Zolltarifnummer 3808.93.90.10: Zubereitung in Granulatform mit einem Gehalt von - 38,8 GHT oder mehr, jedoch nicht…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3808.93.90.10 steht für Zubereitung in Granulatform mit einem Gehalt von - 38,8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,2 GHT an Gibberellin A3 oder - 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 GHT an Gibberellin A4 und A7. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3808.93.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3808.93.90.10
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
- 3808.93andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren
- 3808.93.90Pflanzenwuchsregulatoren
- 3808.93.90.10Zubereitung in Granulatform mit einem Gehalt von - 38,8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,2 GHT an Gibberellin A3 oder - 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 GHT an Gibberellin A4 und A7
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3808.93.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Préparation phytosanitaire sous forme de granulés hydrosolubles, de couleur blanche, contenant, en poids, 10 % de gibbérelline A4 et A7 et présentée en emballage d’une contenance ne dépassant pas 60 Kg. Le produit est utilisé pour ses propriétés de régulateurs de croissance des plantes et est destiné à un usage dans le secteur agricole.
Préparation phytosanitaire sous forme de granulés hydrosolubles, de couleur blanche, contenant, en poids, 40 % de gibbérelline A3 et présentée en emballage d’une contenance ne dépassant pas 60 Kg. Le produit est utilisé pour ses propriétés de régulateurs de croissance des plantes et est destiné à un usage dans le secteur agricole.
A PLANT GROWTH REGULATOR PREPARATION, IN THE FORM OF GRANULES, SAID TO CONTAIN 10% BY WEIGHT OF GIBBERELLIN A4 AND A7. TOLLERANCE ALLOWED 9.5% OR MORE BUT NOT MORE THAN 10.5 % OF GIBBERELLIN A4 AND A7.
A PLANT GROWTH REGULATOR PREPARATION, IN THE FORM OF GRANULES, SAID TO CONTAIN 40% BY WEIGHT OF GIBBERELLIN A3. TOLERANCE ALLOWED IS 38.8% OR MORE BUT NOT MORE THAN 41.2% OF GIBBERELLIN A3.
A PLANT-GROWTH REGULATOR PREPARATION, IN THE FORM OF GRANULES, CONTAINING BY WEIGHT: - 38.8% OR MORE BUT NOT MORE THAN 41.2% OF GIBBERELLIN A3"
A PLANT GROWTH REGULATOR PREPARATION, IN THE FORM OF GRANULES, CONTAINING BY WEIGHT: - 9.5% OR MORE BUT NOT MORE THAN 10.5% OF GIBBERELLIN A4 AND A7"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3808 93 90: Pflanzenwuchsregulatoren sind Stoffe, die die normalen physiologischen Vorgänge in Pflanzen in einem willkürlich bestimmten Sinn beeinflussen. Mit ihnen werden entweder die Pflanzen selbst, Teile davon oder aber der Boden behandelt. Sie können z. B. eine Wirkung haben auf: a) Gesamtwachstum, b) Längenwachstum (Verringerung oder Vergrößerung der Höhe), c) Größe oder Form der Knollen, d) Abstand der Internodien (Verbesserung der Windfestigkeit), e) Anzahl der Früchte und/oder deren Größe, f) Gehalt an Reservestoffen (Kohlenhydrate, Proteine, Fette), g) Blütezeit und/oder Fruchtreifung, h) Unfruchtbarkeit, ij) Anzahl der weiblichen Blüten. Pflanzenwuchsregulatoren können in vier große Gruppen unterteilt werden: 1. Auxine, die auf das Längenwachstum der Stengel, die Bildung von Wurzeln und die Entwicklung der Früchte wirken. …
Zu Unterpositionen 3808 91 bis 3808 99: Erzeugnissen mit verschiedener Verwendung, die in mehrere Unterpositionen eingereiht werden könnten, sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 einzureihen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 497/98 der Kommission vom 27. Februar 1998 (ABl. EG Nr. L 62/21) (RV L 497/98), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Mischung von Brommethan (67 GHT) und Chlorpikrin (33 GHT) zur Begasung des Bodens vor dem Pflanzen. Unterposition 3808 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) 2) zu Kapitel 38 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 91 und 3808 91 90. Verordnung (EG) Nr. 1201/2001 der Kommission vom 18. Juni 2001 (ABl. EG Nr. L 163/8) (RV L 1201/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 10. März 2021 in der Rechtssache C‑941/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis, das in einer für Katzen bestimmten Lösung besteht, die mit Pipetten (0,5 ml) über die Haut lokal zu verabreichen ist (spot-on) und den Wirkstoff Fipronil (50 mg in einer Pipette) sowie Hilfsstoffe wie Butylhydroxyanisol E 320, Butylhydroxytoluol E 321, Benzylalkohol und Diethylenglykolmonoethylether enthält, vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Beurteilung sämtlicher ihm vorliegenden Tatsachen als „Insektizid“ unter die Ta …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3808.93.90.10?
Die Zolltarifnummer 3808.93.90.10 umfasst Zubereitung in Granulatform mit einem Gehalt von - 38,8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,2 GHT an Gibberellin A3 oder - 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 GHT an Gibberellin A4 und A7. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3808.93.90.10?
Der Drittlandszollsatz für 3808.93.90.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3808.93.90.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 380893. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3808.93.90.10?
3808.93.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3808.93.90.10 im Zolltarif eingeordnet?
3808.93.90.10 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) > 380893 andere, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren > 38089390 Pflanzenwuchsregulatoren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3808.93.90.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3808.93.90.10 erfasst, zum Beispiel BEBTID.T.310.568. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3808.93.90.10?
TARIC-Code 3808.93.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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