Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0: Rohzucker, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0 steht für Rohzucker, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1701.13.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1701.13.90.00.0
Drittlandszoll
41.900 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  3. 1701.13Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
  4. 1701.13.90anderer
  5. 1701.13.90.00.0Rohzucker, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0

HS-Code1701.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1701.13.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1701.13.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1701.13.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll41.900 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Indien0 %Non preferential tariff quota
Albanien0 %Preferential tariff quota
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Island0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19032/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-22

Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Rohrzucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um dunkelbraune, annähernd würfelförmige Klumpen (Kantenlänge ca. 3 cm) aus getrocknetem Zuckerrohrsaft, original verpackt in einem bunt bedruckten Kunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf. Bei dem Erzeugnis handelt es sich zolltariflich um Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, anderer (als zur Raffination bestimmt), der in die Unterposition 1701 1390 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1701

Zu Unterpositionen 1701 12 10 bis 1701 14 90 : Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen Gehalt an Saccharose im Allgemeinen zwischen 85 und 98 GHT liegt; 3. Zucker minderer Reinheit, der während des Raffinationsprozesses oder beim Gewinnen von Kandiszucker anfällt. (entfallen) bis Zu Unterpositionen 1701 13 10 und 1701 13 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS.

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 12 bis 1701 14: Handelsüblicher Rohzucker aus Zuckerrohr enthält mehr als 0,1 % Invertzucker, Rohzucker aus Zuckerrüben weist dagegen im Allgemeinen einen Gehalt an Invertzucker von weniger als 0,1 % auf. Diese beiden Rohzuckerarten unterscheiden sich auch durch ihren verschiedenartigen Geruch, der sich beim Stehen lassen von in Wasser gelösten Proben dieser Zuckerarten in geschlossenen Behältnissen über Nacht entwickelt.

Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0 umfasst Rohzucker, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.13.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1701.13.90.00.0 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1701.13.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170113. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

1701.13.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1701.13.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1701.13.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest > 170113 Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel > 17011390 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.13.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.13.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19032/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Warennummer 1701.13.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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