Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1701.13.90.00: Rohzucker, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1701.13.90.00 steht für Rohzucker, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1701.13.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1701.13.90.00
Drittlandszoll
41.900 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  3. 1701.13Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
  4. 1701.13.90anderer
  5. 1701.13.90.00Rohzucker, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.13.90.00

HS-Code1701.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1701.13.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1701.13.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll41.900 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Indien0 %Non preferential tariff quota
Albanien0 %Preferential tariff quota
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Island0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL1152Erteilt von ESGültig bis 2028-09-23

Panela, jugo de caña de azúcar cristalizado (100%), sin refinar. Su contenido de sacarosa en peso, en estado seco, correspondiente a una lectura polarimétrica superior o igual a 69º pero inferior a 93º. La panela no se cristaliza, por lo que los cristales que aparecen, son de forma espontánea y desordeanda (microcristales anhédricos) y toda la panela está cubierta de melaza. Se trata de un producto terminado de color caramelo que se presenta en forma granulada en bolsas de 500 g Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI13550/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Rohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver mit karamellig-süßem Geruch und Geschmack. Die Ware wird in Kunststofftüten gehandelt. Auf den Tüten sind bunt bedruckte Etiketten angebracht, auf denen der Marken- und Produktname, die Nährwerttabelle und das Nettogewicht (500 g) aufgedruckt ist. Die Ware weist eine Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° auf. Die Ware ist als Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, anderer, in den TARIC-Code 1701 1390 00 einzureihen.

DEBTI13554/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Rohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver mit karamellig-süßem Geruch und Geschmack. Die Ware wird in Kunststofftüten gehandelt. Auf den Tüten sind bunt bedruckte Etiketten angebracht, auf denen der Marken- und Produktname, die Nährwerttabelle und das Nettogewicht (1 kg) aufgedruckt ist. Die Ware weist eine Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° auf. Die Ware ist als Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, anderer, in den TARIC-Code 1701 1390 00 einzureihen.

ESBTIESBTI2024SOL874Erteilt von ESGültig bis 2027-11-21

Panela, jugo de caña de azúcar cristalizado (100%), en bruto. Su contenido de sacarosa en peso, en estado seco, correspondiente a una lectura polarimétrica superior o igual a 69º pero inferior a 93º. Se trata de un producto terminado de color caramelo que se presenta en forma granulada en bolsas de 500 g. Concebido para uso alimentario.

DEBTI19304/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein hellbraunes, teils körniges Pulver. Nach den Antragsangaben handelt es sich um Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, sowie um Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zum Kapitel 17. Die Ware ist als anderer Rohrzucker (als zur Raffination bestimmt) in die Unterposition 1701 1390 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI19307/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-02

Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein braunes, feinkörniges, teils klumpiges Pulver. Nach den Antragsangaben handelt es sich um Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, sowie um Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zum Kapitel 17. Die Ware ist als anderer Rohrzucker (als zur Raffination bestimmt) in die Unterposition 1701 1390 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

NLBTI2022-1203Erteilt von NLGültig bis 2026-02-23

Ruwe rietsuiker met -volgens opgave- onder meer met de volgende kenmerken en ingrediënten: - voor menselijke consumptie; - sucrose; - molasses; - in de verschijningsvorm van bruine poeder; - niet gearomatiseerd; - zonder toegevoegde kleurstoffen; - in zakken van kunststof van ongeveer 450 gr.

DEBTI18517/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-02

Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker Die ursprünglich vorgelegte Warenprobe stellt sich dar, als ein braunes, feinkörniges, zum Teil klumpiges Pulver. Die Beschaffenheit wird als unverändert unterstellt. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers zum Erzeugnis handelt es sich zolltariflich um Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zum Kapitel 17, der als anderer Rohrzucker (als zur Raffination bestimmt) in die Unterposition 1701 1390 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1701

Zu Unterpositionen 1701 12 10 bis 1701 14 90 : Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen Gehalt an Saccharose im Allgemeinen zwischen 85 und 98 GHT liegt; 3. Zucker minderer Reinheit, der während des Raffinationsprozesses oder beim Gewinnen von Kandiszucker anfällt. (entfallen) bis Zu Unterpositionen 1701 13 10 und 1701 13 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS.

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 12 bis 1701 14: Handelsüblicher Rohzucker aus Zuckerrohr enthält mehr als 0,1 % Invertzucker, Rohzucker aus Zuckerrüben weist dagegen im Allgemeinen einen Gehalt an Invertzucker von weniger als 0,1 % auf. Diese beiden Rohzuckerarten unterscheiden sich auch durch ihren verschiedenartigen Geruch, der sich beim Stehen lassen von in Wasser gelösten Proben dieser Zuckerarten in geschlossenen Behältnissen über Nacht entwickelt.

Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.13.90.00?

Die Zolltarifnummer 1701.13.90.00 umfasst Rohzucker, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.13.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1701.13.90.00 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1701.13.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170113. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.13.90.00?

1701.13.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1701.13.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1701.13.90.00 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest > 170113 Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel > 17011390 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.13.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.13.90.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL1152. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.13.90.00?

TARIC-Code 1701.13.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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