Zolltarifnummer 4202.12.11: Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.12.11 steht für Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.12.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.12.11
- Drittlandszoll
- 9,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
- 4202.12.11Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article de maroquinerie, de type porte document, se présentant sous la forme d’un contenant dont la surface extérieure visible à l'œil nu, est composée majoritairement de matière plastique recouvrant un support en fibres textiles (toile enduite dénommée "toile écaille" (90%)), renforcée par des pièces en cuir (10 %), se refermant au moyen d’une fermeture à glissière. Ce sac est muni d'une poche zippée et d'une bande de cuir pour l'accrocher sur la canne d'une valise cabine. Aménagement intérieur: une poche plaquée. Le produit est conditionné dans une dust bag et est fabriqué en atelier à la machine.
Aktentasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - - an der Vorderseite mit einem von der Überschlagklappe verdeckten, eingesetzten Reißverschlussfach, - - - gefüttert; innen mit einem angenähten Band mit einem Karabinerhaken ausgestattet, - - das Hauptfach ist mit einer Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss sowie einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; innen mit einem gepolsterten Einsteckfach und zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe). "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Article de maroquinerie, de type porte document, se présentant sous la forme d’un contenant dont la surface extérieure visible à l'œil nu, est composée majoritairement de matière plastique recouvrant un support en fibres textiles (toile enduite dénommée "toile écaille" (90%)), renforcée par des pièces en cuir (10 %), se refermant au moyen d’une fermeture à glissière. Ce sac est muni de 2 poches plaquées, 1 poche zippée ainsi que de poignées sur le dessus pour un portage à la main. Celui-ci est conditionné dans un pochon et destiné à contenir des documents. Dimensions du porte document : 42 x 29 x 8 cm.
Sac, de type mallette porte-documents, de forme rectangulaire, dont la surface extérieure visible à l’œil nu, est composée majoritairement de matière plastique recouvrant un support en fibres textiles (toile enduite) et en cuir. L’article comporte deux poches plaquées et une poche zippée interne, une poche plaquée externe, une anse et une bandoulière. Le sac se ferme à l’aide d’un rabat de type enveloppe. Le sac peut se porter à la main, à l’épaule ou croisé. Dimensions : 34 x 26 x 6,5 cm. Le produit est présenté en plusieurs coloris dans un pochon spécifique.
Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie auf einer Unterlage aus einem Gewebe aus Glasfasern, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff bedeckt das Gewebe aus Glasfasern vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoffen, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - unter der Überschlagklappe mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem netzartigen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 27 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - zur Aufnahme von Dokumenten im DIN-A4-Format geeignet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Gesamteindrucks als Aktentasche des ersten Teils des Wortlauts der Position 4202 dar, - keine Einreihung als Ware aus Glasfasern in die Position 7019, da die Ware als Aktentasche von der Position 4202 genauer erfasst wird. "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem von der Überschlagklappe verdeckten, eingesetzten Reißverschlussfach, - - innen mit einem angenähten Band mit einem Karabinerhaken ausgestattet, - das Hauptfach ist mit einer Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss sowie einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem gepolsterten Einsteckfach und zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe). "Aktentasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Serviette porte-documents, de forme rectangulaire, dont la surface extérieure est majoritairement en feuilles de matière plastique (toile enduite). L’article est muni d’un rabat en cuir avec une fermeture de type bouton pression, et d'une poche à l’arrière. Cette serviette destinée à transporter des documents et pouvant contenir un ordinateur, se porte à la main. Dimensions : 35 x 23 x 2 cm.
Sacoche, de type porte-document, se présentant sous la forme d’un contenant dont la surface extérieure visible à l'œil nu, est composée majoritairement de matière plastique recouvrant un support en fibres textiles (toile enduite dénommée "toile écaille" (90%)), renforcée par des pièces en cuir (10 %), se refermant au moyen d’une fermeture à glissière. Ce sac est muni de poignées sur le dessus pour un portage à la main. Il est destiné à contenir des documents et un ordinateur portable. Dimensions : 50 x 30 x 9 cm. Poids net : 1,6 kg.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.
Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.11?
Die Zolltarifnummer 4202.12.11 umfasst Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.11?
Der Drittlandszollsatz für 4202.12.11 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.11?
4202.12.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.12.11 im Zolltarif eingeordnet?
4202.12.11 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.11 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02280. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.11?
KN-Code 4202.12.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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