Zolltarifnummer 1806.90.90.11: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gehalt an…
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 1806.90.90.11 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.90.90.11 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.90.90.11
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806.90andere
- 1806.90.90andere
- 1806.90.90.11Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.90.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Préparation alimentaire contenant du cacao de type mousse au chocolat, d’une teneur en saccharose inférieure à 70 %, conditionnée pour la vente au détail en portions individuelles de 70 g.
Angaben: Chocolate Sauce Feststellungen anhand eines Warenmusters: braune, glänzende, flüssige Masse mit einer cremigen Konsistenz mit Geruch und Geschmack nach Schokolade Verpackung: weiße Kunststoffflasche mit einem goldfarbenem Schraubverschluss (Klappdeckel) (Höhe: ca. 16 cm). Die Flasche ist umhüllt von einer buntbedruckten Kunststofffolie. Die Öffnung ist mit einer Aromaschutzfolie versiegelt. Kennzeichnung (Auszug) :"Chocolate Sauce, Dessertsoße mit Milchschokolade. Zutaten: Glukosesirup, Wasser, Magermilchpulver, Zucker, Milchschokolade (4 %) (Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Kakaomasse, Magermilchpulver, Emulgator (Sonnenblumenlecithine), Aroma (Vanillin)), fettarmes Kakaopulver, modifizierte Kartoffelstärke, vollhydriertes Kokosnussfett, Schokoladenaroma, Salz, Emulgator (Sonnenblumenlecithine), Verdickungsmittel (Natriumalginat), Konservierungsstoff (Kaliumsorbat), Säureregulator (Citronensäure, Trinatriumcitrat). Nettogewicht(e) (g): 300 Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
Angaben: KENT Schokoladensauce; Saucenpulver zum Kochen Feststellungen an einem Warenmuster: Braunes, grobkörniges Pulver, durchzogen von farblosen Kristallen, mit Schokoladengeschmack und -geruch. Abgefüllt in einem bunt bedruckten, verschweißten Kunststoffbeutel und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Kennzeichnung (Beutel, Auszug): "Kent boringer, Cikolatali Sos, Chocolate Sauce; Nettogewicht: 125 g; Zutaten: Zucker, fettarmes Kakaopulver, Kartoffelstärke, Pflanzenfettpulver (Glukosesirup, vollhydriertes Palmöl, Emulgator (Mono,-und Diglyceride von Fettsäuren, Essigsäureester von Mono,- und Diglyceriden von Speisefettsäure)), Natriumkaseinat, Stabilisator (Dipotassiumphosphat), Maisstärke, Zartbitterschokolade (0 , 5 %) (Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter, fettarmes Kakaopulver, Emulgator (Lecithine (Soja)) Aroma (Vanillin), Verdickungsmittel (Carboxymethylcellulose), Salz, Schokoladenaroma)" Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.
Angaben des Antragstellers: Helva mit Kakao Feststellungen anhand einer Warenprobe: Aufmachung: klarsichtige, flache Kunststoffdose (Abmessungen ca. 19 x 12 x 4 cm) mit Deckel und buntbedruckten Etiketten, Zutaten: Tahini (52 %), Glukosesirup, Schleierkraut-Saft, Kakao (2%), Emulgator (Mono- und Diglyceride von Fettsäuren E471), dem natürlichen identisches Aroma (Vanillin), Säureregulator (Zitronensäure E330). Inhalt: fetthaltige, leicht bröckelige, beige-kakaobraun marmorierte Masse nach Art von Halva mit leicht nussigem Geruch und süß-nussig-sesamigem Geschmack. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
Angaben des Antragstellers: Kakaohaltige Lebensmittelzubereitung in Cremeform; eiweißreiche, hochkalorische, kakaohaltige Creme zur diätetischen Behandlung von Patienten mit Mangelernährung; in Aufmachung für den Einzelverkauf. Verpackungseinheit: 125-g-Becher; 24 x 125 g pro Verpackungseinheit. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Abbildungen der Ware liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; andere; andere; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger; mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT.
Angaben: Proteinreicher Snack aus Erdnussbutter, Schokoladenstückchen und Haferflocken. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Braune, kakaohaltige Kugeln (Durchmesser: ca. 1 , 3 cm) aus einer schnittfesten, von dunklen Schokoladenstückchen und hellen Nußstückchen durchzogenen Masse; Geruch: nach Kakao und Erdnuss; Geschmack: süß, nach Schokolade und Erdnuss. Die Kugeln befinden sich in einem bunt bedruckten, verschweißten Kunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.
Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’une galette de riz partiellement recouverte de chocolat, d’une teneur en cacao sec dégraissé supérieure à 6 % et d’une teneur en poids de saccharose inférieure à 70 %, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 100 g.
Angaben des Antragstellers Bezeichnung: The Protein Ball Co. Salted Caramel Vegan 45g Proteinreicher Snack aus Datteln und Mandelbutter mit Salz Zutaten: Datteln (29 %), Mandelbutter (15 %), Dattelsirup, Cashewnüsse, Erbsenprotein, Braunreisprotein, Mandeln, Kakaonibs, Chicorée-Faser, Speisesalz (0.5 %), natürliches Aroma (0.4 %), Acerola-Kirschfruchtextrakt Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Gemäß Abbildung handelt es sich um braune, kugelförmige Erzeugnisse, die auf der Außenseite mit Nussstückchen versehen sind. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 1806 9090: Hierher gehören z. B. bestimmte kakaohaltige Pulver zum Herstellen von Creme, Speiseeis, Nachspeisen sowie ähnliche Zubereitungen (mit Ausnahme von Waren, die in den Erläuterungen zu Kapitel 18 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ ausgeschlossen sind). Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1264/98 der Kommission vom 17. Juni 1998 (ABL. EG Nr. L 175/4) (RV L 1264/98): 4. Lebensmittelzubereitung in Form von mundgerechten Kugeln, überzogen mit Gummi Arabicum und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter bestehend. Unterposition 1806 9011 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 18 und dem Wortlaut der KN-Codes 1806, 1806 90 und 1806 9011. Verordnung (EG) Nr. …
Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.90.11?
Die Zolltarifnummer 1806.90.90.11 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.90.11?
Der Drittlandszollsatz für 1806.90.90.11 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.90.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.90.11?
1806.90.90.11 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.90.90.11 im Zolltarif eingeordnet?
1806.90.90.11 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere > 18069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.90.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.90.11 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03925. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.90.90.11 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.90.90.11 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.90.11?
TARIC-Code 1806.90.90.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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