Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3924.90.00.90: Geschirr, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3924.90.00.90 steht für Geschirr, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3924.90.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3924.90.00.90
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3924II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  3. 3924.90andere
  4. 3924.90.00andere
  5. 3924.90.00.90Geschirr, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3924.90.00.90

HS-Code3924.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3924.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3924.90.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29077/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-24

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine faltbare Trinkflasche aus zwei miteinander verschweißten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die graue, faltbare, etwa 25 x 10 , 5 x 5 cm große Ware weist ein Fassungsvermögen etwa 500 ml auf und ist mit einem Schraubdeckel mit Trinkstutzen sowie einer seitlich ausgeformten Durchschlauföffnung zur Befestigung versehen. Zusätzlich ist das Erzeugnis beidseitig mit dem Firmennamen bzw. einer Messskala bedruckt. Die Ware dient dem Transport von Flüssigkeiten während der Ausübung von sportlichen Aktivitäten und ist in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Anderen Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoff, andere als in den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 9000 90 1 genannt".

DEBTI30307/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Pappbanderole), bestehend aus - einem Nasensauger aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- zum Entfernen von Nasensekret (bspw. von Babys) durch Absaugen mit dem Mund, -- mit einem zylindrischen Auffangröhrchen zum Aufsetzen auf das Nasenloch, -- mit einem Schlauch samt Mundstück, -- mit einem eingesetzten zylindrischen Kunststofffilterschwämmchen, - einem Block aus geschäumtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit 3 vorgestanzten, zylindrischen Ersatz-Filterschwämmchen - einer Aufbewahrungsbox aus formgepressten Kunststoffen. Die Warenzusammenstellung dient der Behandlung von Schnupfen bei Babys, indem festsitzender Schleim mittels des Nasensaugers entfernt wird, wobei das Filterschwämmchen aus hygienischen Gründen nach jedem Gebrauch gewechselt werden soll. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Nasensauger bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Hygieneartikel aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI24002/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen im Spritzgussverfahren hergestellten Hosenbügel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Aufhängehaken aus unedlem Metall. Zusätzlich verfügt das schwarze, etwa 360 mm bis 390 mm breite sowie 12 mm tiefe Erzeugnis über einen ausgeformten Hosensteg, auf dem eine Schaumstoffpolsterlage aus Kunststoff sowie ein abnehmbares Gummiband mit zwei Fixierstegen angebracht ist. Das Erzeugnis dient zum Aufhängen und Aufbewahren von z. B. Hosen und soll mittels der Schaumstoffpolsterung sowie des Gummibandes gegen Verrutschen gesichert werden. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen; nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 9000 90 1 erfasst“ eingereiht.

DEBTI23993/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen im Spritzgussverfahren hergestellten Kleiderbügel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Aufhängehaken aus unedlem Metall. Zusätzlich verfügt das schwarze, etwa 400 mm bis 460 mm breite sowie 22 mm tiefe Erzeugnis über zwei verschiebbare Kunststoffklammern, welche im Inneren eine Federung aus unedlem Metall aufweisen. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen; nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 9000 90 1 erfasst“ eingereiht.

DEBTI26345/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Katzentoilette, bestehend aus: - einem etwa 51 , 4 x 35 , 6 x 38 , 1 cm großen, oben offenen Kasten (sog. Streuwanne) aus weißen, formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- mit einer eckigen Einstiegsmulde an einer Schmalseite, mehreren Rastöffnungen an dessen Oberseite sowie zwei seitlich eingelassenen Tragegriffen, - einem etwa 20 , 7 cm hohen sowie etwa 120 cm langen, entsprechend der Kastenform zugeschnittenen Spritzschutz in Form einer milchig- transparenten Kunststofffolie mit ausgeformten Halteflügeln zur Fixierung auf dem Kastenrand, - einer abnehmbaren Tritt-Plattform aus Kunststoff für die Einstiegsmulde, - einem passgenau gearbeiteten, sackartigen Einsatz für den Seiten- bzw. Top-Einstieg aus einem Gewebe aus Streifen aus Kunststoff (Streifenbreite augenscheinlich weniger als 5 mm), wobei das Gewebe mit bloßem Auge wahrnehmbar beidseitig mit Kunststoffen bestrichen ist (= Folie des Kapitels 39), - fünf beigefügten Kunststoffhaken zur Befestigung des Folieneinsatzes am Kastenrand, - einer geschlitzten Streuschaufel aus Kunststoff, - einem geringwertigen Spielball sowie einem Klebesticker, - einer Aufbauanleitung aus Papier. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowie den Umfang bestimmt die Streuwanne aus Kunststoffen den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich, bei der in einem Pappkarton verpackten Ware, um einen "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, anderer als von den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 9000 10 genannt“.

DEBTI24016/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen im Spritzgussverfahren hergestellten Kleiderbügel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Aufhängehaken aus unedlem Metall. Zusätzlich verfügt das annähernd dreieckige, schwarze, etwa 450 mm breite Erzeugnis über einen ausgeformten Hosensteg, auf dem eine Schaumstoffpolsterlage aus Kunststoff sowie beidseitig ausgeformte Kunststoffhaken angebracht sind. Das Erzeugnis dient zum Aufhängen und Aufbewahren von Kleidung und soll z. B. Hosen mittels der Schaumstoffpolsterung sowie der Kunststoffhaken gegen Verrutschen sichern. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen; nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 9000 90 1 erfasst“ eingereiht.

DEBTI24014/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen im Spritzgussverfahren hergestellten Kleiderbügel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Aufhängehaken aus unedlem Metall. Zusätzlich verfügt das annähernd dreieckige, schwarze, etwa 380 mm bis 480 mm breite sowie 50 mm bis 53 mm tiefe Erzeugnis über einen ausgeformten Hosensteg mit zwei an den Außenseiten angebrachten Fixierpunkten. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen; nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 9000 90 1 erfasst“ eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2026-02711Erteilt von FRGültig bis 2029-08-13

Article d’économie domestique se présentant sous la forme d’une gourde graduée en matière plastique (PP-PETG-Silicone) colorée et réutilisable, doté d’un bouchon et d'une sangle en matière textile. L’article est destiné à contenir des boissons. Contenance : 600 ml. Dimension de l'article : H 20.50 x L 7.60 x P 7.60cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3924

Zu Unterposition 3924 90 00: Hierher gehören sowohl Schwämme aus regenerierter Cellulose, die anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, als auch quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme mit abgeschliffenen Kanten oder anders bearbeitete Schwämme. Nicht hierher gehören: (entfallen) a) natürliche Schwämme (Unterpositionen 0511 99 31 und 0511 99 39); b) lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme (Position 3921). Hierher gehören auch Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen (z. B. Unterlagen für Inkontinenzpatienten oder Welpenunterlagen). Die Hauptfunktion dieser Waren besteht in der Aufnahme von wässrigen Lösungen. …

Pos. 3924

Zu Unterposition 3924 90: 1. Kunststoffware, bestehend aus zwei Flaschen mit Schraubverschluss, abnehmbaren aufgeschraubten Trinkbechern, flexiblen Schläuchen oder Trinkhalmen und mit einem Tragring sowie einem Riemen ausgestattet, der beide Flaschen zusammenhält. Das Erzeugnis dient der Beförderung von Getränken. 2. Trinkflaschen aus Kunststoff, speziell geformt zum Einsetzen in eine Flaschenhalterung für Fahrräder. Die mit Schraubverschlüssen ausgestatteten Waren weisen üblicherweise einen Rundboden sowie ein Fassungsvermögen zwischen 600 und 750 ml auf. Sie können auch doppelwandig mit einer isolierenden Folie im Zwischenraum vorliegen, wodurch die Temperatur des Flascheninhalts für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann. Einige Flaschen haben zwecks leichterer Handhabung eine konkave Form. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. …

Pos. 3924

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …

Pos. 3924

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3924.90.00.90?

Die Zolltarifnummer 3924.90.00.90 umfasst Geschirr, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3924.90.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 3924.90.00.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3924.90.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3924.90.00.90?

3924.90.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3924.90.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

3924.90.00.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3924 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen > 392490 andere > 39249000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3924.90.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3924.90.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI29077/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3924.90.00.90?

TARIC-Code 3924.90.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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