Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0: Anderes Gemüse, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0 steht für Anderes Gemüse, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2005.99.80.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2005.99.80.91.0
Drittlandszoll
17,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2005.99anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere
  4. 2005.99.80andere
  5. 2005.99.80.91drugo
  6. 2005.99.80.91.0Anderes Gemüse, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0

HS-Code2005.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2005.99.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2005.99.80.9110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2005.99.80.91.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17,6 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22350/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-17

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Produkt zur Zubereitung von Falafel bestehend aus einer Kichererbsenzubereitung, einem Falafelportionierer und einem Löffel. Diese vZTA bezieht sich auf die Kichererbsenzubereitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalkarton, darin u. a. zwei 200 g-Kunststoffbeutel. Inhalt: beigefarbenes, inhomogenes, mit Sesamsamen und gröberen Kichererbsenstückchen durchzogenes, leicht salzig und nach Kichererbsen schmeckendes Pulver. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den UPos 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke

DE5293/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-01

Zubereitetung auf der Grundlage von Kichererbsenmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kochfertige Frittiermischung. Zur Warenzusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: lachsfarbenes, mehlfeines, mit dunklen Partikeln durchsetztes Pulver. Geschmack: würzig, scharf, salzig, mehlig, nach getrockneten Leguminosen. Aufmachung: in einem Originalkarton mit Folieninnenbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Inhalt: 200 g. Die Warenaufschrift ist mehrsprachig abgefasst und besteht u. a. aus der Handelsbezeichnung, der Zutatenliste sowie Zubereitungshinweisen. Gemäß den Zubereitungshinweisen ist das Pulver mit Wasser anzurühren. In die resultierende Masse soll Gemüse eingetaucht und anschließend frittiert werden. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2005

Zu Unterposition 2005 99: 1. Mit Käse (Feta- und Frischkäse) gefüllte rote und grüne Peperoni, eingelegt in einer Flüssigkeit aus Sonnenblumenöl, Knoblauch und Gewürzen. Das Erzeugnis besteht aus 40 GHT Sonnenblumenöl, 35 GHT Käse (17,5 GHT Schafskäse und 17,5 GHT Frischkäse), 24 GHT Peperoni (Capsicum frutescens), Knoblauch und Gewürzen. Das Produkt mit einem Nettogewicht von 200 g ist in transparenten Kunststoffbehältern verpackt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Babymaiskolben (Minimaiskolben) aus Körnermais (ausgenommen Zuckermais) mit Salzwasser und Ascorbinsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit einer Länge von 5 bis 12 cm und einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm (entsprechend den Merkmalen für Babymais gemäß dem Codex Alimentarius Standard 188 -1993). …

Pos. 2005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …

Pos. 2005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0?

Die Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0 umfasst Anderes Gemüse, andere, Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.99.80.91.0?

Der Drittlandszollsatz für 2005.99.80.91.0 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2005.99.80.91.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0?

2005.99.80.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2005.99.80.91.0 im Zolltarif eingeordnet?

2005.99.80.91.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200599 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere > 20059980 andere > 2005998091 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.99.80.91.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.99.80.91.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22350/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.99.80.91.0?

Warennummer 2005.99.80.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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