Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.40.90.00: Spulen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.40.90.00 steht für Spulen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.40.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.40.90.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.40Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger
  4. 3923.40.90andere
  5. 3923.40.90.00Spulen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.40.90.00

HS-Code3923.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.40.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3923.40.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4415/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Warenträger in Form eines ca. 98,3 cm langen und ca. 10,3 cm breiten Streifens aus milchig-transparenten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist in regelmäßigen Abständen mit 12 wellenförmigen Einschnitten versehen und zeichnet sich an der Oberseite durch eine Eurolochung als Aufhängevorrichtung aus (weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Der sogenannte „Stripe“ wird gemäß den Angaben der Antragstellerin an Verkaufswänden befestigt und dient im Einzelhandel dem Bereithalten unterschiedlichster Waren. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, andere als in der Codenummer 3923 4010 00 0 genannt" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2023-02374Erteilt von FRGültig bis 2026-05-23

Canettes en matière plastique transparente (polystyrène). L'article est destiné aux machines à coudre et vendu au détail par lot de 6 conditionné sur une carte.

DEBTI32951/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-22

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Vegikapsel", eine Leerkapsel, die - laut ergänzender Angabe der Antragstellerin - aus Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, besteht. Die zwei Hälften der ca. 2 cm langen, transparenten Ware sind mit einem Snap-in-Verschluss zusammengesteckt. Das Erzeugnis dient üblicherweise zur Aufnahme von pharmazeutischen Stoffen, Nahrungsergänzungsmitteln, Kräutern, Naturstoffen u.a. Derartige Waren sind zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, ähnliche Warenträger wie Spulen, Spindeln, Hülsen, andere als Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523" einzureihen.

DEBTI14214/21-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-15

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Verpackungsmittel für Kosmetik in Form einer unbefüllten Lippenstifthülle mit Drehmechanik. Die zylindrisch geformte, etwa 7,5 cm hohe und im Durchmesser ca. 2 cm große Ware besteht aus einer metallummantelten Hülse mit einem drehbaren Sockel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und verfügt über eine abnehmbare Kunststoffkappe. In die Kappe ist als Verschluss ein Dauermagnet integriert. Die Lippenstifthülle ist auf der Außenseite vollständig mit einem kupferfarbenen Farbauftrag versehen sowie auf der Kappe mit verschiedenen Schriftzügen bedruckt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, nicht von dem TARIC-Code 3923 4010 00 erfasst".

DE5849/14-2Erteilt von DEGültig bis 2020-06-16

Es handelt um Nähmaschinenspulen für Horizontalgreifer von Nähmaschinen (Abmessungen: Durchmesser ca. 21,6 mm, Höhe ca. 10,4 mm). Die aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestehenden Erzeugnisse werden (ohne Spulenkapseln) von oben waagerecht in die Nähmaschine eingelegt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI aus Abschnitt XVI ausgewiesen werden. Jeweils vier Spulen sind aufgeblistert auf einer Pappkarte aufgemacht. Die Waren sind als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere als in dem Taric- Code 3923 4010 00 erfasst" einzureihen.

DE7484/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-15

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um sog. Unterfadenspulen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem max. Durchmesser von etwa 20 mm (max. Achsendurchmesser etwa 8 mm) und einer Höhe von etwa 12 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. 25 Unterfadenspulen sind gemeinsam in einer einfachen, passgenau geformten Schachtel aus Kunststoffen, versehen mit einem bedruckten Produktaufkleber und eingeschweißt in Kunststofffolie, für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere als von dem Taric-Code 3923 4010 00 erfasst" eingereiht.

DE19004/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-03

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Spule aus -lt. Antragsangaben- Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Spritzgussverfahren gefertigte Ware zeichnet sich durch unterschiedliche Außendurchmesser (ca. 180 mm bis 380 mm), Kerndurchmesser (ca. 50 mm bis 150 mm) und Spulenbreiten (ca. 8 mm bis 88 mm) aus. Sie ist mit diversen seitlichen Aussparungen versehen und dient dem Aufwickeln von sogenannten Blistergurten mit Elektronikbauteilen (nicht Gegenstand dieser vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, keine Waren des TARIC-Codes 3923 4010 00" eingereiht.

GB121932202Erteilt von GBGültig bis 2018-08-08

PLASTIC REEL OF SINPOLENE CPP 1040 POLYPROPYLENE POLYMER, FOR PETROL PUMP HOSES.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 40: 1. Audio- oder Videokassetten ohne Magnetband, in Form eines Kunststoffgehäuses, in dem sich zwei Spulen aus Kunststoff seitlich nebeneinander angebracht befinden. Gehäuse und Spulen stellen eine Einheit dar mit den Spulen als arbeitendem Teil: das Auf- und Abwickeln (Umspulen) des Aufnahmebandes erfolgt ausschließlich über die Mechanik des Aufnahmegerätes und die Spulen. Das Gehäuse dient lediglich als Behälter. Anwendung der Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI.

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.40.90.00?

Die Zolltarifnummer 3923.40.90.00 umfasst Spulen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.40.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 3923.40.90.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.40.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.40.90.00?

3923.40.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.40.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

3923.40.90.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392340 Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger > 39234090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.40.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.40.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4415/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.40.90.00?

TARIC-Code 3923.40.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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