Zolltarifnummer 4202.19.10.00: Reisekoffer, aus Aluminium
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.19.10.00 steht für Reisekoffer, aus Aluminium. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.19.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.19.10.00
- Drittlandszoll
- 5,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.19Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere
- 4202.19.10aus Aluminium
- 4202.19.10.00Reisekoffer, aus Aluminium
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.19.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handkoffer, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, strukturierten Folien aus Aluminium, - - - aufgebracht auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus Kunststoff, - - mit einem Handtragegriff auf dem Deckel, - - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen aus unedlem Metall, - - - innen im Deckel mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - - innen im Bodenteil mit verstellbaren Stegen aus mit Schaumkunststoff verkleideten Holzfaserplatten zur beliebigen Fächereinteilung ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 37 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 39 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, aus Aluminium"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Reisekoffer und einer Regenhülle, sog. Aluminium Premium Koffer, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Reisekoffer: - - mit einer Außenseite aus Aluminium, - - mit vier Standfüßen aus Kunststoff, - - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf vier Rollen (Trolleyfunktion), - - mit jeweils einem Tragegriff an zwei Schmalseiten, - - aufklappbar; mit zwei Schnappverschlüssen mit Zahlenschlössern, - - innen: - - - gefüttert, - - - auf einer Seite mit einem Kreuzpackgurt mit Schnappverschluss, - - - mit einer Abdeckung mit zwei netzartigen, aufgesetzten Reißverschlussfächern; mit Klettbändern am Rand zu befestigen, - - - in den Abmessungen: ca. 55 cm (Höhe) x 40 cm (Breite) x 23 cm (Tiefe), - Regenhülle (Ware aus Kunststoff): - - aus klarsichtigen Kunststofffolien, - - an den Rändern mit Spinnstoffbändern eingefasst, - - entsprechend der Form des Reisekoffers zugeschnitten, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmt der Reisekoffer den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Reisekoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkofferähnliches Behältnis, sog. AluPlus Toolbox 22, Art. 8000421200, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, strukturierten Aluminiumfolien auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus unedlem Metall, - mit einem Tragegriff aus Kunststoff an einer Längsseite, - mit jeweils einem Griff aus unedlem Metall mit Kunststoffüberzug an den Schmalseiten, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - aufklappbar; innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - im Kofferdeckel mit zwei elastischen Haltebändern, die durch Annähen sieben universelle Einsteckmöglichkeiten aufweisen, - in den Abmessungen: ca. 57 cm (Breite) x 36 cm (Höhe) x 47 cm (Tiefe), - nicht zur Aufnahme von bestimmten Werkzeugen vorgerichtet, - nicht erkennbar, dass die Haltebänder ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zum Einstecken von Werkzeugen genutzt werden. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Aluminium"
Aktenkoffer, sog. ALU BRIEFCASE 15-17.3 (VPN: D30589), Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus einer Aluminium; mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - mit zwei Schnappschlössern, - mit einem aufklappbaren, gefütterten Deckel, - - mit einem Dokumentenfach mit mehreren aufgesetzten Taschen (u. a. für ein Tablet), - - mittels einer gepolsterten Trennlage vom Bodenfach abgegrenzt, - mit einem Bodenfach, - - gepolstert und mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit einem Klettband zur Befestigung eines Notebooks, einem verstellbaren Trennsteg sowie mit einem abnehmbaren Innenfach (u. a. für Kabel) ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 49 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe). "Aktenkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Aktenkoffer, sog. ALU BRIEFCASE 15-17.3 (VPN: D30589), Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus einer Aluminium; mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - mit zwei Schnappschlössern, - mit einem aufklappbaren, gefütterten Deckel, - - mit einem Dokumentenfach mit mehreren aufgesetzten Taschen (u. a. für ein Tablet), - - mittels einer gepolsterten Trennlage vom Bodenfach abgegrenzt, - mit einem Bodenfach, - - gepolstert und mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit einem Klettband zur Befestigung eines Notebooks, einem verstellbaren Trennsteg sowie mit einem abnehmbaren Innenfach (u. a. für Kabel) ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 49 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe). "Aktenkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkofferähnliches Behältnis, sog. AluPlus Toolbox 18, Art. 8000421100, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, strukturierten Folien aus Aluminium, - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgebracht, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus unedlem Metall, - mit einem Tragegriff aus Kunststoff an einer Längsseite, - mit jeweils einem Griff aus unedlem Metall mit Kunststoffüberzug an den Schmalseiten, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - im Kofferdeckel mit zwei elastischen Haltebändern, die durch Annähen sieben universelle Einsteckmöglichkeiten aufweisen, - in den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 37 cm (Tiefe), - nicht zur Aufnahme von bestimmten Werkzeugen hergerichtet, - nicht erkennbar, dass die Haltebänder ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zum Einstecken von Werkzeugen genutzt werden. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkofferähnliches Behältnis, sog. AluPlus Toolbox 14, Art. 8000421050, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, strukturierten Folien aus Aluminium, - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgebracht, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff am Deckel, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - im Deckel mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - im Bodenteil mit verstellbaren Stegen aus mit Schaumkunststoff verkleideten Holzfaserplatten zur beliebigen Fächereinteilung ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 36,7 cm (Breite) x 38,0 cm (Höhe) x 39,4 cm (Tiefe), - nicht zur Aufnahme von bestimmten Werkzeugen hergerichtet. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkoffer, sog. AluPlus Travel 22, Art. 8000420550, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus silberfarbenen Folien aus Aluminium, - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgebracht, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus Stahlblech, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren Schultertragegurt, - mit zwei Zahlenschlössern mit Schnappverschluss, - mit einem zweiteilig zu öffnenden Deckel, - - im Deckel mit diversen Einsteckfächern in verschiedenen Formaten ausgestattet, - mit einem Hauptfach, ausgestattet mit zwei offenen Einsteckfächern, - innen mit Vliesstoffen ausgekleidet, - in den Abmessungen: ca. 55,5 cm (Breite) x 40,5 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe). "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.19.10.00?
Die Zolltarifnummer 4202.19.10.00 umfasst Reisekoffer, aus Aluminium. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.19.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 4202.19.10.00 beträgt 5,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.19.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.19.10.00?
4202.19.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.19.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
4202.19.10.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420219 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere > 42021910 aus Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.19.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.19.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13179/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.19.10.00?
TARIC-Code 4202.19.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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