Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0 steht für Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3916.90.50.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3916.90.50.90.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3916II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
- 3916.90aus anderen Kunststoffen
- 3916.90.50aus Additionspolymerisationserzeugnissen
- 3916.90.50.90andere
- 3916.90.50.90.0Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: "Boat Organizer HT Lip Connector Part": Dient dazu, eine Tasche namens "Boat Organizer" mit den Führungen von Schlauchbooten zu verbinden, so dass die Tasche fest am Schlauchboot hängt. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes Profil (Maße ca. 7,9 x1,5 x 3,2 cm) aus überwiegend Polypropylen vorgelegt. Das Profil weist eine Klemmleiste sowie eine runde Führungsschiene auf. Befund: Anderes Profil aus Additionspolymerisationserzeugnissen.
Angaben des Antragstellers: Angelschnur aus Fluorocarbon mit einem Durchmesser von 1,05 mm und einer Länge von 25 m. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Foto veranschaulicht. Befund: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, aus Additionspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Kunststoffleiste aus PP (Polypropylen) mit einem über die Gesamtlänge gleichbleibendem Querschnitt, in unterschiedlichen Längen und Farben. Die Leiste dient als Montageprofil für ein Insektenschutzsystem (nicht Bestandteil dieses Antrages), welches in einem Caravan-Fenster verbaut werden kann. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt eines schwarzen Profils (ca. 40 x 6 cm) mit Klemmleiste vorgelegt. Befund: Kunststoffprofil aus Additionspolymerisationserzeugnissen.
Angaben des Antragstellers: Dichtungsband, transparent, selbstklebend Material: TPE (thermoplastisches Elastomer) Sortierung: Rolle 5m in Pappschachtel Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein biegsamer, transparenter Profilstreifen aus einem elastischen Kunststoff vorgelegt. Der Profilstreifen ist ca. 3,5 cm breit und in der Mitte mit einer Falz versehen. Eine Hälfte des Streifens ist mit einem Klebefläche ausgestattet, die mit einem Schutzpapier versehen ist. Nach den Untersuchungen stellt sich das Material als ein Styrol-Blockcopolymer dar. Befund: Es liegt ein Profil aus einem Additionspolymerisationserzeugnis vor.
Angaben des Antragstellers: Kunststoffleiste aus PP (Polypropylen) mit einem über die Gesamtlänge gleichbleibendem Querschnitt und einer Länge bis zu 417 mm, Farbe schwarz. Die Leiste dient als Montageprofil für ein Insektenschutzsystem (nicht Bestandteil dieses Antrages), welches in einem Caravan-Fenster verbaut werden kann. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Fotos veranschaulicht. Befund: Es liegt ein anderes Profil aus Additionspolymerisationserzeugnissen (hier Polypropylen) vor.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine Dichtung aus Schaumgummi (Material:Schaumgummi mit Klebeband). Feststellungen / Untersuchung an einem Warenmuster: Es wurde ein ca. 6 mm breites und ca. 8 mm dickes Dichtungsband vorgelegt. Das an einer Seite mit einem Kleber und Schutzfolie versehene schwarze Profil besteht aus einem elastischen, zelligen Material (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer). Befund: Es liegt ein Profil aus anderen Kunststoffen, aus anderen Additionspolymerisationserzeugnissen vor.
Angaben des Antragstellers: Rundschnurdichtung aus Fluorkautschuk (FKM) als Meterware mit einem Durchmesser vom mehr als 1 mm. Befund: Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm aus einem Additionspolymerisationserzeugnis
Angaben des Antragstellers: Abdeckung für Aluminiumprofile (1000 x 15 x 8 mm) Abdeckung in Form eines zugeschnittenen Profils (U-förmig) passend für verschiedene Aluminiumprofile im Bereich Beleuchtung. Material: UV-beständiges PMMA (Polymethylmethacrylat) Befund: Es liegt ein Profil aus einem Kunststoff (Addititionspolymerisationserzeugnis) im Sinne der Unterposition (KN) 3916 9050 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3916 90 50: Wegen des Begriffs „Additionspolymerisationserzeugnisse“ siehe die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Polymere“ zweiter Absatz Ziffer 1. Hierher gehören z. B. Monofile, Stäbe, Stangen und Profile aus Polymeren des Propylens, des Styrols oder aus Acrylpolymeren.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile. Diese in großen Längen und einem Arbeitsgang (im Allgemeinen Extrusion) hergestellten Erzeugnisse weisen eine durchgehende oder sich wiederholende Querschnittsform auf. Hohlprofile weisen eine von Rohren und Schläuchen der Pos. 3917 abweichende Querschnittsform auf (s. a. Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören auch Waren, die lediglich auf eine, den größten Querschnitt der Ware übersteigende Länge zugeschnitten oder oberflächenbearbeitet (poliert, mattiert, usw.), jedoch nicht weiter bearbeitet sind. Profile mit einer selbstklebenden Seite, die zum Abdichten von Fensterfalzen dienen, gehören zu dieser Position. …
Zu Unterposition 3916 90: 1. Nachfüll-Monofil aus ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), hergestellt für additive Fertigungsmaschinen (3D-Drucker). Die Ware besteht aus zwei Einzelteilen, einer mit thermoplastischen Monofil gefüllten Spule und einem Chip und wird mit einem Trockenmittelbeutel zum Aufnehmen von Feuchtigkeit und einer Bedienungsanleitung gestellt. Die Nachfüllung enthält 600 g Monofile. Das Monofil hat einen Durchmesser von 1,75 mm, ist in vielen Farben erhältlich und wird in einem Karton gestellt. Sie ist für die Monofil-Kartusche konzipiert, die mit bestimmten 3D-Druckern kompatibel ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0?
Die Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0 umfasst Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3916.90.50.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 3916.90.50.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3916.90.50.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0?
3916.90.50.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3916.90.50.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
3916.90.50.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3916 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen > 391690 aus anderen Kunststoffen > 39169050 aus Additionspolymerisationserzeugnissen > 3916905090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3916.90.50.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3916.90.50.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14782/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3916.90.50.90.0?
Warennummer 3916.90.50.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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