Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2403.99.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 24. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2403.99.90.00.0
Drittlandszoll
16,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  2. 2403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
  3. 2403.99andere, andere
  4. 2403.99.90andere
  5. 2403.99.90.00.0Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0

HS-Code2403.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2403.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2403.99.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2403.99.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,6 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27124/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-08

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 9,6 x 4,9 cm große Zuschnitte aus natürlichen Tabakblättern (Java, light-air-cured). Die Zuschnitte sind an einer Längsseite jeweils mit einem Kleber beschichtet, wobei der "Klebestreifen" mit einem Schutzpapier abgedeckt ist, somit weitergehend bearbeitet als in der Position 2401 zugelassen. Die Tabakblattzuschnitte sollen vom Endverbraucher ähnlich einem natürlichem Tabakblatt oder eines Zigarettenpapiers zur Herstellung eines Zigarillos verwendet werden. Die sogenannten Wraps sind einzeln oder mehrfach in einer bedruckten Frischeverpackung verpackt und sowohl aromatisiert als auch unaromatisiert erhältlich. Derartige Waren sind auf Grund der Größe und der Verrarbeitung nicht unmittelbar zum Rauchen geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen verarbeiteten Tabak, anderer als in den Codenummern 2403 1100 00 0 bis 2403 9910 00 0 genannt".

DEBTI11593/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-18

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich im Wesentlichen um ganz oder teilweise entrippte, gerissene Tabakblätter von unregelmäßiger Form und Größe und dunkelbrauner Farbe. Die Tabakblätter sind mit einigen Tabakrippenstücken vermischt. Staub oder Verunreinigungen sind nicht enthalten. Die Ware besteht nach dem Untersuchungsergebnis der Methode zur Identifikation von expandiertem Schnitttabak (Verordnung (EWG) Nr. 3311/86 der Kommission vom 29.Oktober 1986) zu ca. 97 % aus expandierten Tabakteilen, so dass es sich zolltarifrechtlich um expandierten Tabak handelt. Zolltarifrechtlich wird expandierter Tabak als "anderer verarbeiteter Tabak, als in den UPos. (KN) 2403 1100 bis 2403 9910 genannt" von der UPos. (KN) 2403 9990 erfasst.

DEBTI34478/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-05

Nach den Angaben der Antragstellerin, dem Produktdatenblatt sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine speziell zusammengestellte Mischung aus im Wesentlichen, ganz oder teilweise entrippten, dunkelbraunen, unregelmäßig großen, gerissenen Tabakblattteilen, die mit wenigen Tabakrippenstücken vermischt sind. Staub, Kleinstteilchen oder Verunreinigungen sind nicht enthalten. Die Tabakmischung besteht nach dem Untersuchungsergebnis der Methode zur Identifikation von expandiertem Schnitttabak (Verordnung (EWG) Nr. 3311/86 der Kommission vom 29.Oktober 1986) zu mehr als 80% aus expandierten Tabakteilen, so dass es sich zolltarifrechtlich um expandierten Tabak handelt. Zolltarifrechtlich wird expandierter Tabak als "anderer verarbeiteter Tabak, als in den UPos. (KN) 2403 1100 bis 2403 9910 genannt" von der UPos. (KN) 2403 9990 erfasst.

DEBTI12546/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um etwa 9,6 x 4,9 cm große Zuschnitte (auf Grund der Größe nicht zum Rauchen geeignet i.S.d. ErlKN Kap. 24 (KN) RZ 01.0 bis 38.0) aus natürlichen Tabakblättern (Java, light-air-cured). Die Zuschnitte sind an einer Längsseite jeweils mit einem Kleber beschichtet, wobei der "Klebestreifen" mit einem Schutzpapier abgedeckt ist (somit weitergehend bearbeitet als in der Position 2401 zugelassen). Die Tabakblattzuschnitte werden vom Endverbraucher ähnlich einem Zigarettenpapier zur Herstellung eines Zigarillos verwendet. Die sogenannten Wraps sind einzeln in einer bedruckten Frischeverpackung verpackt und sowohl unaromatisiert oder aromatisiert (Rum oder Cognac) erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen verarbeiteten Tabak, anderer als in den Codenummern 2403 1100 00 0 bis 2403 9910 00 0 genannt".

DE2465/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-04

Nach den Angaben des Antragstellers und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine klarsichtige Kunststoffdose mit Schraubdeckel (Durchmesser max. 7,5 cm / Höhe ca. 4,4 cm), deren Deckel mit einem Etikett beklebt ist. Das Etikett ist im Wesentlichen mit dem Produktnamen, der Aromatisierung, Abbildungen von Pfirsichen, dem Hinweis "nicht zum Verzehr geeignet", "Do Not Eat" und "nie jesc" sowie "Raumduft", "roomflavoring" und "zapach do pokoju", dem Inhalt 69g sowie "Rich Vapor" bedruckt. Inhalt: Beigefarbene Fruchtstücke (Stückchen von geschälten Pfirsichen), die mit einer feuchten, orangefarbenen klebrigen, viskosen Flüssigkeit versehen (getränkt) sind. Die Mischung enthält keinen Tabak und riecht süßlich, fruchtig nach Früchten. Das Produkt enthält das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der Glyceringehalt deutlich mehr als 5 GHT beträgt. Aufgrund der Beschaffenheit der Ware und Angaben im Internet handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als Tabakersatzstoff zur Verwendung in Wasserpfeifen geeignet ist. Nach den Antragsangaben ist die Ware in mehreren Geschmacksrichtungen erhältlich und wird in Dosen mit einem Inhalt von 69g, 100g bzw. 250g eingeführt. Zolltarifrechtlich wird die Ware als Rauchware aus verarbeiteten Tabakersatzstoffen, die ohne weitere industrielle Bearbeitungen unmittelbar zum Rauchen (hier: in einer Wasserpfeife) geeignet ist, von der Codenummer 2403 9990 00 0 erfasst.

DE2014/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-04

Nach den Angaben des Antragstellers und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um klarsichtige Kunststoffdosen mit Schraubdeckel (Durchmesser max. 7,5 cm / Höhe ca. 3,8 cm), deren Deckel jeweils mit einem Etikett beklebt ist. Die Etiketten sind im Wesentlichen mit dem Produktnamen "DeCloud 100% Vapor fruits", der Aromatisierung bzw. der enthaltenen Früchte, dem Hinweis "Do Not Eat", Angaben zum Inhalt "No tobacco, 100% natural contents", einem Logo des "Herstellers" sowie den jeweiligen Früchten bzw. Pflanzen bedruckt. Inhalt: Orangefarbene Fruchtstücke, die mit einer feuchten, orangefarbenen klebrigen Flüssigkeit überzogen (getränkt) sind. Die Mischung enthält lt. den Antragsangaben keinen Tabak und riecht süßlich nach Früchten. Nach den beigefügten Unterlagen enthält das Produkt das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der Glyceringehalt deutlich mehr als 5 GHT beträgt. Aufgrund der Beschaffenheit der Ware, der Aufmachung als "100% Vapor Fruits" und den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als Tabakersatzstoff zur Verwendung in Wasserpfeifen geeignet und auch bestimmt ist. Zolltarifrechtlich wird die Ware als Rauchware aus verarbeiteten Tabakersatzstoffen, die ohne weitere industrielle Bearbeitungen unmittelbar zum Rauchen (hier: in einer Wasserpfeife) geeignet ist, von der Codenummer 2403 9990 00 0 erfasst.

DE22573/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-24

Etwa 9,5 x 6 x 2,5 cm große Pappfaltschachtel, die im Wesentlichen mit Apfelstücken, rötlichen Ornamenten, dem Produktnamen "Soex"; "Authentic Herbal Molasses", der Geschmackssorte "Double Apple" dem Hersteller "Soex India", den Incredients:"Ugarsay anecay agassebay + Flavour", einer Wasserpfeife und dem Hinweis "Tobacco Free, Nicotine Free und Tar Free" bedruckt ist. Im Inneren der Schachtel befindet sich ein farbig gestalteter Folienbeutel, der mit diversen Schriftzügen "Soex" bedruckt und mit zerkleinerten, faserigen, holzigen, roten Pflanzenteilen (Zuckerrohrfasern) befüllt ist. Die aromatisch fruchtig riechenden Pflanzenteile (Tabakbestandteile sind nicht enthalten) sind mit einem sehr geringen Anteil an Glycerin befeuchtet. Zusätzlich befinden sich in der Schachtel vier handelsübliche Mundstücke aus Kunststoff, die beim Konsum der Wasserpfeife auf den "Rauchschlauch" gesteckt werden. Die Ware soll nach den Antragsangaben in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten werden und ist in verschiedenen Packungsgrößen (50g, 100g, 250g, 500g und 1000g) in Dosen/Eimern und Faltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine vollständig aus verarbeiteten Tabakersatzstoffen hergestellte Rauchware (Wasserpfeifentabak), die zum Rauchen in Wasserpfeifen geeignet ist.

DE20527/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-04

Nach den Angaben des Antragstellers und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um klarsichtige Kunststoffdosen mit Schraubdeckel (Durchmesser max. 7,5 cm / Höhe ca. 3,8 cm), deren Deckel jeweils mit einem Etikett beklebt ist. Die Etiketten sind im Wesentlichen mit dem Produktnamen "DeCloud 100% Vapor fruits", der Aromatisierung bzw. der enthaltenen Früchte, dem Hinweis "Do Not Eat", Angaben zum Inhalt "No tobacco, 100% natural contents", einem Logo des "Herstellers" sowie den jeweiligen Früchten bzw. Pflanzen bedruckt. Inhalt: Orangefarbene Fruchtstücke, die mit einer feuchten, orangefarbenen klebrigen Flüssigkeit überzogen (getränkt) sind. Die Mischung enthält lt. den Antragsangaben keinen Tabak und riecht süßlich nach Früchten. Nach den beigefügten Unterlagen enthält das Produkt das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der Glyceringehalt deutlich mehr als 5 GHT beträgt. Aufgrund der Beschaffenheit der Ware, der Aufmachung als "100% Vapor Fruits" und den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als Tabakersatzstoff zur Verwendung in Wasserpfeifen geeignet und auch bestimmt ist. Zolltarifrechtlich wird die Ware als Rauchware aus verarbeiteten Tabakersatzstoffen, die ohne weitere industrielle Bearbeitungen unmittelbar zum Rauchen (hier: in einer Wasserpfeife) geeignet ist, von der Codenummer 2403 9990 90 0 erfasst.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 99 90: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 7, aufgeführten Tabakauszüge und Tabaksoßen; 2. Tabakpuder (im Allgemeinen durch ein Verfahren, z. B. Mahlen, gewonnen, mit dem eine bestimmte Partikelgrößenverteilung erreicht wird). Die Partikel sollten kleiner als 0,4 mm sein und keine Verunreinigungen enthalten. 3. gesponnene, gesoßte und fermentierte Brasiltabake, die in Häuten zu Ballen gepresst sind (so genannte Mangotes); 4. expandierter Tabak (geschnittene Tabakblätter oder -rippen, die durch Zellexpansion vergrößert wurden); expandierter Tabak ist für sich allein nicht zum Rauchen geeignet und dient als Füllstoff bei der Herstellung von geschnittenem Tabak, der für Zigaretten verwendet wird (geschnittener Tabakfüller; CFT — cut filler tobacco); 5. Rauchwaren (z. B. …

Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 99: 1. Geschnittene, gewalzte expandierte Rippen (Cut Rolled Expended Stems - CRES). Die Tabakrippen werden zerkleinert und gewalzt und dann auf die gewünschte Breite geschnitten. Anschließend wird die Feuchtigkeit reguliert und die Rippen erhitzt, um sie zu expandieren. Die so gewonnenen Erzeugnisse können nicht direkt geraucht werden, sondern werden als Beimischung für die Herstellung von Schnitttabak zum Füllen von Zigaretten (Cut Filler Tobacco - CFT) verwendet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Expandierte Tabakrippen (ETS). Die Tabakrippen werden geschnitten und in einem speziellen Gefäß mit Kohlendioxid vermischt und unter Druck gesetzt, wodurch das Kohlendioxid in einen festen Zustand (Trockeneis) übergeht. Anschließend werden die die Tabakrippen und das Kohlendioxid erhitzt, wobei das Kohlendioxid wieder in seinen gasförmigen Zustand übergeht. …

Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.99.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2403.99.90.00.0 beträgt 16,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2403.99.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0?

2403.99.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2403.99.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2403.99.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen > 240399 andere, andere > 24039990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.99.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.99.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27124/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.99.90.00.0?

Warennummer 2403.99.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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