Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0: Reisekoffer, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.12.99.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.12.99.90.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
- 4202.12.99aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, andere
- 4202.12.99.90andere
- 4202.12.99.90.0Reisekoffer, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Reisekoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei Stellkufen aus Kunststoff, - mit einem Tragegriff und mit einem Haltegriff aus Kunststoff, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf zwei Rollen (Trolleyfunktion), - mit vier angenähten, verstellbaren Gurten mit Schnappverschluss zur Verengung, - mit einem Zahlenschloss ausgestattet, - aufklappbar; mit einem an drei Schmalseiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen im Deckel und im Bodenteil mit einer Abdeckung aus Netzstoffen versehen sowie im Bodenteil mit zwei Rückhaltegurten mit Schnappverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 45 cm (Breite) x 65 cm (Höhe) x 27 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Reisekoffer, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Reisekoffer, Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei Stellkufen aus Kunststoff, - mit zwei Tragegriffen und mit einem Haltegriff aus Kunststoff, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf zwei Rollen (Trolleyfunktion), - mit vier angenähten, verstellbaren Gurten mit Schnappverschluss zur Verengung, - mit einem Zahlenschloss ausgestattet, - auf dem Deckel mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss als Zugriffsmöglichkeit in den Koffer, - mit einem entlang des Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen am Deckel und am Bodenteil mit einer Abdeckung aus Netzstoffen sowie im Bodenteil mit zwei Rückhaltegurten mit Schnappverschluss und mit einer am Rand mittels Reißverschluss befestigten, gepolsterten sog. Laptoptasche ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 39 cm (Breite) x 56 cm (Höhe) x 23 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Reisekoffer, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Spiegelreflex-Kameratasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einem Handtragegriff, - - aufklappbar; mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert und gepolstert, - - - im Deckelteil mit einem aufgesetzten, netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - - im Bodenteil mit einem neutralen, individuell gestaltbaren Einsatz aus elf abnehmbaren und gepolsterten Trennstegen, die mittels Klettverschlüssen an den Rändern befestigt werden, ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 45 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - - neutral gestaltet; nicht erkennbar zur Aufnahme einer Spiegelreflexkamera hergerichtet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und der Gestaltung als Handkoffer dar. "Handkoffer, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Musik-/Transport-Case M, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststoff auf einer Unterkonstruktion aus Holzplatten, - - - keine Kunststofffolie und kein formgepresster Kunststoff, - - an den Kanten mit Profilen aus Aluminium und an den Ecken mit Beschlägen aus unedlem Metall, - - mit einem Handtragegriff, - - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet; ohne Inneneinteilung, - - mit den Abmessungen: ca. 56,5 cm (Länge) x 35,5 cm (Breite) x 23 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststoff (keine Kunststofffolie; kein formgepresster Kunststoff), nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Spiegelreflex Kameratasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem Handtragegriff, - mit einem aufklappbaren Deckel; mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - gefüttert und gepolstert, - im Deckelteil mit einem aufgesetzten, netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - im Bodenteil mit einem neutralen, individuell gestaltbaren Einsatz aus elf abnehmbaren und gepolsterten Trennstegen, die mittels Klettverschlüssen an den Rändern befestigt werden, - neutral gestaltet; nicht erkennbar zur Aufnahme einer Spiegelreflexkamera hergerichtet, - formstabil gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 45 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und der Gestaltung als Handkoffer dar. "Handkoffer, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Musik-/Transport Case M, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - mit einer Außenseite aus Kunststoff auf einem Korpus aus Holzplatten, - - keine Kunststofffolie und kein formgepresster Kunststoff (laut Antrag Papier-Melamin-Mischung), - mit einem Handtragegriff, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Kugeleckbeschlägen aus unedlem Metall, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, ansonsten ohne Einteilung oder Ausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 56,5 cm (Länge) x 35,5 cm (Breite) x 23 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - universell verwendbar, z. B. zur Aufbewahrung und zum Transport von Musikequipment. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststoff, nicht handgearbeitet"
Reisekoffer, sog. Rollenreisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Boden mit Stellfüßen aus Kunststoff und einem kleinen Aufsatz mit Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf zwei Rollen (Trolleyfunktion), - mit drei gepolsterten Tragegriffen an verschiedenen Seiten, - aufklappbar, - mit einem Deckel: - - außen mit einem kleinen, eingesetzten Reißverschlussfach, - - mit dreiseitig umlaufenden Reißverschluss und zwei Gurten mit Schnappverschlüssen, - - innen mit einem großen Reißverschlussfach aus Netzgewirken und mit einem Kreuzpackgurt mit Schnapp- verschluss, - mit einem Hauptfach: - - mit einem kleinen Reißverschlussfach aus Netzgewirken und mit zwei Haltegurten mit Schnappverschlüssen ausgestattet, - überwiegend formstabil gearbeitet, - in den Abmessungen: ca. 54 cm (Höhe) x 35 cm (Breite) x 19 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Reisekoffer, mit Außenseite aus Spinnstoffen"
Handkofferähnliches Behältnis (Tiertransportkoffer), sog. Trolley Fero, Art. 28951, Abbildung siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Außenseite aus Spinnstoffen und aus gitterartig durchbrochenem Kunststoff an den sog. Netzfenstern, - mit einem in die Rückseite integrierten, unter einer Reißverschlusslasche verborgenen, ausziehbaren, arretier- baren Gestänge zum Ziehen und einem Handtragegriff an der Oberseite ausgestattet, - am Boden mit zwei Rollen und zwei länglichen Standfüßen aus Kunststoff ausgestattet, - - im Bereich der Rollen mit einer Verstärkung aus Kunststoff versehen, - auf der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - vorn mit einem umlaufenden Doppelreißverschluss zu öffnendes Netzfenster (kann abgerollt mit einem Klett- band fixiert werden), - an den Schmalseiten jeweils mit einem Netzfenster und darunter mit Einsteckfächern ausgestattet, - beide Schmalseiten sind mit dreiseitig umlaufenden Doppelreißverschlüssen zu öffen, - innen mit einer herausnehmbaren, gepolsterten Bodenplatte und einer integrierten Kurzleine mit Karabinerhaken ausgestattet, ansonsten ohne weitere Einteilung oder Ausstattung, - formstabil gearbeitet, mit den Abmessungen von ca. 36 (B) x 35 (H) x 30 (T) cm, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0?
Die Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.99.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.12.99.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.99.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0?
4202.12.99.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.12.99.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.12.99.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021299 aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber, andere > 4202129990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.99.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.99.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49219/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.99.90.0?
Warennummer 4202.12.99.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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