Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.12.91.90: Reisekoffer, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.12.91.90 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.12.91.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.12.91.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
  4. 4202.12.91aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
  5. 4202.12.91.90Reisekoffer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.91.90

HS-Code4202.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.12.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.12.91.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17513/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem aufgesetzten Fach mit Reißverschlüssen am oberen und unteren Ende; kann bei geöffneten Reißverschlüssen zum Befestigen an einem Trolleygestänge verwendet werden, - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - an der Vorderseite mit zwei aufgesetzten Fächern mit einer Überschlagklappe mit magnetischem Druckknopfverschluss, - mit zwei hintereinander angeordneten, gefütterten Hauptfächern mit jeweils einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - das vordere Hauptfach ist mit zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - das hintere Hauptfach ist mit einem offenen, gepolsterten Einsteckfach und einem darin eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 18 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - stellt sich aufgrund der Gestaltung und des Gesamteindrucks als ein den Aktentaschen ähnliches Behältnis dar. "Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11238/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), - am Bodenteil mit einer Außenseite aus Kunststofffolien und vier Stellfüßen aus unedlem Metall, - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Vorderseite mit zwei eingesetzten Reißverschlussfächern , - an der Rückseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit magnetischen Druckknopfverschluss am oberen Rand und einem entlang des unteren Rands verlaufenden Reißverschuss; beidseitig geöffnet zur Befestigung der Aktentasche an einem Trolleygestänge, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit zwei offenen, netzartigen Einsteckfächern sowie mit einem gepolsterten Einsteckfach mit einem darin eingesetzten Reißverschlussfach und mit einem Klettriegel ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 37 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - mit einem an einem Handtragegriff befestigten Anhänger verziert. "Aktentasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

FRBTIFR-BTI-2025-02824Erteilt von FRGültig bis 2029-04-28

Article de type cartable, pour enfants, à surface extérieure majoritairement en matière textile (polyester), se fermant grâce à un rabat, avec poche interne. Il est muni de deux bretelles. Pas d'indication de fait main.

DEBTI3420/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Aktentasche, sog. Notebook-Tasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit zwei Handtragegriffen, - - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren, gepolsterten Schultertragegurt, - - an der Rückseite mit einem am oberen und unteren Ende mit einem Reißverschluss zu verschließenden Einsteckfach; beidseitig geöffnet zur Befestigung der Tasche an einem Trolleygestänge bestimmt, - - mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - - - innen mit drei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert und gepolstert; innen mit zwei offenen Einsteckfächern und einem gepolsterten Einsteckfach mit Klettriegel ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - - zur Aufnahme eines Notebooks und von Akten vorgesehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI642/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Aktentasche, sog. Trolley mit austauschbaren Rollen, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der unteren Rückseite und dem Bodenteil mit einer Abdeckung mit einer Außenseite aus Kunststoff, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen der Aktentasche auf zwei Rollen und zwei Standfüßen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - mit einem Vorfach mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - innen mit vier offenen Einsteckfächern (eines davon netzartig), zwei Stiftlaschen und einem abnehmbaren Schlüsselring ausgestattet, - mit zwei hintereinander angeordneten Hauptfächern mit jeweils einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; das vordere Fach ist innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und einem gepolsterten Notebookfach mit Klettlasche ausgestattet; das hintere Fach ist innen mit einem gepolsterten Einsteckfach mit Klettlasche, zwei elastischen Gurten mit Schnappverschluss und einem herausnehmbaren, gepolsterten Fach mit Halteschlaufe und einer Überschlagklappe mit Klettverschluss (sog. Kassenbox) ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 36 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI45089/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Aktentasche, sog. Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (laut Antrag aus recyceltem Nylon), - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt mit Schulterpolster, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - an der Rückseite mit einem am oberen und unteren Ende mit einem Reißverschluss zu verschließenden Einsteckfach; beidseitig geöffnet zur Befestigung der Tasche an einem Trolleygestänge, - mit zwei hintereinander angeordneten Hauptfächern mit jeweils einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert und gepolstert, - - das vordere Hauptfach ist mit zwei Reißverschlussfächern, vier großen, offenen Einsteckfächern sowie zwei Stiftlaschen ausgestattet, - - das hintere Hauptfach ist mit einem gepolsterten, offenen Fach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet. "Aktentasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI38892/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem verstellbaren Schultertragegurt mit Schulterpolster, - mit zwei aufgesetzten Vorfächern, jeweils mit einer Überschlagklappe mit Schnappverschluss, - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - an der Rückseite mit einem aufgesetzten Fach mit Reißverschlüssen am oberen und unteren Ende; kann bei geöffneten Reißverschlüssen zum Befestigen am Trolleygestänge verwendet werden, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und einem offenen, gepolsterten Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - stellt sich aufgrund der Gestaltung und des Gesamteindrucks als ein den Aktentaschen ähnliches Behältnis dar. "Den Aktentaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI37537/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Aktentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei angenähten Tragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem gepolsterten Trennsteg, zwei offenen Einsteckfächern und drei Stiftlaschen ausgestattet, - in verschiedenen Abmessungen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.91.90?

Die Zolltarifnummer 4202.12.91.90 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.91.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.91.90?

4202.12.91.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.12.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.91.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021291 aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.91.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI17513/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.91.90?

TARIC-Code 4202.12.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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