Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3911.90.99.40: Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3911.90.99.40 steht für Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3911.90.99.40 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3911.90.99.40
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3911I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
  3. 3911.90andere
  4. 3911.90.99andere, andere
  5. 3911.90.99.40Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3911.90.99.40

HS-Code3911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3911.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3911.90.99.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
  • 1C009Unprocessed fluorinated compounds as follows:
  • 1C450b1Toxic chemicals and toxic chemical precursors, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

IEBTI19NT-14-8412-02Erteilt von IEGültig bis 2023-01-08

GANTREZ SALT BENZENE FREE BULK - SOLID CREAM POWDER USED FOR THE PRODUCTION OF DENTURE ADHESIVE PASTE COMPOSED OF; GANTREZ AN 169 BF CALCIUM HYDROXIDE SODIUM CARBONATE

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3911

Zu Unterposition 3911 90: 1. Polymerisate von flüssigem Kaschu-Nussschalen-Auszug (cashew nutschell liquid (CNSL)), das sind viskose Erzeugnisse, die durch Polymerisation nur der ungesättigten olefinischen Kette des CNSL in Gegenwart eines sauren Katalysators mittels Erhitzen erhalten werden; das Herstellungsverfahren lässt die in der Struktur der Bestandteile des CNSL enthaltene Phenolgruppe unberührt; sie werden als Teil eines Bindemittels für die Herstellung von Reibungsbelägen für Bremsen und Kupplungen verwendet. 2. …

Pos. 3911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.90.99.40?

Die Zolltarifnummer 3911.90.99.40 umfasst Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.90.99.40?

Der Drittlandszollsatz für 3911.90.99.40 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3911.90.99.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.90.99.40?

3911.90.99.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3911.90.99.40 im Zolltarif eingeordnet?

3911.90.99.40 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391190 andere > 39119099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.90.99.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.90.99.40 erfasst, zum Beispiel IEBTI19NT-14-8412-02. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3911.90.99.40 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3911.90.99.40 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C008, 1C009, 1C450b1, 1C008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.90.99.40?

TARIC-Code 3911.90.99.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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