Zolltarifnummer 4202.19.90.90: Reisekoffer, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.19.90.90 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.19.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.19.90.90
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.19Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere
- 4202.19.90aus anderen Stoffen
- 4202.19.90.90Reisekoffer, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.19.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. Metall-Werkzeugkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus unedlem Metall (augenscheinlich kein Aluminium), - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff auf dem Deckel, - mit jeweils einem Tragegriff an den Schmalseiten, - - aufklappbar; mit zwei Bügelverschlüssen und einem Schloss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit drei Schubladen unterhalb des Deckelfachs, - mit den Abmessungen: ca. 53 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unter- positionen 4202 1110 bis 4202 1299 genannte, nicht aus Aluminium, nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Werkzeugkasten, Fotos siehe Anlage, - aus unedlem Metall (laut Antrag Stahl), - mit einem angenieteten Handtragegriff, - mit einem aufklappbaren Deckel mit einem Bügelverschluss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 28 cm (Breite) x 16 cm (Tiefe) x 8 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Stahl, nicht handgearbeitet"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem handkofferähnlichen Behältnis und verschiedenen Malutensilien, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - handkofferähnliches Behältnis: - - - vollständig aus Holz gefertigt, - - - mit einem Handtragegriff, - - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei Bügelschlössern aus unedlem Metall versehen, - - - an der Außenseite des Deckels mit einer höhenverstellbaren Leinwandhalterung versehen, die als Malunterlage (Staffelei) genutzt werden kann, - - - - innen im Bodenteil durch drei Trennstege in vier Fächer unterteilt, - - - mit den Abmessungen: ca. 26,5 cm (Breite) x 39,5 cm (Tiefe) x 11 cm (Höhe), - - 18 Tuben (je 12 ml) mit unterschiedlichen Acrylfarben, - - sechs Pinsel zum Auftragen der Acrylfarben, - - ein Spatel (Malmesser) aus Kunststoff, - - eine Mischpalette aus Kunststoff, - - eine Leinwand, die auf einem Keilrahmen aufgezogen ist, - das handkofferähnliche Behältnis bestimmt insbesondere aufgrund des Wertes und des Umfangs den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll der Aufbewahrung und dem Transport von Malutensilien dienen. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 1910 genannte, nicht handgearbeitet"
Den Handkoffern ähnliches Behältnis, sog. Koffer-Staffelei unbefüllt - Good, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - vollständig aus Holz (unbeschichtetes Kiefernholz) gefertigt, - mit einem Handtragegriff, - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei Bügelverschlüssen, - an der Außenseite des Deckels mit einer höhenverstellbaren Leinwandhalterung, die als Malunterlage (Staffelei) genutzt werden kann, - - im Bodenteil durch drei Trennstege in vier Fächer unterteilt, - mit den Abmessungen: ca. 27 cm (Breite) x 36 cm (Tiefe) x 10 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll als Staffelei zum Malen und als Koffer zum Transport von Malutensilien dienen. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unter- positionen 4202 1110 bis 4202 1910 genannte, nicht handgearbeitet"
Handkoffer, sog. Autosammelkoffer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus unedlem Metall (kein Aluminium); farbig bedruckt, - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff, - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall versehen, - - innen mit einer nicht herausnehmbaren Fächereinteilung für 18 Spielzeugautos, - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Breite) x 37,5 cm (Höhe) x 8,5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da Behältnisse der Position 4202 gemäß Anmerkung 1 d) zu Kapitel 95 von dem Kapitel 95 ausgenommen sind. "Handkoffer, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 1910 genannte, nicht handgearbeitet"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem handkofferähnlichen Behältnis und verschiedenen Malutensilien, Foto siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben: - - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Karton verpackt), - - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - - handkofferähnliches Behältnis: - - - aus Holz gefertigt (Kiefern- und Birkenholz), - - - mit einem Handtragegriff, - - - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei Bügelschlössern, - - - an der Außenseite des Deckels mit einer höhenverstellbaren Leinwandhalterung versehen, die als Malunterlage (Staffelei) genutzt werden kann, - - - im Bodenteil durch vier Trennstege in fünf Fächer unterteilt, - - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 45 cm (Tiefe) x 13 cm (Höhe), - - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - - soll der Aufbewahrung und dem Transport von Malutensilien dienen, - - 18 Tuben (je 12 ml) mit unterschiedlichen Acrylfarben, - - fünf Pinsel zum Auftragen der Acrylfarben (in den Größen 0/2/4/6/10), - - zwei Bleistifte, - - eine Mischpalette aus Kunststoff, - - ein Spatel aus Kunststoff (sog. Malmesser), - - zwei Leinwände, die auf Keilrahmen aufgezogen sind, - das handkofferähnliche Behältnis bestimmt insbesondere aufgrund des Wertes und des Umfangs den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 1910 genannte, nicht handgearbeitet"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem handkofferähnlichen Behältnis und verschiedenen Malutensilien, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - handkofferähnliches Behältnis: - - vollständig aus Holz gefertigt, - - mit einem Handtragegriff, - - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei Bügelschlössern aus unedlem Metall, - - an der Außenseite des Deckels mit einer höhenverstellbaren Leinwandhalterung versehen, die als Malunterlage (Staffelei) genutzt werden kann, - - im Bodenteil durch drei Trennstege in vier Fächer unterteilt, - - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - - in den Abmessungen: ca. 26,5 cm (Breite) x 39,5 cm (Tiefe) x 11 cm (Höhe), - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - soll der Aufbewahrung und dem Transport von Malutensilien dienen, - 18 Tuben (je 12 ml) mit unterschiedlichen Acrylfarben, - sechs Pinsel zum Auftragen der Acrylfarben, - ein Spatel (Malmesser) aus Kunststoff, - eine Mischpalette aus Kunststoff, - eine Leinwand, die auf einem Keilrahmen aufgezogen ist, - das handkofferähnliche Behältnis bestimmt insbesondere aufgrund des Wertes und des Umfangs den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Handkoffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 1910 genannte, nicht handgearbeitet"
Article se présentant sous la forme d’un petit coffre de forme rectangulaire (35 x 12 x 12 cm) à surface extérieure en bois muni d’une poignée et d’une fermeture à crochet. L’article est destiné à ranger une bouteille.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.19.90.90?
Die Zolltarifnummer 4202.19.90.90 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.19.90.90?
Der Drittlandszollsatz für 4202.19.90.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.19.90.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.19.90.90?
4202.19.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.19.90.90 im Zolltarif eingeordnet?
4202.19.90.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420219 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere > 42021990 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.19.90.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.19.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI8019/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.19.90.90?
TARIC-Code 4202.19.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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