Zolltarifnummer 1704.90.65.00: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00 steht für Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1704.90.65.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1704.90.65.00
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- 1704.90andere
- 1704.90.65Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
- 1704.90.65.00Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.65.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Alle Drittländer | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zuckerware; Gummibonbon Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus einem Fruchtgummi in Form eines stilisierten Sandwiches und einer geleeartigen Süßware zum Dippen. Die Ware wurde in einer Kunststoffziehschale in Aufmachung für den Einzelverkauf vorgelegt und ist mit dem Marken- und Produktnamen, der Nährwertkennzeichnung, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (42 g) bedruckt. Das Sandwich ist ca. 7 cm x 4 cm x 1 , 5 cm groß und besteht aus fünf, nicht miteinander verbundenen Teilen: in stilisierter Form von zwei dreieckigen Broten, einem Spiegelei, einer Gurken- und einer Tomatenscheibe. Die geleeartige Süßware stellt sich dar als ein sehr zähflüssiger Sirup mit Erdbeergeschmack. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: ≥ 25 GHT bis < 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: ≥ 5 GHT bis < 30 GHT, - Milchfett und Milchprotein wurden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Aufgrund des Umfangs ist das Fruchtgummi -Sandwich für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.
Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons in Form von stilisierten, schälbaren Mangos. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in die Codenummer 1704 9065 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Zuckerware; Kaubonbon Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Kaubonbons mit einem Zusatz an Vitaminen und Mineralstoffen, die als Nahrungsergänzungsmittel gehandelt werden. Das Etikett ist bedruckt mit der Produktbezeichnung, der Zutatenliste, der Verzehrempfehlung, und dem deklarierten Nettogewicht (250 g). Verzehrempfehlung: 2 Kaubonbons pro Tag. Keines der Vitamine und Mineralien erreicht einen NRV von 100 % je Tagesdosis. Aus den Angaben des Antragstellers wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 5 GHT bis weniger als 25 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.
A termék sushira emlékeztető gumicukrokat, evőpálcikára emlékeztető mályvacukrot, mártásra emlékeztető cukorszirupot, dextróz cukorkát és külön zacskóba csomagolt robbanó cukorkát tartalmaz. A termék emberi fogyasztásra szánt élelmiszerkészítmény. A termékkészlet lényeges jellegét a legnagyobb tömegarányban részt vevő zselécukorka határozza meg. Cukorkaáru, zselécukorka kakaótartalom nélkül. Kiskereskedelmi forgalom számára kiszerelt készletként kerül vám elé állításra.
A termék kiskereskedelmi forgalom számára kiszerelt készlet, mely tartalmaz: két darab macska és kutya ülepre hasonlító gumicukrot, egy műanyag injekciós tűre emlékeztető adagolót, cukorsziruppal és külön zacskóba csomagolt robbanó cukorkát. A termékkészlet lényeges jellegét a legnagyobb tömegarányban lévő zselécukorka adja. A termék emberi fogyasztásra szánt élelmiszerkészítmény.
Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Gumibonbons in Form von stilisierten Augen. Aus der Produktspezifikation wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in die Codenummer 1704 9065 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Dle deklarovaných údajů se jedná o cukrovinku - želé bonbóny ve tvaru písmen nebo ve tvaru krokodýla. Složení: glukózový sirup, cukr, voda, hovězí želatina, regulátor kyselosti (kyselina citronová), ovocný koncentrát 1 % (jablko), ovocný a rostlinný koncentrát (podle druhu; mrkev, ředkvička, batát, spirulina), barvivo (kurkumin), aroma (podle druhu; jahoda, jablko, citron, pomeranč, malina, hroznové víno), rostlinný olej (palmový), lešticí látky (karnaubský vosk, včelí vosk). Jednotlivé kusy jsou nebalené, dodáváno v sáčcích o hmotnosti 80 g. Sáček je pak balený v papírovém boxu.
Zuckerware; Gummibonbon Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons in Form von dreidimensionalen, stilisierten Pfirsichen. Aus der Produktspezifikation wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in die Codenummer 1704 9065 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.65.00?
Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00 umfasst Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.65.00?
Der Drittlandszollsatz für 1704.90.65.00 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.65.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.65.00?
1704.90.65.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1704.90.65.00 im Zolltarif eingeordnet?
1704.90.65.00 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere > 17049065 Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.65.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.65.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26459/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.65.00?
TARIC-Code 1704.90.65.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.