Zolltarifnummer 2403.99.90.00: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2403.99.90.00 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2403.99.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2403.99.90.00
- Drittlandszoll
- 16,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
- 2403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
- 2403.99andere, andere
- 2403.99.90andere
- 2403.99.90.00Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2403.99.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 16,6 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um eine Kräutermischung zum Selbstdrehen von Zigaretten oder zur Verwendung in der Pfeife. Die nikotin- und tabakfreie Kräutermischung besteht vollständig aus Tabakersatzstoffen und enthält geschnittene Pflanzenteile des Eibisch, des Rotklees sowie Rosenblüten, welche mit Honig und Vanille aromatisiert sind. Die Mischung enthält keinen Tabak und ist als pflanzlicher Tabakersatz zum Rauchen geeignet und bestimmt. Eine Verwendung als sogenannte „Filmrequisite“ steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (HS) 2403 11 bis 2403 91 genannt, anderer als Kautabak oder Schnupftabak (Kräutertabak).
Tobačni nadomestek v obliki majhnih vrečic pravokotne oblike, napolnjenih s prahom bele barve, ter mase 550 mg. Uporabljajo se za hitri dvig energije tako, da se namestijo pod zgornjo ustnico, med dlesen in ustno votlino, kjer se jih pusti 10–30 minut. Osnovne sestavine so: mikrokristalna celuloza, natrijev klorid, sladila, kofein, polietilen glikol, arome, silicijev oksid in natrijev alginat. Po 20 vrečic ja pakiranih v škatlico.
Tobakersättningsprodukt enligt uppgift portionsförpackad i påsar om 0,7 g och föreligger i detaljhandelsförpackning om ca 20 stycken. Produkten finns i ca fem olika smaker. Produkten är avsedd att placeras under överläppen. Varan innehåller mikrokristallin cellulosa, vatten, natriumklorid, xylitol, propylenglykol, smakämne, natriumbikarbonat, ammoniumklorid, natriumalginat, acesulfam K och sukralos.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. Cyclones (CYC XTRADE 2X/EU 2X) in Form von Hülsen zum Befüllen mit Tabak oder anderen rauchbaren Materialien. Die Hülsen sind in einem etwa 115 mm langen, geschlossenen Kunststoffzylinder (Durchmesser max. 3,2 cm) mit Stülpdeckel verpackt, der vollständig in einer bedruckten Folie eingeschweißt ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Cyclones", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Im Inneren befinden sich zwei etwa 10,5 cm lange, konisch geformte Hülsen, die aus einem aufgerollten und verklebten Blatt aus homogenisierten Tabak bestehen. Die Hülse ist am sich verjüngenden Ende mit einem Holzmundstück versehen und -bis auf das Mundstück- vollständig von einem natürlichem Tabakblatt umhüllt. Zusätzlich befindet sich im Inneren eine klarsichtige Kunststoffröhre als "Stopfer". Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen sog. Cyclones werden vom Endverbraucher zur Herstellung von z.B. Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Geschmack weder vom homogenisierten Tabakblatt noch vom natürlichen Tabakblatt bestimmt, so dass die Einreihung innerhalb der Position 2403 in die letztgenannte der in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um anderen verarbeiteten Tabak.
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein tabakfreies Erzeugnis, welches für die Verwendung in einer Wasserpfeife bestimmt und geeignet ist. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinerten Pflanzenteilen (Fasern) der Zuckerrübe, die mit Glycerin, Sorbit und Aromen zubereitet (getränkt) sind. Die Pflanzenfasern sind in einem verschweißten Folienbeutel verpackt und in einer ca. H 9 x B 5,8 x T 2 cm großen, bunt bedruckten Faltschachtel (Inhalt 50g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist in verschiedenen Geschmackssorten erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (KN) 2403 1100 - 2403 9910 genannt.
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein tabakfreies Erzeugnis, welches für die Verwendung in einer Wasserpfeife bestimmt und geeignet ist. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinerten Pflanzenteilen (Fasern) der Zuckerrübe, die mit Glycerin, Sorbit und Aromen zubereitet (getränkt) sind. Die Pflanzenfasern sind in einem verschweißten Folienbeutel verpackt und in einer ca. H 9 x B 5,8 x T 2 cm großen, bunt bedruckten Faltschachtel (Inhalt 20g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist in verschiedenen Geschmackssorten erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (KN) 2403 1100 - 2403 9910 genannt.
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein tabakfreies Erzeugnis, welches für die Verwendung in einer Wasserpfeife bestimmt und geeignet ist. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinerten Pflanzenteilen (Fasern) der Zuckerrübe, die mit Glycerin, Sorbit und Aromen zubereitet (getränkt) sind. Die Pflanzenfasern sind in einem etikettierten Glas mit Schraubdeckel aus Metall (Durchmesser 8,5 cm / Höhe 6,5 cm / Inhalt 200g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist in verschiedenen Geschmackssorten erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (KN) 2403 1100 - 2403 9910 genannt.
Nach den Angaben des Antragstellers und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, unentrippte Tabakblätter, die in einer trüben, braunen Flüssigkeit (es liegen vertrauliche Angaben vor) eingelegt sind. Nach den Angaben soll die Ware tiefgekühlt (gefroren), in wasserdichten Beuteln (Inhalt 120g oder 1 KG) eingeführt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anders verarbeiteten Tabak, anderer als in den Codenummern 2403 1100 00 0 bis 2403 9910 00 0 genannt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2403 99 90: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 7, aufgeführten Tabakauszüge und Tabaksoßen; 2. Tabakpuder (im Allgemeinen durch ein Verfahren, z. B. Mahlen, gewonnen, mit dem eine bestimmte Partikelgrößenverteilung erreicht wird). Die Partikel sollten kleiner als 0,4 mm sein und keine Verunreinigungen enthalten. 3. gesponnene, gesoßte und fermentierte Brasiltabake, die in Häuten zu Ballen gepresst sind (so genannte Mangotes); 4. expandierter Tabak (geschnittene Tabakblätter oder -rippen, die durch Zellexpansion vergrößert wurden); expandierter Tabak ist für sich allein nicht zum Rauchen geeignet und dient als Füllstoff bei der Herstellung von geschnittenem Tabak, der für Zigaretten verwendet wird (geschnittener Tabakfüller; CFT — cut filler tobacco); 5. Rauchwaren (z. B. …
Zu Unterposition 2403 99: 1. Geschnittene, gewalzte expandierte Rippen (Cut Rolled Expended Stems - CRES). Die Tabakrippen werden zerkleinert und gewalzt und dann auf die gewünschte Breite geschnitten. Anschließend wird die Feuchtigkeit reguliert und die Rippen erhitzt, um sie zu expandieren. Die so gewonnenen Erzeugnisse können nicht direkt geraucht werden, sondern werden als Beimischung für die Herstellung von Schnitttabak zum Füllen von Zigaretten (Cut Filler Tobacco - CFT) verwendet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Expandierte Tabakrippen (ETS). Die Tabakrippen werden geschnitten und in einem speziellen Gefäß mit Kohlendioxid vermischt und unter Druck gesetzt, wodurch das Kohlendioxid in einen festen Zustand (Trockeneis) übergeht. Anschließend werden die die Tabakrippen und das Kohlendioxid erhitzt, wobei das Kohlendioxid wieder in seinen gasförmigen Zustand übergeht. …
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.99.90.00?
Die Zolltarifnummer 2403.99.90.00 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.99.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 2403.99.90.00 beträgt 16,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2403.99.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.99.90.00?
2403.99.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2403.99.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
2403.99.90.00 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen > 240399 andere, andere > 24039990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.99.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.99.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3631/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.99.90.00?
TARIC-Code 2403.99.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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