Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.90.99: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.90.99 steht für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.90.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.90.99
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.99Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.99

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16586/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Zuckerware; Knusperreis Bei der Ware handelt es sich um poröse, bunte Kugeln aus Knusperreis mit einem Durchmesser von ca. 0 , 5 - 1 cm. Die Kugeln haben einen süßen säuerlich-fruchtigen Geschmack. Sie werden in einem bunt bedruckten Kunststofffolienbeutel gehandelt, der mit der Marken- und Produktbezeichnung, der Zutatenliste, der Nährwerttabelle und dem deklarierten Nettogewicht (80 g) bedruckt ist. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 50 GHT, - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

PLBTIWIT-2026-000834Erteilt von PLGültig bis 2029-08-10

Cukierki kokosowe w białej polewie, o kształcie batonika o wymiarach 45 mm x 25 mm. Wyrób składa się z tłustej masy kokosowej i polewy białej, zawiera w składzie m.in.: cukier, tłuszcz roślinny, serwatkę, wiórki kokosowe. Nie zawiera kakao. Może być pakowany w różnych formach (w zależności od zamówień kontrahentów): luzem o masie od 2,5 do 8 kg lub opakowaniach typu Stabilo o masie netto od 180 g do 1 kg.

DEBTI3946/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Zuckerware; Mandelnougat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine feste, braune, süß und nach Mandeln schmeckende Masse. Die Ware wird in Kartons zu 12 , 5 kg gehandelt. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI3953/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Zuckerware; Sahnenussnougat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine feste, hellbraune, süß schmeckende Masse. Die Ware wird in Kartons zu 12 , 5 kg gehandelt. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

ESBTIESBTI2026SOL1009Erteilt von ESGültig bis 2029-07-06

Preparación alimenticia elaborada fundamentalmente a base de almendras, miel y azúcar (turrón). Se presenta en forma de tabletas solidas con 150 gramos de peso. Función o uso: Se destina a su consumo.

FRBTIFR-BTI-2025-08714Erteilt von FRGültig bis 2029-04-27

Sucrerie à base de noix et de sucre, présentée sous forme de cerneaux de noix, enrobés de sucre cuit, non caramélisés, d'une teneur en poids de saccharose inférieure à 70 %, destinée à être consommée en grignotage et comme ingrédient dans la pâtisserie, conditionnée pour la vente au détail en bocal de verre de 125g, barquette de 125g et poche de 1kg.

CZBTI51/023646/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-04-21

Dle deklarovaných údajů se jedná o pěnové cukrovinky ve formě lízátek (na špejlích). Cukrovinky jsou svými tvary a zbarvením stylizovány do zimních či vánočních motivů, jako jsou např. sněhulák, sob, Santa Claus či stromeček. Pěnové cukrovinky mají strukturu podobnou tzv. marshmallows. Složení: 34 % sacharóza, 46 % kukuřičný sirup, 15 % voda, 4 % želatina, příchuť a potravinářská barviva. Balení: každý kus o hmotnosti 11 g je balen v plastové fólii a společně pak 24 ks v krabici.

FRBTIFR-BTI-2025-08715Erteilt von FRGültig bis 2029-03-26

Sucrerie sans cacao, se présentant sous la forme d’une préparation à base de noix, d'amandes et de noisettes enrobée de sucre cuit non caramélisé, d’une teneur en poids de saccharose inférieure à 70 %, destinée à être grignotée ou utilisée comme ingrédient dans des brioches, tartes et madeleines, conditionnée pour la vente au détail en bocal en verre de 125 g, en barquette de 125 g ou en poche de 1 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.99?

Die Zolltarifnummer 1704.90.99 umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.99?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.99 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.99?

1704.90.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.90.99 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.99 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI16586/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.99?

KN-Code 1704.90.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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