Zolltarifnummer 2208.90.11: Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, 2 l oder weniger
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2208.90.11 steht für Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, 2 l oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2208.90.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 22. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2208.90.11
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2208.90.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2208 90 11 und 2208 90 19: Arrak ist ein Branntwein, der unter Verwendung einer besonderen Hefe aus Zuckerrohrmelasse oder zuckerhaltigen Pflanzensäften und Reis hergestellt wird. Arrak darf nicht mit „Raki“ verwechselt werden, der durch erneutes Destillieren von Branntwein aus getrockneten Trauben oder getrockneten Feigen unter Verwendung von Aniskörnern hergestellt wird und zu Unterposition 2208 90 56 oder 2208 90 77 gehört. (entfallen) bis
Zu Unterposition 2208 90: 2. Wässrige Lösung von Ethanol, aufgemacht als Sortiment von 40 Flaschen mit einem Inhalt von je 40 ml, jede etikettiert mit unterschiedlichen Namen einer Pflanze, Blume, eines Baumes oder Kombinationen dieser Namen, mit einem Alkoholgehalt von 20 bis 27 % vol, mit einem Gesamtgehalt von ungefähr 1 GHT an Zucker, Fuselöl und anderen flüchtigen Stoffen, aber ohne feststellbare Mengen an Extrakten von Pflanzen, Blumen oder Bäumen. 3. Alkoholhaltiges Getränk mit einem Alkoholgehalt von 30 %vol. 100 ml des Getränks enthalten 30 ml fermentierten Apfelsaft (mit einem Alkoholgehalt von 6 %vol), 29,4 ml Ethylalkohol (mit einem Alkoholgehalt von 96 %vol), 2 ml Ingwerextrakt, Zucker (weniger als 0,90 %), Karamellcouleur, und Wasser. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1114/2006 der Kommission vom 20. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 1114/06): 1. Flüssigkeit auf der Grundlage von Arnikatinktur (Verhältnis Arnika/Extrakt 1:10), die in Flaschen mit 50 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist. Der Alkoholgehalt beträgt 45 % vol. Laut Verpackung ist die Ware für den menschlichen Verzehr bestimmt, jedoch nicht zur Likörherstellung. Empfohlene anzuwendende Menge: 30 bis 50 Tropfen verdünnt in einem halben Glas Wasser, 2 bis 3 Mal täglich. Unterposition 2208 90 69 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 d zu Kapitel 13, und gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 2208 90 und 2208 90 69. Da es sich bei der Ware um ein Getränk handelt, kann sie nicht in das Kapitel 13 eingereiht werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung der Vorabentscheidung des EuGH vom 14. Juli 2011 in der Rechtsache C-196/10: Mit seinem Urteil C-196/10 vom 14. Juli 2011 hat der EuGH entschieden, dass eine Flüssigkeit wie die im Ausgangsverfahren betroffene, die als „malt beer base“ bezeichnet wird, einen Alkoholgehalt von etwa 14 % hat und aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Mai 2016 zu den verbundenen Rechtssachen C-532/14 und C 533/14 Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2208.90.11?
Die Zolltarifnummer 2208.90.11 umfasst Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, 2 l oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2208.90.11?
Der Drittlandszollsatz für 2208.90.11 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2208.90.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2208.90.11?
2208.90.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2208.90.11 im Zolltarif eingeordnet?
2208.90.11 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke > 220890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2208.90.11?
Zu 2208.90.11 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2208.90.11?
KN-Code 2208.90.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.