. Der Gehalt an zugesetztem Zucker beträgt im Allgemeinen nicht mehr als 25 GHT. 5. Aus den Schalen von Psylliumsamen (Plantago ovata) extrahierte Hydrokolloide.

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 3900: Verordnung (EWG) Nr. 2748/79 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 19901) (RV L 2723): Erzeugnis mit der nachstehenden Zusammensetzung: - Calciumcarrageenat: 62,1 % - Dextrose: 32,9 % - Saccharose: 5 % Unterposition 1302 3900 1) ABl EG Nr. L 261/24

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.39?

Die Zolltarifnummer 1302.39 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.39?

Der Drittlandszollsatz für 1302.39 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1302.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.39?

1302.39 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302.39 im Zolltarif eingeordnet?

1302.39 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.39 erfasst, zum Beispiel RO2016/002195. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.39?

HS-Unterposition 1302.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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