Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0: Anderes Gemüse, andere :, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0 steht für Anderes Gemüse, andere :, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2005.99.80.98.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2005.99.80.98.0
- Drittlandszoll
- 17,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
- 2005.99anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere
- 2005.99.80andere
- 2005.99.80.98drugo
- 2005.99.80.98.0Anderes Gemüse, andere :, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: Bananenblüten. Beschaffenheit der zur vZTA DEBTI-39308/22-1 vorgelegten Warenprobe: beigefarbene Teile der Bananenblüte, eingelegt in einer schwach gefärbten Aufgussflüssigkeit. Geschmack: säuerlich, wässrig. Aufmachung: in etikettierten Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): "Bananenblüten; Fisch-/Fleischalternative zum Panieren und Kochen, in Salzlake; Füllmenge: 400 g; Abtropfgewicht 204 g" Bananenblüten, auch "Bananenherzen" genannt, werden üblicherweise als Gemüse verzehrt. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der Kombinierten Nomenklatur inbegriffen, andere, andere, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pappadums; getrocknete Linsenfladen zum Ausbacken, in Aufmachung für den Einzelverkauf (200g). Die Ware liegt im ungebackenen Zustand vor. Eine Einreihung in die Position 1905 ist daher ausgeschlossen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2008 9960 der KN genannt, andere, nicht in Form von Pulver, kein Fleisch enthaltend, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): eingelegter gelber Rettich mit Süßungsmitteln, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 g-Folienbeutel). Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 Kap 20: weniger als 0,5 GHT. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, keine Karotten, anderes, anderes.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): eingelegte gelbe Rettichstreifen mit Süßungsmitteln, in Aufmachung für den Einzelverkauf (1 kg-Folienbeutel). Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 Kap 20: weniger als 0,5 GHT. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, keine Karotten, anderes, anderes.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kürbisstreifen, mariniert. Beschaffenheit der zur vZTA DEBTI-26850/21-1 vorgelegten Warenprobe: in einer braunen Lake eingelegte, braune, durchscheinende, dünne, süß, schwach salzig und malzig schmeckende Streifen, in einem 1kg-Kunststofffolienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, kein Erzeugnis der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, nicht in Form von Pulver, kein Fleisch enthaltend, andere.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kürbisstreifen, mariniert; Aufmachung: in 1 kg-Kunststofffolienbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, kein Erzeugnis der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, nicht in Form von Pulver, kein Fleisch enthaltend, andere.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kimchi; fermentierter Chinakohl, in 215 g-Gläsern für den Einzelverkauf aufgemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgrüner, in Stücke geschnittener, leicht scharf, würzig, säuerlich und arttypisch schmeckender Kohl, in einer roten, trüben Aufgussflüssigkeit eingelegt. In der Zubereitung sind Karottenstückchen erkennbar. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, kein Erzeugnis der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, andere, andere
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): gefüllte Weinblätter in der Dose. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: mit gegarten, dunkelgrünen Weinblättern umhüllte, ca. 7,5 cm lange Röllchen (Durchmesser ca. 2,5 cm), bestehend aus einer hellen körnigen Masse, die sich im Wesentlichen aus ganzen, gekochten Reiskörnern und fein zerkleinerten Zwiebeln zusammensetzt. Die Röllchen sind in wenig öliger, trüber Flüssigkeit eingelegt. Aufmachung: in einer etikettierten 400g-Originaldose für den Einzelverkauf aufgemacht. Aufgrund des hohen Zwiebelgehaltes und des niedrigen Reisgehaltes bestimmt das Gemüse den Charakter der Ware. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 9960 der KN genannt, andere, andere, andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2005 99: 1. Mit Käse (Feta- und Frischkäse) gefüllte rote und grüne Peperoni, eingelegt in einer Flüssigkeit aus Sonnenblumenöl, Knoblauch und Gewürzen. Das Erzeugnis besteht aus 40 GHT Sonnenblumenöl, 35 GHT Käse (17,5 GHT Schafskäse und 17,5 GHT Frischkäse), 24 GHT Peperoni (Capsicum frutescens), Knoblauch und Gewürzen. Das Produkt mit einem Nettogewicht von 200 g ist in transparenten Kunststoffbehältern verpackt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Babymaiskolben (Minimaiskolben) aus Körnermais (ausgenommen Zuckermais) mit Salzwasser und Ascorbinsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit einer Länge von 5 bis 12 cm und einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm (entsprechend den Merkmalen für Babymais gemäß dem Codex Alimentarius Standard 188 -1993). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
Die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0 umfasst Anderes Gemüse, andere :, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.99.80.98.0?
Der Drittlandszollsatz für 2005.99.80.98.0 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2005.99.80.98.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
2005.99.80.98.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2005.99.80.98.0 im Zolltarif eingeordnet?
2005.99.80.98.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200599 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, andere > 20059980 andere > 2005998098 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.99.80.98.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.99.80.98.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27435/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
Warennummer 2005.99.80.98.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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