Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1601.00: Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1601.00 steht für Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1601.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1601.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1601Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
  3. 1601.00Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1601.00

HS-Code1601.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Georgien0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Norwegen0 %Preferential tariff quota
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Peru0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ES-2012-000473-0336/12Erteilt von ESGültig bis 2018-10-03

Plato cocinado a base de productos cárnicos (en una proporción superior al 20% en peso, siendo embutidos los productos que predominan en peso), berzas, alubias blancas, patatas etc. Se presenta acondicionado para la venta al por menor en latas serigrafiadas con 750 gramos de contenido neto, embaladas en cajas de 12 unidades.

DE5733/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Bergwurst, Artikelnummer 733 301. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Gegarte, rosafarbene Brühwurst mit mittelgroben, stückigen Fleisch-, Fett und Bindegewebeeinlagen im orangebraunen, mattsichtigen Kunststoffdarm (Abmessungen: Kaliber ca. 4,8 cm, Länge ca. 20 cm), beidseitig geclipt. Aufmachung: Vakuumpackung Kennzeichnung:"Berner Zungenwurst" Nettogewicht: 298 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine gekochte Wurst vor.

DE5738/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Berner Saucisson, Artikelnummer 714 101. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Rohe fein- bis mittelkörnige weiche Mettwurst im Darm, beidseitig geclipt. Kaliber 3,5 - 4,5 cm; Länge: ca. 22 cm Aufmachung: Vakuumpackung Kennzeichnung:"Meinen" Nettogewicht: 251 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Rohwurst vor.

DE5745/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Emmentalerli 2PVAC, Artikelnummer 712 501. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Gegarte, mittel- bis grobkörnige Brühwurst im Darm. Kaliber: ca. 2 cm; Länge ca. 12,5 cm Aufmachung: 2 Vakuumpackungen, mit einer Reißnaht verbunden. Kennzeichnung:"Meinen" Nettogewicht: 101 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine gekochte Wurst vor.

DE5746/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Käse - Cervelas; Artikelnummer 701 652 Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Aufmachung: 1 Kunststoffvakuumpackung mit 2 Würsten Kennzeichnung: ohne Äußere Beschaffenheit: Gegarte rosafarbene Wurst mit Schmelzkäseeinlagen im Darm (Kaliber: ca. 4 cm, Länge: ca. 13 cm). Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegen gegarte Würste vor.

DE5747/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Kalbs Cipollata, Artikelnummer 653 601. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Gegarte hellbeigefarbene Brühwurst mit Geleeabsatz. Kaliber ca. 2 cm; Länge ca. 8 cm Aufmachung: Vakuumpackung, acht Würste pro Packung Kennzeichnung:"Meinen" Nettogewicht: 209 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine gekochte Wurst vor.

DE5748/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Landjäger, Artikelnummer 718 501. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Rohe fein bis mittelkörnige Mettwurst im Darm, in viereckiger Stangenform. Abmessungen ca. 16,5 cm x 1,5 cm x 1 cm Aufmachung: verschweißter klarsichtiger Kunststoffbeutel. Eine Packung mit vier Stück Kennzeichnung:"Meinen" Nettogewicht: 211 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Rohwurst vor.

DE5749/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-14

Angaben des Antragstellers: Mönchs Salami geschnitten, Artikelnummer 672 531 Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Äußere Beschaffenheit: Rohe mittelkörnige Mettwurst mit vereinzelten Pfefferkörnern, in Scheiben, rund. Kaliber ca. 7 cm; Dicke ca. 0,1 cm. Aufmachung: Weiche klarsichtige Kunststoffschale mit verschweißtem Foliendeckel. Kennzeichnung:"Meinen" Nettogewicht: ca. 109 g Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Rohwurst vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1601

Zu Unterposition 1601 00: Für die Einreihung von Erzeugnissen in diese Position ist es nicht entscheidend, dass sie durch die Verkehrsanschauung als „Würste und ähnliche Erzeugnisse“ angesehen werden. Zubereitungen aus grob bis fein zerkleinertem Fleisch, die in Dosen oder andere starre Behältnisse, auch in zylindrischer Form abgefüllt sind, gelten nicht als Würste im Sinne dieser Position. Zu Unterposition 1601 00 10: Hierher gehören Würste und ähnliche Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck, Fett usw., sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Diese Waren, im allgemeinen gekocht und manchmal auch geräuchert, kennzeichnen sich vor allem durch ihren spezifischen Lebergeschmack. Zu Unterposition 1601 00 91: Hierher gehören Würste, nicht gekocht, sofern sie einen Reifeprozess erfahren haben (z. B. …

Pos. 1601

Zu Unterposition 1601 00: 1. Salami („Pepperoni“), aufgemacht zusammen mit Mozzarellakäse in einem versiegelten Plastikbeutel mit einem Nettogewicht von 280 g. Die Salami und der Käse sind durch ein Stück Wachspapier getrennt. Der Beutel enthält eine portionsgerechte Menge Belag für eine extra¬ große Pizza, bestehend aus 76 % in kleine Teile geschnittenem und mit Gewürzen bestreutem Mozzarellakäse, 22 % Salami („Pepperoni“), ca. 1 % Gewürze, Rapsöl und ca. 1 % Calciumsilikat. Fünfundsechzig dieser Beutel befinden sich in einem Karton. Sie sind für die Verwendung in der Gastronomie (Pizzerias) vorgesehen. Der zusammen mit der Salami angebotene Mozzarellakäse ist getrennt in die Unterposition 0406 10 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. Siehe auch das Avis zu 0406 10/1.

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1601.00?

Die Zolltarifnummer 1601.00 umfasst Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1601.00?

Für 1601.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1601.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1601.00?

1601.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1601.00 im Zolltarif eingeordnet?

1601.00 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1601.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1601.00 erfasst, zum Beispiel ES-2012-000473-0336/12. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1601.00?

HS-Unterposition 1601.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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