Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0: Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0 steht für Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.12.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4202.12.50.00.0
Drittlandszoll
5,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
  4. 4202.12.50aus formgepresstem Kunststoff
  5. 4202.12.50.00.0Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0

HS-Code4202.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.12.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.12.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.12.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12251/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Handkoffer, sog. Werkzeugkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff (Gewebeoptik), - mit einem Rahmen zwischen den beiden Halbschalen aus augenscheinlich unedlem Metall, - am Kofferboden mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Schnappverschlüssen, - - an der Innenseite des Deckels mit einem über die gesamte Breite reichenden offenen Einsteckfach und sechs darauf angenähten, offenen Einsteckfächern in verschiedenen Breiten und Längen ausgestattet, - - mit zwei arretierbaren Trennstegen, - - - ein Trennsteg auf einer Seite mit einem offenen, netzartigen Einsteckfach und auf der anderen Seite mit acht offenen Einsteckfächern, der andere Trennsteg auf einer Seite ebenfalls mit acht offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - im Kofferboden mit drei individuell verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeug hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI12251/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. Werkzeugkoffer Trolley, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff (Gewebeoptik), - mit einem Rahmen zwischen den beiden Halbschalen aus augenscheinlich unedlem Metall, - am Kofferboden mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf zwei Rollen (Trolleyfunktion), - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Schnappverschlüssen, - - an der Innenseite des Deckels mit einem über die gesamte Breite reichenden offenen Einsteckfach und sechs darauf angenähten, offenen Einsteckfächern in verschiedenen Breiten und Längen ausgestattet, - - mit zwei arretierbaren Trennstegen, - - - ein Trennsteg auf einer Seite mit einem offenen, netzartigen Einsteckfach und auf der anderen Seite mit acht offenen Einsteckfächern, der andere Trennsteg auf einer Seite ebenfalls mit acht offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - im Kofferboden mit drei individuell verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeug hergerichtet. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI37698/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Handkoffer, einem Schutzoverall, Schutzstiefeln, Schutzbrille, Schutzhandschuhen und Augenspülflüssigkeit, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (die Schutzausrüstung ist in den Koffer eingelegt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Schutzausrüstung beim Transport von Gefahrgut), - Handkoffer: - - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - - mit einem integrierten Handtragegriff, - - aufklappbar; mit zwei Schnappverschlüssen, - - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Breite) x 16,5 cm (Höhe) x 33 cm (Tiefe), - Schutzoverall: - - aus Polypropylen (Kunststoff), - Schutzstiefel: - - ein Paar; aus Kunststoff, - Schutzbrille: - - transparent; aus Kunststoff, - Schutzhandschuhe: - - ein Paar; aus Nitril, - Augenspülflüssigkeit: - - 200 ml; abgefüllt in einer Flasche mit Applikator, - der Handkoffer bestimmt nach dem Umfang und dem Wert den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Handkoffer, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI38069/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. leere Aufbewahrungsbox in orange, Foto siehe Anlage, - vollständig aus formgepresstem Kunststoff gefertigt, - mit einem teilweise transparenten Deckel; mit einem Firmenlogo bedruckt, - mit einem integrierten Handtragegriff, - aufklappbar; mit einem Clip-Verschluss, - - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen: ca. 21 cm (Breite) x 24 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - ohne erkennbare zweckgerichtete Verwendung. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI44739/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-24

Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. Outdoor-Fotokoffer/Waffenkoffer, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - - mit einem Handtragegriff, - - mit einer sog. Ventilschraube zum Druckausgleich, - - aufklappbar; mit zwei Bügelverschlüssen versehen, - - - im Deckelteil mit einer neutral geformten, noppenartigen Einlage aus Schaumkunststoff ausgestattet, - - - im Bodenteil mit mehreren, neutral geformten Einlagen aus Schaumkunststoff ausgestattet, - - in unterschiedlichen Größen, u. a.: - - - ca. 27 cm (Breite) x 25 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - - - ca. 42 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe). "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI45159/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-26

Handkoffer, sog. ABS TC-X Werkzeugkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff (genoppt), - mit einer Verstärkung aus Aluminium, die den Rahmen der beiden Halbschalen bildet, - am Kofferboden mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Schnappverschlüssen und einem Zahlenschloss, - - an der Innenseite des Deckels mit 14 elastischen Schlaufen und acht offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - mit einem arretierbaren Trennsteg ausgestattet; auf einer Seite mit 24 elastischen Schlaufen und einem Klettband, auf der anderen Seite mit zwei elastischen Schlaufen, einem offenen Einsteckfach sowie 23 Einstecklaschen versehen, - - im Kofferboden mit individuell verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 50 cm (Breite) x 22 cm (Höhe) x 35 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeug hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI17842/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-10

Handkofferähnliche Behältnisse, sog. Outdoor-Fotokoffer/Waffenkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - mit zwei Bügelverschlüssen, - mit einer sog. Ventilschraube zum Druckausgleich, - mit aufklappbaren Deckelhälften, - im Deckelteil mit einer neutral geformten, noppenartigen Einlage aus Schaumkunststoff ausgestattet, - im Bodenteil mit mehreren neutral geformten Einlagen aus Schaumkunststoff versehen, - in verschiedenen Größen, veranschaulicht durch zwei Warenmuster in den Abmessungen: - - ca. 27 cm (Breite) x 25 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - - ca. 42 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe). "Handkofferähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

DEBTI33430/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Handkofferähnliches Behältnis, sog. Kunststoffbox (leer), Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem transparenten Deckel, - mit einem integrierten Handtragegriff, - mit einem Kniehebelverschluss, - waagrecht aufklappbar, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 21,0 cm (Breite) x 24,0 cm (Höhe) x 11,5 cm (Tiefe), - ohne erkennbare zweckgerichtete Verwendung. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0 umfasst Reisekoffer, aus formgepresstem Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.50.00.0 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0?

4202.12.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.12.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021250 aus formgepresstem Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12251/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.50.00.0?

Warennummer 4202.12.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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