Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0: Würste und ähnliche Erzeugnisse, von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0 steht für Würste und ähnliche Erzeugnisse, von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 15,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1601.00.10.19.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1601.00.10.19.0
Drittlandszoll
15,4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1601Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
  3. 1601.00Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
  4. 1601.00.10aus Lebern
  5. 1601.00.10.19andere
  6. 1601.00.10.19.0Würste und ähnliche Erzeugnisse, von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine :, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0

HS-Code1601.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1601.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1601.00.10.1910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1601.00.10.19.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll15,4 %MFN
Georgien0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Norwegen0 %Preferential tariff quota
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Peru0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1601

Zu Unterposition 1601 00: Für die Einreihung von Erzeugnissen in diese Position ist es nicht entscheidend, dass sie durch die Verkehrsanschauung als „Würste und ähnliche Erzeugnisse“ angesehen werden. Zubereitungen aus grob bis fein zerkleinertem Fleisch, die in Dosen oder andere starre Behältnisse, auch in zylindrischer Form abgefüllt sind, gelten nicht als Würste im Sinne dieser Position. Zu Unterposition 1601 00 10: Hierher gehören Würste und ähnliche Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck, Fett usw., sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Diese Waren, im allgemeinen gekocht und manchmal auch geräuchert, kennzeichnen sich vor allem durch ihren spezifischen Lebergeschmack.

Pos. 1601

Zu Unterposition 1601 00: 1. Salami („Pepperoni“), aufgemacht zusammen mit Mozzarellakäse in einem versiegelten Plastikbeutel mit einem Nettogewicht von 280 g. Die Salami und der Käse sind durch ein Stück Wachspapier getrennt. Der Beutel enthält eine portionsgerechte Menge Belag für eine extra¬ große Pizza, bestehend aus 76 % in kleine Teile geschnittenem und mit Gewürzen bestreutem Mozzarellakäse, 22 % Salami („Pepperoni“), ca. 1 % Gewürze, Rapsöl und ca. 1 % Calciumsilikat. Fünfundsechzig dieser Beutel befinden sich in einem Karton. Sie sind für die Verwendung in der Gastronomie (Pizzerias) vorgesehen. Der zusammen mit der Salami angebotene Mozzarellakäse ist getrennt in die Unterposition 0406 10 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. Siehe auch das Avis zu 0406 10/1.

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?

Die Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0 umfasst Würste und ähnliche Erzeugnisse, von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1601.00.10.19.0?

Der Drittlandszollsatz für 1601.00.10.19.0 beträgt 15,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1601.00.10.19.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?

1601.00.10.19.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1601.00.10.19.0 im Zolltarif eingeordnet?

1601.00.10.19.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse > 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse > 16010010 aus Lebern > 1601001019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1601.00.10.19.0?

Zu 1601.00.10.19.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?

Warennummer 1601.00.10.19.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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