Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, Pralinen, auch gefüllt, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 steht für Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, Pralinen, auch gefüllt, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.90.19.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1806.90.19.00.0
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.90andere
  4. 1806.90.19andere
  5. 1806.90.19.00.0Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, Pralinen, auch gefüllt, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0

HS-Code1806.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.90.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1806.90.19.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1806.90.19.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE11315/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-06-08

Angaben des Antragstellers: Zutaten: Nuss Mix (Mandeln, Cashew-Kerne, Kürbiskerne, Pistazien, verdampfter Rohrzuckersaft, Reissirup, Meer-Salz), schwarze Schokolade (Kakao Masse, Zucker, Kakao-Butter, Soja-Lecithin, natürliches Vanilla-Aroma), Meer-Salz. Feste Kakao-Bestandteile mindestens 60 %. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Bunt bedruckter Standbeutel aus Kunststoff mit Klemmverschluss. Kennzeichnung (Auszug): "TRADER JOE'S Dark Chocolate NUTTY BITS 60% cacao NET WT. 7 OZ (198g)" Warenbeschreibung: Unregelmäßig geformte Erzeugnisse in mundgerechter Größe (Länge ca. 0,5 bis 4,5 cm; Breite ca. 1,2 bis 3 cm; Höhe ca. 1 bis 2,5 cm) aus einer Mischung von verschiedenen Nüssen und Nussstücken (u.a. ungeschälte Mandeln, Pistazien) überzogen von einer dünnen Schicht einer festen Zuckermasse, umhüllt von dunkler Schokolade; Geruch: nach Schokolade und Nuss; Geschmack: süß, nussig, nach dunkler Schokolade, leicht salzig. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegen gefüllte Pralinen aus dunkler Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig.

DE11314/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-06-08

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zutaten: Schwarze Schokolade (Zucker, ungesüßte Schokolade, Kakao-Butter, Milchpulver, Butterfett, Kakao-Pulver (hergestellt mit Alkali), Soja Lecithin, Salz, natürliches Aroma), Fruchtsaft-Mix aus Konzentraten (Wasser, Acai-Saftkonzentrat, Granatapfelsaftkonzentrat, Cranberry-Saftkonzentrat, Zitronen-Saftkonzentrat, Blaubeer-Saftkonzentrat und Holunderbeer-Saftkonzentrat), Rohrzucker, brauner Reissirup, Pektin, Tapioka Dextrin, Acai Püree, Zitronensäure, Apfelsäure, natürliches Aroma, Vitamin C, Konditorei-Glasur. Anteil schwarzer Schokolade mindestens 41 %. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Bunt bedruckter Standbeutel aus Kunststoff mit Klemmverschluss. Kennzeichnung (Auszug): "TRADER JOE'S DARK CHOCOLATE COVERED Powerberries NET WT. 8 OZ (227g)" Warenbeschreibung: Kugelförmig-abgeflachte Erzeugnisse (Durchmesser ca. 1,5 bis 2 cm; Höhe ca. 0,5 bis 1 cm) aus dunkler, glänzender Schokolade, gefüllt mit 1 oder 2 flachen, halbrunden, schnittfesten Stücken aus einer gelb-bräunlichen Geleemasse; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: fruchtig, süß, nach dunkler Schokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegen gefüllte Pralinen aus dunkler Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig.

DE4524/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Es liegen vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware und vertrauliche Kopien der Verpackung vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere

DE4523/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Es liegen vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware und eine vertrauliche Kopie der Verpackung vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere

DE21113/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-11-08

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zur Zusammensetzung liegen Angaben vor. Handelsübliche Maßeinheit: 58,5 g Packung (24 Packungen pro Behälter); 127 g Packung (12 Packungen pro Behälter). Ergebnis der Untersuchung einer Probe in einer 58,5 g Box: Verpackung: Pappfaltschachtel. Kennzeichnung (Auszug): "Soft milk caramels in pure chocolate Junior Caramels 58,5g net" Warenbeschreibung: Leicht glänzende, unregelmäßig geformte Kugeln aus einer dünnen Schicht Milchschokolade, gefüllt mit einer hellbraunen, weichen, schnittfesten Karamellmasse (Durchmesser bis ca. 2 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Karamell, wenig nach Milchschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegen gefüllte Schokoladeerzeugnisse in mundgerechter Größe (Pralinen, gefüllt) vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig.

DE21114/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-11-08

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zur Zusammensetzung liegen Angaben vor. Handelsübliche Maßeinheit: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe in einer 58,5 g Box: Verpackung: Pappfaltschachtel. Kennzeichnung (Auszug): "Junior Mints 58,5g net" Warenbeschreibung: Leicht glänzende Pastillen aus einer dünnen Schicht dunkler Schokolade, gefüllt mit einer weißen, weichen Creme (Durchmesser ca. 2 cm); Geruch: nach Schokolade, wenig nach Pfefferminz; Geschmack: süß nach Schokolade und abgerundet nach Pfefferminz. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegen gefüllte Schokoladeerzeugnisse in mundgerechter Größe (Pralinen, gefüllt) vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die bestehen aus: - gefüllter Schokolade, oder - aufeinander gelegten Schichten aus Schokoladearten und anderen Lebensmitteln, oder - einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln. Zu Unterposition 1806 9019: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1806 9011. (entfallen)

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0?

Die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 umfasst Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, Pralinen, auch gefüllt, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.19.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1806.90.19.00.0 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.19.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0?

1806.90.19.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.90.19.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1806.90.19.00.0 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere > 18069019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.19.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.19.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11315/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.90.19.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.90.19.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0?

Warennummer 1806.90.19.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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