Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0: Spulen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0 steht für Spulen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.40.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3923.40.90.00.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.40Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger
  4. 3923.40.90andere
  5. 3923.40.90.00.0Spulen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0

HS-Code3923.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.40.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3923.40.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3923.40.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3744/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Zehn Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgeblistert. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht.

DEBTI61357/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-24

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Warenträger in Form eines maximal ca. 74 cm langen und ca. 4 bzw. 10 cm breiten Streifens aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in unterschiedlichen Farben gestaltete Ware ist in regelmäßigen Abständen mit 12 wellenförmigen Einschnitten versehen und zeichnet sich an der Oberseite durch einen S-Haken aus unedlem Metall als Aufhängevorrichtung aus (weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Der sogenannte „Clipstrip“ wird gemäß den Angaben der Antragstellerin an Verkaufsregalen befestigt und dient im Einzelhandel dem Bereithalten von z.B. Beuteln. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, andere als in der Codenummer 3923 4010 00 0 genannt" eingereiht.

DEBTI31521/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-19

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Zehn Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgeblistert. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht.

DEBTI47611/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-13

Bei den - laut Antrag - als "Kapselhälften" bezeichneten Erzeugnissen handelt es um leere Kapseln aus - laut Antragsangaben - Hydroxypropylmethylcellulose, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zweiteiligen klarsichtigen Steckkapseln (Länge ca. 25 mm, Durchmesser ca. 6 mm) sind zur Aufnahme pharmazeutischer Substanzen, Nahrungsergänzungsmitteln usw. bestimmt. Derartige Waren sind zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, keine Ware der Codenummer 3923 4010 00 0" einzureihen.

DEBTI38026/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-15

Es handelt sich um eine ringförmige Spule mit einem Außendurchmesser von ca. 11,5 cm aus - lt. Antragsangaben - ABS, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spule ist mittig mit einer umlaufenden Einkerbung versehen und dient als Haltegriff sowie zum Aufwickeln einer Schnur (nicht Gegenstand der vZTA). Eine Einreihung als Teil oder Zubehör eines Spielzeugs in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für Lenkdrachen bestimmt ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, keine Waren des TARIC-Codes 3923 4010 00" eingereiht.

DEBTI13089/20-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-15

Es handelt sich um ein Transport- oder Verpackungsmittel in Form einer unbefüllten Lippenstifthülle. Die zylindrisch geformte, etwa 6,6 cm lange Ware besteht aus milchig-weißen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, verfügt über eine abnehmbare Kappe und ist mit einer Drehvorrichtung ausgestattet. Durch Drehen des unteren Endes kann der Lippenstift bewegt und auf die gewünsche Länge aus- bzw. eingefahren werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, nicht von der Codenummer 3923 4010 00 0 erfasst" eingereiht.

DEBTI13091/20-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-15

Es handelt sich um ein Transport- oder Verpackungsmittel in Form einer unbefüllten Lippenstifthülle. Die oval geformte, etwa 6,6 cm lange Ware besteht aus milchig-weißen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, verfügt über eine abnehmbare Kappe und ist mit einer Drehvorrichtung ausgestattet. Durch Drehen des unteren Endes kann der Lippenstift bewegt und auf die gewünsche Länge aus- bzw. eingefahren werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, nicht von der Codenummer 3923 4010 00 0 erfasst" eingereiht.

DEBTI16336/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-25

Es handelt sich um einen etwa 56 cm langen und 4 cm breiten Streifen aus transparenten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Streifen ist in regelmäßigen Abständen mit wellenförmigen Einschnitten und an den Enden mit jeweils einer Lochung und zwei seitlichen Aussparungen versehen. In eine Lochung ist ein s-förmiger Metallhaken mit flexiblen Endkappen eingesetzt. Die in einem Pappkarton aufgemachte Ware soll mit Glaswischern bzw. Glasabziehern bestückt in z. B. Baumärkten aufgehängt werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Codenummer 3923 4010 00 0 genannt" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 40: 1. Audio- oder Videokassetten ohne Magnetband, in Form eines Kunststoffgehäuses, in dem sich zwei Spulen aus Kunststoff seitlich nebeneinander angebracht befinden. Gehäuse und Spulen stellen eine Einheit dar mit den Spulen als arbeitendem Teil: das Auf- und Abwickeln (Umspulen) des Aufnahmebandes erfolgt ausschließlich über die Mechanik des Aufnahmegerätes und die Spulen. Das Gehäuse dient lediglich als Behälter. Anwendung der Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI.

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0 umfasst Spulen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.40.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3923.40.90.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.40.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0?

3923.40.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.40.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3923.40.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392340 Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger > 39234090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.40.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.40.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3744/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0?

Warennummer 3923.40.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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