Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.22.90.90: Handtaschen, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 4202.22.90.90 steht für Handtaschen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.22.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.22.90.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.22Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.22.90aus Spinnstoffen
  5. 4202.22.90.90Handtaschen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.22.90.90

HS-Code4202.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.22.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.22.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI30364/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - aus Gewirke mit nicht flächendeckend eingearbeiteten Glitzerpartikeln (Flächenerzeugnis der Position 5907), - an der Vorderseite ist ein Zuschnitt aus dem Außenmaterial zu einer Schlaufe gerafft aufgenäht, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem Magnetknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 22 cm (Breite) x 12 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI30529/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), - - aus Gewirken aus gedrehten, fibrillierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 5 mm (Streifen der Position 5404), - am Bodenteil und an einem ca. 2 , 5 cm breiten Streifen entlang des oberen Rands mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem mittig in der Öffnung eingesetzten Magnetknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI30337/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem längenverstellbaren, abnehmbaren Tragegurt, womit die Handtasche quer über dem Oberkörper getragen werden kann, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 16 cm (Breite) x 19 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI24963/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (gerautes Gewirke), - an der Vorderseite mit einem zierenden Band mit Außenseite aus Kunststofffolien mit einem Bügel aus unedlem Metall, - mit zwei Handtragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - in der Öffnung mit einem Magnetknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 19 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI24960/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (gerautes Gewirke), - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einer Überschlagklappe mit einer Zierschnalle aus unedlem Metall und einem Magnetknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 17 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

ESBTIESBTI2026SOL1566Erteilt von ESGültig bis 2029-09-28

Bolso de mano infantil (con forma de perro), con superficie exterior textil, dispone de relleno/acolchado de guata sintética (padding) en el interior de color blanco. Tiene cordón de algodón trenzado de 10 mm de diámetro a modo de asa para colgar. No está hecho a mano y se presenta para su venta al público en tres colores. Presenta un compartimento interior funcional, accesible mediante cremallera, apto para transportar pequeños objetos. El artículo no incorpora mecanismos, módulos sonoros, articulaciones móviles ni ningún otro elemento de carácter lúdico o interactivo. Dimensiones aproximadas: 270 x 130 mm (cuerpo). Función o uso: Se utiliza como bolso de mano. Composición de la mercancía: Composición 100% poliéster. Características de los componentes/ Ingredientes de la mercancía: Tiene forma tridimensional de perro, con orejas, hocico bordado, cola y bufanda de tejido cosidos como elementos decorativos.

DEBTI19942/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit zwei verschiedenen Außenseiten: - - an der Vorder- und Rückseite überwiegend mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - an den Schmalseiten, dem Bodenteil und teilweise an der Vorder- und Rückseite mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit zwei Handtragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem offenen Einsteckfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen durch einen Steg in zwei Fächer unterteilt und mit einem Reißverschlussfach und einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 23 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. - die beiden die Außenseite bildenden Stoffe (Kunststofffolie und Spinnstoff) sind nach dem Umfang annähernd gleich; damit kann der charakterbestimmende Stoff der Außenseite nicht ermittelt werden und die Handtasche ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (4202 2210 und 4202 2290) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI20451/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-20

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer unfertigen, noch nicht zusammengesetzten Handtasche und zwei Nähnadeln, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Handtasche: - - in Form einer unfertigen, noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die fertige, zusammengesetzte Ware einzureihen ist; bestehend aus: - - - einem roten und einem rosafarbenen Chenillegarn aus Spinnstoff; die Außenseite der Handtasche bildend, - - - einem stabilisierenden Korpus in Form eines Gitters aus Kunststoff, - - - zwei D-Ringen aus unedlem Metall, - - - einer Gliederkette (Schultertrageriemen) aus unedlem Metall, - - - einem Druckknopfverschluss aus unedlem Metall, - - - einem Zieranhänger, - - die verschiedenen Teile sind zusammenzufügen, - - die fertige Ware stellt sich als Handtasche mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss und Schultertrageriemen dar, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 13 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - - aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - - gilt zolltarifrechtlich nicht als handgearbeitete Ware, - Nähnadeln: - - aus Kunststoff, - - mit einer Länge von ca. 7 cm, - die Handtasche bestimmt im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - mit einer beigelegten Postkarte und einem Stickerbogen für den Einzelverkauf aufgemacht, - die Postkarte und der Stickerbogen sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Hauptware nicht und sind deshalb wie diese einzureihen. "Handtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

Pos. 4202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.22.90.90?

Die Zolltarifnummer 4202.22.90.90 umfasst Handtaschen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.22.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 4202.22.90.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.22.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420222. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.22.90.90?

4202.22.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.22.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

4202.22.90.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420222 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42022290 aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.22.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.22.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI30364/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.22.90.90?

TARIC-Code 4202.22.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.