Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.62.19.60: Folie aus Poly(ethylenterephthalat) - mit einer Dicke von nicht mehr als 20 µm, - auf…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.62.19.60 steht für Folie aus Poly(ethylenterephthalat) - mit einer Dicke von nicht mehr als 20 µm, - auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 µm. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.62.19.60 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.62.19.60
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.62aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat)
  4. 3920.62.19mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere
  5. 3920.62.19.60Folie aus Poly(ethylenterephthalat) - mit einer Dicke von nicht mehr als 20 µm, - auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 µm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.62.19.60

HS-Code3920.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.62.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.62.19.6010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38724/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-03

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyethylenterephthalat mit Gasbarriereschicht (SiO2) Transparente PET-Folie mit Siliziumdioxid bedampft und Beschichtung mit einer Gesamtdicke der Folie von 12 Mikrometer. Die Folie wird zu flexiblen Verpackungen beispielsweise für den Einsatz in der Medizin, für Lebensmittelverpackungen oder Industrie weiterverarbeitet. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine transparente, nicht klebende Folie aus Polyethylenterephthalat vorgelegt (Dicke: ca. 12 µm). Die Folie ist einseitig mit SiO2 beschichtet. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von ca. 12 µm, die einseitig mit SiO2 beschichtet ist.

DEBTI57898/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-24

Angaben des Antragstellers: Gasbarrierefolie, welche aus Polyethylenterephthalat besteht mit einer Lage von polymergebundenen Aluminiumoxid beschichtet - Zum genauen Aufbau der Folien liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden mehrere farblose, transparente, glänzende Folien vorgelegt (Dicke: ca. 12 µm). Befund: Es handelt sich um Folien aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

DEBTI26115/19-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyethylenterephthalat mit Gasbarriereschicht (SiOx) - Zum genauen Aufbau der Folie liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster (aus vZTA DE 3415/15-1): Es wurde eine transparente, glänzende, farblose Folie vorgelegt (Dicke: ca. 10 µm). Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

DEBTI26118/19-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyethylenterephthalat mit Gasbarriereschicht (SiOx) - Zum genauen Aufbau der Folie liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster (aus vZTA DE 3415/15-1): Es wurde eine transparente, glänzende, leicht gelbliche Folie vorgelegt (Dicke: ca. 10 µm). Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

DE5316/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-25

Angaben des Antragstellers: Gasbarrierefolien, welche aus Polyethylenterephthalat bestehen mit einer Lage aus Siliziumdioxid und Aluminiumoxid - Zum genauen Aufbau der Folien liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden mehrere farblose, transparente, glänzende Folien vorgelegt (Dicke: ca. 12 µm). Befund: Es handelt sich um Folien aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

DE10550/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-01

Angaben des Antragstellers: Folie aus PET mit Gasbarriereschicht (SiOx) - Zum genauen Aufbau der Folie liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster (aus vZTA DE 3415/15-1): Es wurde eine transparente, glänzende, farblose Folie vorgelegt (Dicke: ca. 10 µm). Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

DE10551/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-29

Angaben des Antragstellers: Folie aus PET mit Gasbarriereschicht (SiOx) - Zum genauen Aufbau der Folie liegen vertrauliche Angaben vor - Feststellungen an einem Warenmuster (aus vZTA DE 3415/15-1): Es wurde eine transparente, glänzende, leicht gelbliche Folie vorgelegt (Dicke: ca. 10 µm). Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Poly(ethylenterephthalat) im Sinne der Unterposition (KN) 3920 6219.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 62 19: Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 20031) (RV L 1224/2003): 1. Folie aus nicht geschäumtem Kunststoff, mit einer Gesamtdicke von ungefähr 0,011 mm, bestehend aus einer Poly(ethylenterephthalat)-(PET)-Folie, die auf einer Seite mit Aluminium metallisiert und anschließend mit alkyliertem Melaminharz (Lack) beschichtet wurde. Der Kunststoff mit dem größten Gesamtanteil ist Poly(ethylenterephthalat). Die Metallisierung erfolgt im Vakuum und die metallisierte Folie ist lichtdurchlässig. Die Folie kann bei der Herstellung von Rettungsdecken verwendet werden. Unterposition 3920 6219 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Positionen 3920, 3920 62 und 3920 6219. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.62.19.60?

Die Zolltarifnummer 3920.62.19.60 umfasst Folie aus Poly(ethylenterephthalat) - mit einer Dicke von nicht mehr als 20 µm, - auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 µm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.62.19.60?

Der Drittlandszollsatz für 3920.62.19.60 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.62.19.60?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392062. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.62.19.60?

3920.62.19.60 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.62.19.60 im Zolltarif eingeordnet?

3920.62.19.60 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392062 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern, aus Poly(ethylenterephthalat) > 39206219 mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.62.19.60?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.62.19.60 erfasst, zum Beispiel DEBTI38724/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.62.19.60?

TARIC-Code 3920.62.19.60 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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