Zolltarifnummer 4202.12: Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.12 steht für Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
4202.12 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.12
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung (fünfteilig), bestehend aus einer Schultasche, drei ähnlichen Behältnissen (Sportbeutel, Federmäppchen, Schlampermäppchen) und einer Geldbörse, sog. Schultasche "ergobag cubo Set", Art. ERG-CSE-xxx-xxx, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, bestehend aus - einer Schultasche, - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit zwei verstellbaren, gepolsterten Rückentragegurten und einem gepolsterten Rückenteil, - - mit einem Brustgurt und einem verstellbaren, gepolsterten Hüftgurt, - - mit einer Trageschlaufe aus Spinnstoffen, - - mit reflektierenden Streifen an der Vorderseite, - - mit einem Vorfach mit Reißverschluss, innen mit einer angenähten Einstecklasche ausgestattet, - - mit einer formstabilen Überschlagklappe mit einem magnetischen Schnappverschluss, - - an der Innenseite der Überschlagklappe mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - - im Hauptfach mit einer angenähten Reißverschlusstasche und einem angenähten Trennsteg sowie einem herausnehmbaren, oben offenen Einsatz aus Kunststoff zur Aufnahme von Heften ausgestattet, - - formstabil, mit eingearbeiteten Verstärkungen im Boden- und Rückenteil, - - mit einer Größe von ca. 27 x 20 x 41 cm, - einem Sportbeutel (ähnliches Behältnis), mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einer Zugkordel zu verengen, die an beiden Seiten bis zu den unteren Ecken geführt wird, - einem Federmäppchen (ähnliches Behältnis), mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - gefüllt mit Farbstiften, Lineal, Radiergummi und Spitzer, - einem Schlampermäppchen (ähnliches Behältnis), mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - einer Geldbörse, mit einer Außenseite aus überwiegend Spinnstoffen, - - mit einem klarsichtigen Einsteckfach für Ausweis bzw. Fahrkarte, - - außen mit einem Reißverschlussfach, - - mit einer Spinnstoffkordel zum Umhängen, - die Schultasche bestimmt nach dem Verwendungszweck und dem Umfang den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Schultasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen"
A BLACK LAPTOP BRIEF CASE WITH ORANGE POLYESTER LINING DIMENSIONS 38.5CM L X 30CM D X 18CM H SHELL TEXTILE MATERIAL (NYLON) WITH PU COATING NYLON ZIPS TEXTILE HANDLE AND SHOULDER STRAP WITH PADDING
WHEELED SUITCASE DIMENSIONS 44CM L X 41 CM H 26CM D. SHELL MADE OF 90% POLYCARBONATE AND 10% NYLON LAPTOP BAG WITH LOGO NYLON ZIPPERS PLASTIC TOP CARRYING HANDLE, TEXTILE CARRYING HANDLES AND STRAPS 4 WHEELS 360 DEGREE SPINNER ALUMINIUM 5 STEP TROLLEY
EXECUTIVE CASE WITH LOGO DIMENSIONS35CM L X 8CM D X 28CM H SHELL MADE OF TEXTILE MATERIAL WITH PU COATING WITH ORANGE POLYESTER LINING NYLON ZIPS 2 SILVER BUCKLES AND 2 CLASP LOCK TEXTILE HANDLES AND DETACHABLE TEXTILE SHOULDER STRAP WITH PADDING
Reisekoffer, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff in Form von zwei Halbschalen, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers (läuft auf vier Rollen), - in drei verschiedenen Abmessungen: - - 35 cm (Breite) x 52 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe); - - 41 cm (Breite) x 64 cm (Höhe) x 30 cm (Tiefe); - - 48 cm (Breite) x 73 cm (Höhe) x 34 cm (Tiefe); - mit einem Tragegriff an der Oberseite, - mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - mit einem Zahlenschloss verriegelbar, - mit einem umlaufenden Reißverschluss, der eine Volumenerweiterung ermöglicht, - an einer Innenseite mit einem Kreuzpackgurt mit Schnappverschluss, - an der anderen Innenseite mit einer Abdeckung aus Spinnstoffgeweben, die mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss zu öffnen ist. "Reisekoffer, mit Außenseite aus Kunststoff"
Handkofferähnliches Behältnis, sog. "Kunststoffkoffer", Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - in verschiedenen Größen erhältlich, z.B. mit der Abmessung ca. 19 x 11 x 4 cm, - mit einem integrierten Tragegriff, - mit einem sog. Kniehebelverschluss, - Deckelhälften aufklappbar, - innen mit einem beim Aufklappen aufschwenkenden Einsatz, - wird zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände verwendet. "Handkofferähnliches Behältnis, mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"
Handkoffer, sog. Kunststoffkoffer als Zubehör für Geräte zum Messen (Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepressten Kunststoffen, - mit Abmessungen von 48,6 x 39,2 x 19,2 cm, - mit einem Handtragegriff, - mit zwei Schnappverschlüssen, - ohne Inneneinrichtung, - soll der Aufnahme von Messgeräten dienen, - keine Einreihung als Zubehör für Geräte des Kapitels 90, da die Ware im Wortlaut der Position 4202 (Handkoffer) genauer genannt wird. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststoff"
Aktentaschenähnliches Behältnis, sog. Akten- oder Dokumententasche, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite überwiegend aus mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kunststofffolien und Spinnstoffen, - mit zwei Handtragegriffen und einem gepolsterten, verstellbaren, abnehmbaren Schulter- tragegurt ausgestattet, - auf der Vorderseite mit einem eingearbeiteten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit einem über drei Seiten verlaufenden Doppelreißverschluss zu öffnen, - innen mit diversen Einsteckfächern, Netzfächern, Klettverschlussfächern und Stiftlaschen versehen, gefüttert, - mit den Abmessungen ca. 44 (B) x 38 (H) x 8 (T) cm. "Aktentaschenähnliches Behältnis, mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (charakter- stimmend) und Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.
Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 4202.12.11Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
- 4202.12.19andere
- 4202.12.50aus formgepresstem Kunststoff
- 4202.12.91aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
- 4202.12.99aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12?
Die Zolltarifnummer 4202.12 umfasst Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12?
Für 4202.12 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.12?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12?
4202.12 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.12 im Zolltarif eingeordnet?
4202.12 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12 erfasst, zum Beispiel DE23840/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12?
HS-Unterposition 4202.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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