Zolltarifnummer 1601.00.91: Würste und ähnliche Erzeugnisse, andere, Rohwürste, getrocknet oder streichfähig
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1601.00.91 steht für Würste und ähnliche Erzeugnisse, andere, Rohwürste, getrocknet oder streichfähig. Der Drittlandszollsatz beträgt 149.400 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1601.00.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1601.00.91
- Drittlandszoll
- 149.400 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1601Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
- 1601.00Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
- 1601.00.91Würste und ähnliche Erzeugnisse, andere, Rohwürste, getrocknet oder streichfähig
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1601.00.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 149.400 EUR DTN | MFN |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Norwegen | 0 % | Preferential tariff quota |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un saucisson de type chorizo, à base de viande de porc, destinée à la consommation humaine, prête à consommer, conditionnée pour la vente au détail en pièce entière de 200 g.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un saucisson de type chorizo, à base de viande de porc, destinée à la consommation humaine, commercialisée en tranches ou en chiffonnade prêtes à consommer, conditionnée pour la vente au détail sous barquette plastique de 90 g ou 120 g.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un saucisson de type salami, à base de viande de porc et gras de porc, destinée à la consommation humaine, commercialisée en tranches prêtes à consommer, conditionnée pour la vente au détail sous barquette plastique de 100 g.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un saucisson de type rosette, à base de viande de porc et gras de porc, destinée à la consommation humaine, commercialisée en tranches prêtes à consommer, conditionnée pour la vente au détail sous barquette plastique de 100 g.
Préparation alimentaire de type saucisson sec, saucisse sèche ou Rosette de Lyon à base de viande porc épicée, conditionnée pour la vente au détail.
Angaben des Antragstellers: Cotto Sticks Jalapenos Käse - geräuchert nach Art einer Kochsalami. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse; - andere; -- Rohwürste, getrocknet oder streichfähig.
Angaben des Antragstellers: Cotto Sticks Pikant - geräuchert nach Art einer Kochsalami. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse: andere: Rohwürste, getrocknet oder streichfähig
Préparation alimentaire dénommée gendarme de type saucisse fumée à base de viande porc et de bœuf, épicée, non cuit, conditionnée par paire pour la vente au détail en emballage de 120g.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1601 00: Für die Einreihung von Erzeugnissen in diese Position ist es nicht entscheidend, dass sie durch die Verkehrsanschauung als „Würste und ähnliche Erzeugnisse“ angesehen werden. Zubereitungen aus grob bis fein zerkleinertem Fleisch, die in Dosen oder andere starre Behältnisse, auch in zylindrischer Form abgefüllt sind, gelten nicht als Würste im Sinne dieser Position. Zu Unterposition 1601 00 91: Hierher gehören Würste, nicht gekocht, sofern sie einen Reifeprozess erfahren haben (z. B. durch Lufttrocknung) und unmittelbar genießbar sind. Die Würste können auch geräuchert sein; ihr Eiweiß darf jedoch durch Hitzeeinwirkung (z. B. durch Heißräuchern) nicht vollständig koaguliert sein. Hierher gehören sowohl schnittfeste Würste (z. B. Salami, Saucisson d'Arles und Plockwurst) als auch streichbare Würste (z. B. Teewurst).
Zu Unterposition 1601 00: 1. Salami („Pepperoni“), aufgemacht zusammen mit Mozzarellakäse in einem versiegelten Plastikbeutel mit einem Nettogewicht von 280 g. Die Salami und der Käse sind durch ein Stück Wachspapier getrennt. Der Beutel enthält eine portionsgerechte Menge Belag für eine extra¬ große Pizza, bestehend aus 76 % in kleine Teile geschnittenem und mit Gewürzen bestreutem Mozzarellakäse, 22 % Salami („Pepperoni“), ca. 1 % Gewürze, Rapsöl und ca. 1 % Calciumsilikat. Fünfundsechzig dieser Beutel befinden sich in einem Karton. Sie sind für die Verwendung in der Gastronomie (Pizzerias) vorgesehen. Der zusammen mit der Salami angebotene Mozzarellakäse ist getrennt in die Unterposition 0406 10 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. Siehe auch das Avis zu 0406 10/1.
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1601.00.91?
Die Zolltarifnummer 1601.00.91 umfasst Würste und ähnliche Erzeugnisse, andere, Rohwürste, getrocknet oder streichfähig. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1601.00.91?
Der Drittlandszollsatz für 1601.00.91 beträgt 149.400 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1601.00.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1601.00.91?
1601.00.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1601.00.91 im Zolltarif eingeordnet?
1601.00.91 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse > 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1601.00.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1601.00.91 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03931. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1601.00.91?
KN-Code 1601.00.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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