Zolltarifnummer 1806.90.19: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 1806.90.19 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.90.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.90.19
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladen-Pralinen aus der Zusammenstellung mit einer Spieldose in Glockenform . Angaben: Aus Weißblech gefertigte musikalische Spieluhr mit einem abspielbaren mechanischen Musikmodul, darin acht Schokoladen-Pralinen mit Pralinencremefüllung. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Acht in goldfarbene Verbundfolie (Aufdruck: "Praline cream") einzelverpackte, längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 7 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer braunen, schnittfesten Masse. Die acht Schokoladenpralinen befinden sich in einer rot-goldfarbenen Spieldose in Glockenform (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI 31367/26-2), mit Pappetikett. Kennzeichnung (Auszug): "Merry Christmas". Nettogewicht(e) (g): 108 Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben: Geschenkdose aus Metall, gefüllt mit Schokopralinen mit Pralinencremefüllung und gefüllten und ungefüllten Vollmilchschokoladen, 91g Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Vier in goldfarbene Metallfolie (Aufdruck: "PRALINENCREME") einzelverpackte, längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbraunen, schnittfesten Creme sowie sechs kleine, in bunt bedruckte Metallfolie, einzelverpackte, braune Schokoladen-Eier, die mit einer braunen, schnittfesten Masse mit knusprigen Bestandteilen gefüllt sind. Die Schokoladenpralinen und die Schokoladen-Eier befinden sich gemeinsam mit einer Schokoladen-Hohlfigur (siehe DEBTI-34831/26-3) in einer mit einem Ostermotiv bedruckten Metalldose (siehe DEBTI-34831/26-2), an der ein gelbes Textilband zum Aufhängen befestigt ist. Kennzeichnung (Auszug): "CONFISERIE". Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenpralinen und die Schokoladen-Eier aus der Zusammenstellung mit einer Metalldose und einer Schokoladen-Hohlfigur. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben des Antragstellers: Schokoladenpralinen mit Cremefüllung in einer Geschenkdose. Feststellungen an einem Warenmuster: Trapezförmige, mundgerechte Pralinen (Maße ca. 3 , 7 cm x 2 , 0 cm x 1 , 5 cm) aus hellbrauner Milchschokolade, gefüllt mit einer braunen, schnittfesten Masse; einzeln in einer goldfarbenen Kunststofffolie verpackt. Neun Pralinen sind in einer bunt bedruckten Metalldose in Tannenbaumform (Maße ca. 15 , 5 cm 3 , 0 cm), mit Weihnachtsmotiv und mit Klebeetikett, auf dem Angaben zu den Inhaltsstoffen abgedruckt sind, verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben: Aus Pappe und Polyester gefertigte Tasche mit Hasenohren zum Anziehen im Hasen-Design. Es enthält vier Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung, einen Fruchtgummibeutel und zwei Schokoladen-Hohleier. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Vier mundgerechte, annähernd quaderförmige Erzeugnisse aus Milchschokolade (Abmessungen: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5 cm), gefüllt mit einer weißen, cremigen, schnittfesten Masse, nach Art von Pralinen; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß und nach Milchschokolade. Die Pralinen sind einzeln in grüne, bedruckte Metallfolie eingewickelt (Kennzeichnung (Auszug): "milk cream"). Die Pralinen befinden sich gemeinsam mit einem Haarreifen (siehe DEBTI-30400/26-1), zwei Schokoladenhohlfiguren (siehe DEBTI-30400/26-3) und einem Beutel mit Fruchtgummis (siehe DEBTI-30400/26-4) in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel mit Hasengesicht. Kennzeichnung (Auszug): "Fruchtgummi, Vollmilchschokolade gefüllt mit Milchcreme und Vollmilchschokolade 118g". Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Milchcreme-Pralinen aus der Zusammenstellung mit einem Haarreifen, Fruchtgummis und Schokoladenhohlfiguren. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Angaben: Aus Weißblech gefertigte musikalische Spieldose mit einem abspielbaren mechanischen Musikmodul. Die Spieldose enthält drei Schokoladen-Hohleier, eine Schokoladen-Hasen-Hohlfigur und acht Schokoladenpralinen mit Milchcremefüllung.. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Acht in grüne Verbundfolie (Aufdruck: "milk cream") einzelverpackte, längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 7 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbeigefarbenen, schnittfesten Masse. Die acht Schokoladenpralinen befinden sich gemeinsam mit vier hohlen Schokoladenwaren (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI 31376/26-3) in einer nahezu quaderförmigen, mit einem Ostermotiv bedruckten Dose (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI 31376/26-2). Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenpralinen aus der Zusammenstellung mit einer Dose und hohlen Schokoladenwaren . Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben: Papierfaltschachtel, gefüllt mit Schokopralinen mit Milchcremefüllung, Pralinencremefüllung und Edel-Vollmilch Schokolade Täfelchen. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Drei längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbeigefarbenen, schnittfesten Creme, einzelverpackt in rote Metallfolie (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, MILCHCREME"), vier längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbraunen, schnittfesten Creme, einzelverpackt in rote Metallfolie (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, PRALINENCREME") und zwei braune, quadratische Schokoladentäfelchen (Seitenlänge: ca. 3 , 3 - 3 , 5 cm, Dicke: ca. 0 , 6 cm), (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, Edel-Vollmilchschokolade"). Die o. g. Schokoladenwaren befinden sich gemeinsam in einer mit einem weihnachtlichen Motiv bedruckten Pappfaltschachtel (Abmessungen in cm: ca. 12 , 7 x 8 , 3 x 3), die mit einer rot-goldfarbenen Schnur verschnürt ist. (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, Merry Christmas"). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Angaben des Antragstellers: Vogelhäuschen „Oster-Nostalgie“ - Faltschachtel aus Pappe gefüllt mit Schokopralinen mit Milchcremefüllung und gefüllten und ungefüllten Vollmilchschokoladen, 93 g Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Warenzusammenstellung aus: - Vier annähernd quaderförmigen Schokoladeerzeugnissen (Abmessungen: ca. 3 , 5 x 2 , 0 x 1 , 5 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einem Kern aus einer weißen, cremigen Masse, nach Art von Pralinen; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade; die Pralinen sind einzeln in grüne, bedruckte Metallfolie eingewickelt, - vier eiförmigen Schokoladeerzeugnissen (Länge: ca. 2 , 8 cm; Durchmesser: ca. 1 , 8 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer hellbraunen, von Crispstückchen durchzogenen Masse, nach Art von Pralinen; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade und Nougat; die Pralinen sind einzeln in bunt bedruckte Metallfolie mit weißen Punkten eingewickelt und -zwei eiförmigen Hohlfiguren (Länge: ca. 5 cm; Durchmesser: ca. 3 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade; die Hohlfiguren sind einzeln in bunte Metallfolie eingewickelt. Die Zusammenstellung befindet sich in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel in einer bunt bedruckten, österlichen Pappfaltschachtel in Form einer Vogelhäuschens. Befund: Der Charakter der vorliegenden Zusammenstellung wird aufgrund des Umfangs und des Gewichts durch die enthaltenen Pralinen bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Angaben: Geschenksäckchen aus Jute, gefüllt mit Schokopralinen mit Pralinencremefüllung und Edel-Vollmilch-Schokolade. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Zwölf längliche, braune Schokoladenpralinen mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbraunen, schnittfesten Creme, einzelverpackt in rote Metallfolie (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, PRALINENCREME") und sechs braune, quadratische Schokoladentäfelchen (Seitenlänge: ca. 3 , 3 - 3 , 5 cm, Dicke: ca. 0 , 6 cm), (Aufdruck (Auszug): "CONFISERIE, Edel-Vollmilchschokolade"). Die o. g. Schokoladenwaren befinden sich gemeinsam in einem gewebten Sack, der mit einem roten Stoffstreifen zugebunden ist . An dem Stoffstreifen ist ein Metallglöckchen befestigt. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die bestehen aus: - gefüllter Schokolade, oder - aufeinander gelegten Schichten aus Schokoladearten und anderen Lebensmitteln, oder - einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln. Zu Unterposition 1806 9019: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1806 9011. (entfallen)
Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.19?
Die Zolltarifnummer 1806.90.19 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.19?
Der Drittlandszollsatz für 1806.90.19 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.19?
1806.90.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.90.19 im Zolltarif eingeordnet?
1806.90.19 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI31367/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.90.19 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.90.19 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.19?
KN-Code 1806.90.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.