Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3302.10.90.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3302.10.90.00.9
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- 3302.10von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
- 3302.10.90von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art
- 3302.10.90.00.9Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs; Vanillin mit Zuckerzusatz Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine Zubereitung auf der Grundlage des synthetischen Riechstoffs Vanillin (94 %) mit Zucker (6 %). Die Ware soll als Zusatzstoff in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Zolltariflich liegt eine Mischung auf der Grundlage eines synthetischen Riechstoffs vor (Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur). Aufgrund des hohen Anteils an Vanillin scheidet eine Einreihung in die Position 1701 der KN als aromatisierter Zucker aus.
Andere Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen; Lösung von Acetaldehyd Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine Lösung von Acetaldehyd in Pflanzenöl, die in hoher Verdünnung als Aromakomponente in der Lebensmittelindustrie verwendet werden soll. Die Ware ist als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Codenummer 3302 1090 00 9 einzureihen.
Andere Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen; Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine Lösung von Acetaldehyd in Propylenglycol, die in hoher Verdünnung als Aromakomponente in der Lebensmittelindustrie verwendet werden soll. Die Ware ist als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Codenummer 3302 1090 00 9 einzureihen.
Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für die Lebensmittelindustrie Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um eine braune bis dunkelbraune flüssige Zubereitung, die einen Extrakt aus gerösteten Eichenholzchips enthält. Das Erzeugnis soll die in der Lebensmittelindustrie in hoher Verdünnung als Aroma eingesetzt werden soll. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der als Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für die Lebensmittelindustrie Bei der Ware handelt es nach den vorgelegten Unterlagen um eine braune bis dunkelbraune Flüssigkeit mit Eichenextrakt, die in der Lebensmittelindustrie in hoher Verdünnung als Aroma eingesetzt werden soll. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der als Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen; Apfelaroma Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Apfelaroma. Es wird aus Äpfeln der Sorte Granny Smith gewonnen und enthält natürlichen Ethanol. Die Ware, vorgelegt in einer 500-ml Braunglasflasche, kennzeichnet sich als farblose, klare Flüssigkeit mit starkem Geruch nach Apfel und Alkohol und wird nach den Angaben in der Lebensmittelindustrie verwendet. Das Erzeugnis ist als Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der als Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen; Teearoma Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine charakteristisch nach Tee riechende, klare, farblose bis leicht gelbe Flüssigkeit, die nach den Angaben zur Aromatisierung von Getränken und Lebensmitteln verwendet wird. Die Ware ist als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Raucharoma Bei der Ware handelt es sich um eine gelbliche, klare Flüssigkeit, welche einen sehr intensiven Geruch nach Rauch aufweist. Gemäß den vorgelegten Unterlagen liegt eine wässrige Lösung von Rauchinhaltsstoffen (u.a. Phenole) vor, welche unter Verwendung von frisch entwickeltem Rauch von naturbelassenen Harthölzern hergestellt werden. Die Dosierung im Endprodukt beträgt 1:250 bis 1:500. Das Produkt soll für die Aromatisierung von Lebensmitteln eingesetzt werden. Es handelt sich um eine Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen, von der für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 33021090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3302 10: 1. Zubereitung, bestehend aus Riechstoffen (etwa 2 %), Zitronenkonzentrat (46 %), Citronensäure (Säuerungsmittel) (19 %), Ascorbinsäure (Antioxidans) (1 %), anderen Lebensmittelzusatzstoffen (Johannisbrotkernmehl (Stabilisator), Natriumbenzoat (Konservierungsmittel) und β-Carotin (Farbstoff)) (weniger als 1 %) und Wasser zur Herstellung von nicht alkoholischen Getränken. Die Zubereitung beinhaltet alle für das Endprodukt notwendigen Riechstoffe, d.h. für einen Softdrink mit Orangenaroma. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 des Kapitels 33 und des zweiten Teils des Wortlauts der Position 3302) und AV 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9?
Die Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.10.90.00.9?
Der Drittlandszollsatz für 3302.10.90.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3302.10.90.00.9?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9?
3302.10.90.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3302.10.90.00.9 im Zolltarif eingeordnet?
3302.10.90.00.9 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art > 33021090 von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.10.90.00.9?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.10.90.00.9 erfasst, zum Beispiel DEBTI50264/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.10.90.00.9?
Warennummer 3302.10.90.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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