Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0: Handtaschen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 steht für Handtaschen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.22.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.22.90.90.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.22Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.22.90aus Spinnstoffen
- 4202.22.90.90andere
- 4202.22.90.90.0Handtaschen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handtasche, sog. Handytasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 18 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen; außer am Bodenteil mit ovalen Ausstanzungen versehen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem am oberen Ende durch acht Ösen aus unedlem Metall gezogenen Kordelzug mit Stopper verschließbar, - - mit einem passgenauen, herausnehmbaren Futter mit einem Tunnelzug im oberen Rand, - mit einem runden Boden; mit den Abmessungen: ca. 12 cm (Durchmesser) x 16 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen; wattiert und durch Steppen abgeteilt, - mit zwei Tragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 21 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - verpackt in einem Stoffbeutel (sog. Coverbag). "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem längenverstellbaren Tragegurt mit Schnappverschluss, womit die Handtasche quer über dem Oberkörper getragen werden kann, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert und gepolstert; innen mit zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 17 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Sublistar® Kindergartentasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Gewebe aus 100 % Polyester); mit reflektierenden Paspeln und Zuschnitten versehen, - - mit einem längenverstellbaren, gepolsterten Schultertragegurt, - - mit einem eingesetzten Vorfach mit Reißverschluss, das von der Überschlagklappe verdeckt wird, - - das Hauptfach ist mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, die mittels eines Klettstreifens abnehmbar ist, versehen, - - - gefüttert; innen mit einem aufgesetzten, klarsichtigen Einsteckfach aus Kunststofffolien mit eingeschobener Adresskarte, zwei offenen, netzartigen Einsteckfächern sowie einem angenähten Karabinerhaken ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 19 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - - in unterschiedlichen Farben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Schultertaschen mit wechselbarer, bedruckbarer Lasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - - mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, die mittels eines Klettstreifens abnehmbar ist, - - mit einem von der Überschlagklappe verdeckten, entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - - in unterschiedlichen Farben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - - an der Rückseite mit einem über die gesamte Breite reichenden Fach mit Klettverschluss, - - mit einer mittels eines Klettstreifens abnehmbaren Überschlagklappe mit Klettverschluss, - - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, zwei offenen Einsteckfächern sowie zwei Stiftlaschen ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen; durch Steppen herzförmig abgeteilt, - mit zwei Handtragegriffen, - in der Mitte des oberen Rands mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Breite) x 22 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 umfasst Handtaschen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.22.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.22.90.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.22.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420222. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0?
4202.22.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.22.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.22.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420222 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42022290 aus Spinnstoffen > 4202229090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.22.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.22.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2894/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0?
Warennummer 4202.22.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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