Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.90.99.99: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.90.99.99 steht für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.90.99.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.90.99.99
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.99andere, andere, andere, andere
  5. 1704.90.99.99Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.99.99

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1704.90.99.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13404/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Andere Zuckerware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich den Antragsangaben um ca. 1,5 mm bis 5,5 mm große, braune, rieselfähige Stücke mit weißen Stippen. Der Geschmack wird beschrieben als süß, leicht bitter, nach karamellisiertem Kokosblütenzucker, mit milchiger Note, leicht salzig. Die Ware wird als Rohstoff in der Lebensmittelindustrie verwendet. Aus den im Antrag angegebenen Gehalten der Inhaltsstoffe wurden folgende für den bei der Einfuhr anfallenden Agrarteilbetrag relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 0 bis weniger als 5 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 70 GHT oder mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI12205/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Andere Zuckerware Bei der vorgelegten Ware handelt es sich den Antragsangaben um ca. 1,5 mm bis 5,5 mm große, braune, rieselfähige Stücke mit weißen Stippen. Der Geschmack wird beschrieben als süß, leicht bitter, nach karamellisiertem Kokosblütenzucker, mit milchiger Note. Die Ware wird als Rohstoff in der Lebensmittelindustrie verwendet. Aus den im Antrag angegebenen Gehalten der Inhaltsstoffe wurden folgende für den bei der Einfuhr anfallenden Agrarteilbetrag relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 0 bis weniger als 5 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 70 GHT oder mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

ATBTI2022000657-DECErteilt von ATGültig bis 2026-01-22

Andere Zuckerwaren in Form von dunkelbraunen, ca. 4 x 4 x 1,5 cm großen, nicht kakaohaltigen, nicht alkoholhaltigen Quadern mit abgerundeten Kanten, deren Braunfärbung an der Oberfläche intensiver ist, als im Inneren, wo pflanzliche Stückchen unterschiedlicher Größe eingebettet sind; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 70 GHT; aufgemacht in einem bunt etikettierten, wiederverschließbaren Papier-Kunststoff-Verbund-Siegelrandbeutel, 7 vakuumierte, transparente, ca. 7,3 x 7,3 cm große Kunststoffsiegelrandbeutel enthaltend; kein Erzeugnis der Position HS 2008.

ATBTI2022000655-DECErteilt von ATGültig bis 2026-01-18

Andere Zuckerwaren in Form von dunkelbraunen, ca. 4 x 4 x 1,5 cm großen, nicht kakaohaltigen, nicht alkoholhaltigen Quadern mit abgerundeten Kanten, deren Braunfärbung an der Oberfläche intensiver ist, als im Inneren, wo planzliche Stückchen unterschiedlicher Größe eingebettet sind; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 70 GHT; aufgemacht in eine einem bunt etikettierten, wiederverschließbaren Papier-Kunststoff-Verbund-Siegelrandbeutel, 7 vakuumierte, transparente, ca. 7,3 x 7,3 cm große Kunststoffsiegelrandbeutel enthaltend; kein Erzeugnis der Position HS 2008.

ESBTIESBTI2022SOL7Erteilt von ESGültig bis 2025-02-13

Artículo de confitería típico del día de Reyes, con un alto contenido en azúcar con forma de carbón (contiene más de un 70% de azúcar). Tiene aspecto negro y rocoso, de consistencia bastante dura y con un color gris oscuro. Se presenta en paquetes con forma de saco, con un contenido neto de 100 gramos de peso neto. Apto para la alimentación humana.

DEBTI45635/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-09

Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Dressierzucker Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine weiße, weiche, süß schmeckende Masse, in blauen Kunststoffbeuteln mit 70 g Inhalt. Nach den Angaben wird die Ware zum Dekorieren von Speisen verwendet. Aus den im Antrag angegebenen Gehalten der Inhaltsstoffe wurden folgende für den bei der Einfuhr anfallenden Agrarteilbetrag relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 70 GHT oder mehr. Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, andere, in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2021-04655Erteilt von FRGültig bis 2024-07-26

Sucrerie, se présentant sous la forme de type « barbe à papa », aromatisée au caramel et au beurre, ayant une teneur en saccharose, y compris le sucre inverti, égale ou supérieure à 70%, conditionnée pour la vente au détail en pot de 50g.

FRBTIFR-BTI-2021-02933Erteilt von FRGültig bis 2024-07-23

Sucrerie de type barbe à papa aromatisée à la banane, à la piña colada ananas et noix de coco, de couleurs jaune, rose et verte, d’une teneur en poids de saccharose supérieure à 70 % (y compris sucre inverti calculé en saccharose), conditionnée pour la vente au détail en sachet de 87g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.99.99?

Die Zolltarifnummer 1704.90.99.99 umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.99.99?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.99.99 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.99.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.99.99?

1704.90.99.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.90.99.99 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.99.99 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere > 17049099 andere, andere, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.99.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.99.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI13404/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.99.99?

TARIC-Code 1704.90.99.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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