Zolltarifnummer 3926.10.00: Büro- oder Schulartikel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3926.10.00 steht für Büro- oder Schulartikel. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3926.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3926.10.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3926.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o stěrací (mazací) pryž z termoplastického polymerního elastomeru (TPE). Pryž má obdélníkový tvar o rozměrech 4,5 x 2 x 1,2 cm, je měkká, flexibilní a umožňuje pohodlné a efektivní mazání (gumování) čar z grafitových tužek nebo pastelek. Slouží jako školní nebo kancelářská potřeba. Baleno v blistru nebo v krabičkách.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sogenanntes "Etui für Schreibwaren" aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die pinkfarbene, elastische, etwa 20,5 x 7 x 5,5 cm (L x H x T) große Ware verfügt an einer Längsseite über einen eingefassten Reißverschluss mit einem angebrachten Kunststoffanhänger (Schriftzug einer Puppenmarke) und ist zusätzlich auf zwei Seitenflächen vollständig mit stilisierten Herznachbildungen versehen. Die Ware dient im Wesentlichen der Aufnahme von z. B. Schreibutensilien (nicht Bestandteil der Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".
Nach Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um einen sogenannten "Schnellhefter, Art. SKU 6328, SKU 6331" aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das nahezu rechteckige, bunte Erzeugnis im DIN A4- Format (ca. L 31 x B 22 x H 0,5 cm) weist einen an der Längsseite miteinander verschweißten klarsichtigen Vorder- und farbigen Rückendeckel auf und ist mit einem Beschriftungspapierstreifen im Einsteckfach sowie innenliegend mit einer Heftmechanik aus unedlem Metall versehen. Derartige Waren werden üblicherweise zum Einheften und Aufbewahren unterschiedlichster Papiere oder Dokumente verwendet. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist der Kunststoff charakterverleihend. Die Hefter sind in einem Set zu je 20 Stück in einem Polybeutel mit Papiereinleger aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Stifte Mäppchen" um eine Tasche aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 22 cm lange Erzeugnis weist einen Durchmesser von etwa 6,5 cm auf und ist in Form eines stilisierten Drachens gestaltet. Es verfügt im oberen Drittel über einen eingefassten Reißverschluss. Die Ware dient im Wesentlichen der Aufnahme von z. B. Schreibutensilien. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel“ eingereiht.
Enligt uppgift en kontorsartikel av plast i form av ett skrivställ (s.k. writing board) med måtten 28 x 9 x 33 cm. Stället är utformat för att skapa en vinklad yta och används som hållare för t.ex. papper, bok eller bärbar dator. Enligt uppgift tillverkat av plast (polystyren). Levereras i detaljhandelsförpackning tillsammans med en skrivtavla enligt HS-nummer 9610 (omfattas ej av detta BKB). Varorna klassificeras separat i enlighet med allmänna bestämmelser regel 3 b. Skrivtavlan omfattas av BKB med referensnummer SE BTI TV-2024-05280-A.
Enligt uppgift en kontorsartikel av plast i form av ett skrivställ (s.k. writing board) med måtten 28 x 9 x 33 cm. Stället är utformat för att skapa en vinklad yta och används som hållare för t.ex. papper, bok eller bärbar dator. Enligt uppgift tillverkat av plast (polystyren). Levereras i detaljhandelsförpackning tillsammans med en skrivtavla enligt HS-nummer 9610 (omfattas ej av detta BKB). Varorna klassificeras separat i enlighet med allmänna bestämmelser regel 3 b. Skrivtavlan omfattas av BKB med referensnummer SE BTI TV-2024-05288-A.
Artykuł prezentowany w formie, zeszytu, notesu składający się z okładek oraz 9 kart wykonanych z tworzywa sztucznego (polipropylen) połączonych ze sobą spiralą z tworzywa sztucznego. Wyrób przeznaczony do pisania, rysowania, np. pisakami na bazie wody, kredkami. Wyrób do wielokrotnego użytku, karty można wytrzeć przy pomocy gumki lub zmyć wodą. Wymiary: 21 x 16 cm.
Dle poskytnutých údajů se jedná o mazací "gumu" z termoplastického polymerního elastomeru (plastu), která je následně pomocí dutého hliníkové válečku uchycena na grafitovou tužku (tužka není předmětem této ZISZ). Výrobek slouží ke gumování grafitové, popř. barevné tužky.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören anderweit weder genannte noch inbegriffene Waren aus Kunststoffen (wie sie in der Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert sind) oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901 bis 3914. Hierher gehören insbesondere: 1) Bekleidung und Bekleidungszubehör (ausgenommen Spielzeug), durch Nähen oder Kleben aus Kunststoff-Folien gefertigt, insbesondere Schürzen, Gürtel, Kinderlätzchen, Regenmäntel, Regenumhänge; abnehmbare Kapuzen aus Kunststoff, die mit den zugehörigen Kunststoff-Regenumhängen zusammen eingeführt werden, bleiben in dieser Position. 2) Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen. 3) Statuetten und andere Ziergegenstände. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3926.10.00?
Die Zolltarifnummer 3926.10.00 umfasst Büro- oder Schulartikel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3926.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 3926.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3926.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3926.10.00?
3926.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3926.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
3926.10.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3926 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 > 392610 Büro- oder Schulartikel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3926.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3926.10.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/098322/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3926.10.00?
KN-Code 3926.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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