Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0: Badewannen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0 steht für Badewannen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3922.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3922.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3922II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen
- 3922.90andere
- 3922.90.00.00.0Badewannen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Datenblättern veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Toiletteneinheit im Wesentlichen bestehend aus einer Auffangschüssel aus glasfaserverstärkten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf einem Sockel aus kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen. Die in unterschiedlichen Abmessungen gefertigte Ware ist mit Anschlüssen für den Wasserzulauf und Abtransport, einer Spülsteuerungseinheit, einem Wasserventil, einem Rücklaufventil und einem Sprühring aus Kunststoff am oberen Rand der Schüssel versehen. Die Ware wird in Vakuumtoilettensystemen in Flugzeugen verbaut. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Klosettschüsseln und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3922 1000 00 0 oder 3922 2000 00 0 erfasst" eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel, sog. „Ablaufventil Universal 1 ¼“ verchromt“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzel- verkauf (Polybeutel mit Pappetikett und Eurolochung), bestehend aus - einer sogenannten Ablaufgarnitur aus einem charakterverleihenden, trichterförmigen Hohler- zeugnis aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Ø oben 68 mm, Ø unten ca. 41 mm, Höhe ca. 25 mm), am oberen Rand mit einer umlaufenden Kerbe, mittig mit drei Auslassöffnungen sowie einer zentrischen Montagebohrung und am unteren Ende mit einem Außengewinde und innen mit einer eingesetzten Kontermutter versehen. Einer elastischen, passgenau für das oberen Ende des Trichters gearbeiteten Dichtmanschette (auch aus Kunst- stoff), einem Siebeinsatz aus unedlem Metall, mit einer mittigen Montagebohrung ausgestattet und einer ca. 68 mm langen Befestigungsschraube aus unedlem Metall, noch nicht zusammen- gesetzt, - einem runden Verschlussstöpsel (Durchmesser ca. 38 mm) mit Metallöse und - einer Montageanleitung. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Siphons für z.B. Küchenspülen bestimmt, wobei der Wasser- abfluss mit der Garnitur nicht geregelt werden kann. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Ablaufgarnitur bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3922 1000 00 0 bis 3922 2000 00 0 erfasst" eingereiht.
Es handelt sich um einen Geruchsverschluss für Abwasserleitungen von Waschbecken, so genannter Flaschensiphon (1 1/4"), aus verchromtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die noch nicht zusammengesetzte Ware besteht aus einem Siphonkörper mit zwei Rohranschlussöffnungen, drei Überwurfmuttern, jeweils einem Tauch- und einem Abgangsrohr, einer Wandabschlussrosette und mehreren Dichtringen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummer 3922 1000 00 0 bis 3922 2000 00 0 erfasst" eingereiht.
Bei der durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Ware handelt es sich um eine so genannte Kassettentoilette, bestehend aus - einem Unterteil in Form eines rechteckigen Gehäuses aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- auf der Vorderseite mit einer fest angebrachten, aufklappbaren Frontblende, -- im Inneren mit einem herausnehmbaren, rollbaren Abwassertank aus Kunststoff versehen, - einem Oberteil in Form einer runden, drehbaren Klosettschüssel aus Kunststoffen mit einem Keramikinlay auf der Innenseite, - einem Klosettsitz mit Deckel aus Kunststoffen, - einem an der Rückseite fest montierten, rechteckigen Gehäuse zur Aufnahme eines Wassertanks mit Anschlussleitungen und einer elektrischen Wasserpumpe sowie der erforderlichen Bedienelemente. Die in einem Pappkarton aufgemachte Kassettentoilette wird üblicherweise beim Camping oder in z. B. Gartenlauben ohne festen Anschluss an das Abwassersystem verwendet. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Klosettschüsseln und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3922 1000 00 0 oder 3922 2000 00 0 erfasst" eingereiht.
Es handelt sich um einen Aufputz-Spülkasten aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben) mit der dazugehörigen mechanischen Inneneinrichtung. Der Spülkasten (340 x 415 x 137 mm) ist gemeinsam mit einem Eckventil und einem Anschlussbogen in einer Kartonverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spülkästen aus Kunststoffen" eingereiht.
Es handelt sich um ein so genanntes Vorwandelement für Wand-WC, bestehend aus (lt. Antragsangaben): - einem Befestigungsrahmen aus Aluminium zur Wandmontage (470 x 1135 x 205 mm), - einem in den Rahmen integrierten Spülkasten aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit der dazugehörigen mechanischen Inneneinrichtung, - einem Spülrohrbogen und - einem schwenkbaren Abgangsbogen aus Kunststoff. Im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Spülkasten aus Kunststoffen den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Vorwandelement ist gemeinsam mit dem erforderlichen Montagematerial, einem Anschlussrohr und einem Eckventil in einer Kartonverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spülkästen aus Kunststoffen" eingereiht.
Sanitärgegenstand in Form einer mobilen Handdusche, bestehend aus einem einfachen Brausekopf (ohne mechanischem Verstellmechanismus) mit einem ca. 1 m langen Schlauch aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und zwei auswechselbaren Anschlussstücken aus Kautschuk. Das Erzeugnis wird an einem Wasserhahn befestigt. Die zerlegte Ware ist in einem Folienbeutel verpackt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden Ausstattungsgegenstände erfasst, die zur dauerhaften Befestigung in Gebäuden usw. bestimmt sind, wobei sie normalerweise an die Wasserversorgung und das Abwassersystem angeschlossen werden. Hierher gehören auch andere Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken mit ähnlichen Abmessungen und ähnlicher Verwendung, wie tragbare Bidets, Kinderbadewannen und Campingtoiletten. Spülkästen aus Kunststoffen gehören auch zu dieser Position, selbst wenn sie mit den dazugehörigen mechanischen Einrichtungen ausgestattet sind. Von dieser Position sind jedoch ausgeschlossen: a) Kleine, tragbare Artikel für sanitäre oder hygienische Zwecke, wie Bettpfannen und Nachtgeschirr (Pos. 3924). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 833/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. EU Nr. L 225/4) (RV L 225/2008): Eine noch nicht zusammengesetzte Eckduschkabine, bestehend aus: - einer Duschtasse aus Kunststoff mit folgenden Abmessungen: 80 (B) × 80 (L) × 10 (H) cm, - einer Aluminiumkonstruktion, - vier Glasscheiben, in Aluminiumrahmen gefasst, mit folgenden Abmessungen: 40 (B) × 180 (H) cm. Die Konstruktion wird auf die Duschtasse aufgesetzt und an den Wänden befestigt. Zwei der Glasscheiben dienen als Schiebetüren. (Siehe Foto) (Bereits montiertes Produkt.) Unterposition: 3922 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2(a), 3(b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3922 und 3922 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärungen des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.6 der 206. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Februar 2020 und zu Top 8.1 der 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 05. bis 07. Mai 2021 ("lavatory seats and covers"): Warenbeschreibung: Toilettensitz, bestehend aus einem Sitz und Sitzdeckel, hergestellt aus zu 100 % rückgewonnenen Holz-Industrieabfällen, verbunden mit Harz im Verhältnis von ca. 85 % Holzmehl und 15 % Harz. Die Oberfläche beider Teile des Sitzes ist weiß glänzend lackiert. Die Abbildungen (s. unterhalb) veran-schaulichen den Querschnitt und die Materialbeschaffenheit des Erzeugnisses. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0 umfasst Badewannen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3922.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3922.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3922.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0?
3922.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3922.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3922.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3922 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen > 392290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3922.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3922.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24929/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3922.90.00.00.0?
Warennummer 3922.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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