Zolltarifnummer 2401.30.00.00: Tabakabfälle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2401.30.00.00 steht für Tabakabfälle. Der Drittlandszollsatz beträgt 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2401.30.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2401.30.00.00
- Drittlandszoll
- 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2401.30.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tobaksavfall i form av brunt pulver och bestående av partiklar mindre än 3,15 mm enligt laboratorieanalys. Tobaksavfallet är avsett att användas vid framställning av snus och föreligger i plastburkar om 725-800 gram per styck.
Tobaksavfall i form av brunt pulver och bestående av partiklar mindre än 3,15 mm enligt laboratorieanalys. Tobaksavfallet är avsett att användas vid framställning av snus och föreligger i plastburkar om 725-800 gram per styck.
Zasadniczą część produktu stanowią fragmenty żył tytoniowych o długości do 4 cm - odpady tytoniowe powstałe w procesie żyłowania liści tytoniu. Mniejszą część stanowią niewielkie fragmenty odżyłowanych liści tytoniu barwy pomarańczowo-żółtej, suszone ogniowo-rurowo. Żyły nie zostały poddane procesowi ekspandowania. Zapach swoisty dla tytoniu.
Déchets de tabac : côtes de tabac, n’ayant subi aucun traitement, destinées à la litière des nids de pigeons et présentant accessoirement un effet répulsif contre les insectes nuisibles (mites notamment) et les acariens.
Стоката представлява раздробен тютюнев материал от ферментирали тютюневи листа, с приблизителни размери (ширина/дължина) основно в границите от 1 х 1 мм до 2 х 2 мм – третиран чрез фракциониране и пресяване. Не се наблюдават онечиствания от органичен и минерален произход. Предвид информацията от Титуляря стоката е представена в опаковки – кашони с тегло от 150 до 220 кг. и подлежи на допълнителни обработки и/или преработки. Мостри от стоката са запечатани с пломби 0431587 и 0431590.
TIGES DE FEUILLES DE TABAC SOUS FORME DE PLAQUE, AYANT SUBI UNE ÉTAPE DE PRESSAGE, DESTINÉES À ENTRER DANS LE PROCESSUS DE FABRICATION DE TABAC RECONSTITUÉ.
TIGES DE FEUILLES DE TABAC DESTINÉES À ENTRER DANS LE PROCESSUS DE FABRICATION DE TABAC RECONSTITUÉ.
FRAGMENTS DE FEUILLES DE TABAC (DEBRIS DE NERVURES, POUSSIERES) PROVENANT DE LA MANIPULATION DES FEUILLES. LE PRODUIT EST CONDITIONNÉ EN VRAC ET N'EST PAS DESTINÉ A ETRE FUMÉ.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2401 3000: Neben den in den Erläuterungen zu Position 2401 des HS, Ziffer 2 genannten Tabakabfällen gehören hierher z. B.: 1. Abfälle, die bei der Bearbeitung der Tabakblätter anfallen; sie werden z. B. unter den Namen „Kirinti“, „Broquelins“ und „Scraps“ gehandelt. Im Allgemeinen enthalten sie Verunreinigungen oder Fremdkörper wie Staub, Pflanzenreste und Spinnstofffasern. Diese Abfälle werden zuweilen durch Sieben entstaubt; 2. Abfälle von Tabakblättern, die im Handel als „Siftings“ bezeichnet werden und beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallen; 3. Abfälle aus der Herstellung von Zigarren, die als „Coupures“ bezeichnet werden und aus Blattstücken bestehen; 4. Tabakstaub (beim Sieben der vorgenannten Abfälle anfallendes Nebenprodukt). Nicht hierher gehört z. B. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1. Unverarbeiteter Tabak in natürlichem Zustand in Form ganzer Pflanzen oder Blätter oder in Form getrockneter oder fermentierter Blätter. Die Blätter können ganz oder entrippt, beschnitten, gebrochen oder  auch in regelmäßiger Form  geschnitten sein. Es darf jedoch kein rauchfertiger Tabak sein. Zu dieser Position gehören ebenfalls Tabakblätter, die gemischt und entrippt und mit einer besonderen Flüssigkeit gesoßt sind, um hauptsächlich einem Verschimmeln und Austrocknen vorzubeugen und auch das Aroma zu erhalten. 2. Tabakabfälle, wie sie z. B. bei der Bearbeitung der Tabakblätter oder der Herstellung von Tabakwaren anfallen (Blattstiele, Blattrippen, Abfälle vom Zuschneiden des Tabaks, Staub usw.).
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2401.30.00.00?
Die Zolltarifnummer 2401.30.00.00 umfasst Tabakabfälle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2401.30.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 2401.30.00.00 beträgt 11.200 % MIN 22.000 EUR DTN MAX 56.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2401.30.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2401.30.00.00?
2401.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2401.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
2401.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle > 240130 Tabakabfälle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2401.30.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2401.30.00.00 erfasst, zum Beispiel SEBTI2018-11071. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2401.30.00.00?
TARIC-Code 2401.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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