Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3006.50.00.00: Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3006.50.00.00 steht für Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3006.50.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3006.50.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
  3. 3006.50Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe
  4. 3006.50.00.00Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3006.50.00.00

HS-Code3006.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3006.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3006.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30596/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-24

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe; Erste Hilfe Set Bei der Ware handelt es sich um eine Tasche ( Abmessungen: 15 cm x 10 cm x 5 cm), die diverse Pflaster, Verbände, Tücher und Kompressen sowie Einmalhandschuhe und eine Schere enthält. Der Inhalt der Tasche soll für Erste Hilfe verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Tasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI23808/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-02

Tasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe; Erste-Hilfe-Set Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von Verbandsmaterialien nach DIN 13164:2022, zusammen verpackt in einem blauen, rechteckigen Verbandkasten. Die Ware ist für den Einzelverkauf als Erste-Hilfe-Set aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Tasche mit Apothekerausstattung für erste Hilfe in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

NLBTI2026-0057Erteilt von NLGültig bis 2029-06-10

Een zogenoemde EHBO-set met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld voor het verlenen van eerste hulp bij kleine ongelukken; - tasje van weefsel van RPET met een rits aan 1 zijde en karabijnhaak om ergens aan te hangen voorzien van: -- 2 gaasjes; -- 3 hydrofiel zwachtels in 2 breedte maten; -- een rolletje tape; -- een schaartje; -- 4 alcoholdoekjes; -- pleisters in 2 maten; -- een handleiding. Het artikel is verpakt met 200 stuks in een kartonnen doos.

DEBTI6952/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Tasche mit Apothekenaustattung für erste Hilfe; KFZ -Verbandtasche Bei der Ware handelt es sich um eine rote Tasche (L x B x H 24 cm x 13 cm x 5 , 5 cm) mit Verbandmaterial nach DIN 13164:2022 und zwei Mundschutzmasken. Die Inhalte der Kfz-Verbandtasche sind wassergeschützt, staubgeschützt und steril verpackt. Sie liegen in Folienbeuteln verpackt vor. Es handelt sich um eine Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI3409/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Verbandtasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Kunststofftasche in verschiedenen Farben mit Reißverschluss und dem Aufdruck "KFZ-Verbandtasche", die steriles und nicht steriles Verbandsmaterial, eine Schere, ein Rettungstuch, Einmalhandschuhe, Gesichtsmasken sowie eine Broschüre zu Erste Hilfe-Maßnahmen enthält. Laut Antrag entspricht der Inhalt der DIN 13164:2022. Es handelt sich um eine Verbandtasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI3395/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Tasche mit Apothekenaustattung für erste Hilfe; KFZ -Verbandtasche Bei der Ware handelt es sich um eine rote Tasche (L x B x H 25 , 6 cm x 14 , 6 cm x 6 , 9 cm) mit Verbandmaterial nach DIN 13164:2022, zwei Beatmungstüchern und zwei Mundschutzmasken. Die Inhalte der Kfz-verbandtasche sind wassergeschützt, staubgeschützt und steril verpackt. Sie liegen in Folienbeuteln verpackt vor. Die Verbandtasche weist zwei Klettstreifen zur Befestigung im Auto auf. Es handelt sich um eine Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI1259/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Tasche mit Apothekenausstattung für erste Hilfe; Zeckenset Bei der Ware handelt es sich um eine Kunststoffdose, die eine Zeckenzange, Pflaster, antiseptische Reinigungstücher und Beutel zur Aufbewahrung von Zecken enthält. Die Ware ist mit einem bunt bedruckten Klebeetikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Das Set ist für die Behandlung eines Zeckenbisses bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um ein Behältnis mit Apothekenausstattung für erste Hilfe, das in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI49838/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Verbandtasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine rote Kunststofftasche mit Reißverschluss und dem Aufdruck "Verbandtasche", die steriles und nicht steriles Verbandsmaterial, eine Schere, ein Rettungstuch, Einmalhandschuhe, Gesichtsmasken sowie eine Broschüre zu Erste-Hilfe-Maßnahmen enthält. Laut Antrag entspricht der Inhalt der DIN 13164:2022. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Verbandtasche mit Apothekenausstattung für Erste Hilfe, die in die Unterposition 3006 5000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3006.50.00.00?

Die Zolltarifnummer 3006.50.00.00 umfasst Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3006.50.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3006.50.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3006.50.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300650. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3006.50.00.00?

3006.50.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3006.50.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3006.50.00.00 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30 > 300650 Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3006.50.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3006.50.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30596/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3006.50.00.00?

TARIC-Code 3006.50.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.