Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0: Reisekoffer, aus Aluminium
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0 steht für Reisekoffer, aus Aluminium. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.19.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.19.10.00.0
- Drittlandszoll
- 5,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.19Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere
- 4202.19.10aus Aluminium
- 4202.19.10.00.0Reisekoffer, aus Aluminium
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handkoffer, Foto siehe Anlage, - aus Aluminium (laut Antrag), - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff an der Vorderseite, - an beiden Schmalseiten mit einem Haltegriff mit einem Überzug aus Kunststoff, - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - in fünf unterschiedlichen Größen. "Handkoffer, aus Aluminium"
Handkoffer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus Aluminium, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit Schnappverschlüssen mit Zahlenschloss versehen, - - gefüttert; an der Deckelinnenseite mit einem herausnehmbaren Einsatz mit diversen Einsteckfächern ausgestattet; im Kofferboden mit einer Einlage aus Schaumkunststoff, die individuell angepasst werden kann, ausgestattet, - nicht erkennbar zur Aufnahme von bestimmten Gegenständen hergerichtet. "Handkoffer, aus Aluminium"
Handkoffer, sog. Werkzeugkoffer-Set 3-tlg. (3 in 1), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung aus drei Handkoffern in unterschiedlichen Größen; jeweils: - - mit einer Außenseite aus strukturierten Folien aus Aluminium, - - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgeklebt, - - mit einem Kantenschutz aus Profilen aus augenscheinlich Aluminium und Eckbeschlägen aus Kunststoff, - - mit einem Handtragegriff, - - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen versehen, - - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - großer Koffer: - - an der Deckelinnenseite mit einer herausnehmbaren Platte mit 13 aufgenähten Einsteckfächern und vier aufgenähten Einsteckschlaufen ausgestattet, - - im Kofferboden mit zwei herausnehmbaren, in ihrer Position verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 46 cm (Breite) x 17 cm (Höhe) x 33 cm (Tiefe), - mittelgroßer Koffer: - - an der Deckelinnenseite mit sieben elastischen Schlaufen ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 38 cm (Breite) x 12 cm (Höhe) x 27 cm (Tiefe), - kleiner Koffer: - - an der Deckelinnenseite mit einem großen, offenen Einsteckfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 9 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkoffer, sog. Alu-Case-Basic Black-Line, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus strukturierten, teilweise schwarz gefärbten Folien aus Aluminium, - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgeklebt, - mit Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Kantenschutz aus Kunststoffprofilen und Eckbeschlägen aus unedlem Metall, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen versehen, - - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - an der Deckelinnenseite mit einer herausnehmbaren Platte mit 13 aufgenähten Einsteckfächern und vier aufgenähten Einsteckschlaufen ausgestattet, - - im Kofferboden mit fünf herausnehmbaren, in ihrer Position verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 45 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 33 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkoffer, sog. Fotokoffer Alu, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus schwarz gefärbten, strukturierten Folien aus Aluminium, - - auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten aufgeklebt, - mit Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem Kantenschutz aus Profilen aus augenscheinlich Aluminium und Eckbeschlägen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen versehen, - - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - an der Deckelinnenseite mit einer herausnehmbaren Platte mit acht aufgenähten Einsteckfächern, - - im Kofferboden mit einer angeklebten, ca. 2,5 cm dicken Lage aus Schaumkunststoff sowie mit einer darüber befindlichen, herausnehmbaren, ca. 6,5 cm dicken, regelmäßig eingeschnittenen Einlage aus Schaumkunststoff, die individuell angepasst werden kann, ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 32 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 23 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur Aufnahme von bestimmten Gegenständen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkoffer, sog. Werkzeugkoffer, Art.-Nr. 9095130, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus strukturiertem (noppenförmig) Aluminium auf einer Unterkonstruktion aus Holzfaser- platten, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus Stahl, - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff, - mit jeweils vier Stellfüßen aus Kunststoff am Bodenteil und an einer Längsseite, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - im Bodenteil mit verstellbaren Stegen aus mit Schaumkunststoff verkleideten Holzfaserplatten zur beliebigen Fächereinteilung ausgestattet, - mit einer herausnehmbaren Platte aus Pappe im Deckel die mit 15 Halteschlaufen für Werkzeuge ausgestattet ist, - nicht erkennbar zur Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet, - mit den Abmessungen von ca. 39,5 (L) x 30 (B) x 13 (T) cm, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkoffer, sog. Universal- und Werkzeugkoffer, leer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus strukturiertem Aluminium, - - mit einer Unterkonstruktion aus Holzfaserplatten, - mit einem Kantenschutz aus Aluminiumprofilen und Eckbeschlägen aus Kunststoffen, - in den Abmessungen: ca. 46 cm (Breite) x 33 cm (Höhe) x 18 cm (Tiefe), - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff, - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff am Bodenteil, - mit zwei abschließbaren Bügelschlössern aus unedlem Metall, - innen mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - im Bodenteil mit verstellbaren Stegen aus mit Schaumkunststoff verkleideten Kunststoffplatten zur beliebigen Fächereinteilung ausgestattet, - im Kofferdeckel mit einer herausnehmbaren Platte aus mit geprägten Kunststofffolien überzogener Pappe mit mehreren, auf einer Seite aufgenähten Einsteckfächern und Halteschlaufen in unterschiedlichen Größen zur Aufnahme diverser Gegenstände ausgestattet, - nicht zur Aufnahme von bestimmten Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Aluminium"
Handkofferähnliches Behältnis, - mit einer Außenseite aus Aluminium, die auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzplatten aufgebracht ist, - mit einem Rahmen aus Aluminium und Eckverstärkungen aus Stahl, - mit Abmessungen von ca. 62 (L) x 58 (B) x 86 (Höhe mit Rollen) cm, - mit Doppeltragegriffen an jeder Seite, - der größte Teil des Korpus zweiseitig abklappbar, mit seitlichen Drehverschlüssen, - an der Unterseite mit vier beweglichen Rollen, - Innenraum zur Aufnahme eines Mikroskops eingerichtet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0 umfasst Reisekoffer, aus Aluminium. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.19.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.19.10.00.0 beträgt 5,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.19.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0?
4202.19.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.19.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.19.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420219 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere > 42021910 aus Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.19.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.19.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1430/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.19.10.00.0?
Warennummer 4202.19.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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