Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0: Reisetaschen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0 steht für Reisetaschen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.91.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.91.10.90.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.91andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.91.10Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
- 4202.91.10.90andere
- 4202.91.10.90.0Reisetaschen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rucksack, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware; bestehend aus: - einem Rucksack: - - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Rindleder), - - mit zwei längenverstellbaren Rückentragegurten und einer Trageschlaufe, - - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach und zwei darauf aufgesetzten Reißverschlussfächern, - - an den Schmalseiten mit jeweils einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - - mit einer Überschlagklappe mit Magnetverschluss, - - gefüttert; mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und drei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - - in den Abmessungen von ca. 37 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 18 cm (Tiefe), - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - einem kleinen, runden Behältnis (ähnliches Behältnis): - - mit einem Karabinerhaken am Rucksack befestigt, - - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Rindleder), - - mit einem entlang der Schmalseite verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - - mit einer kreisrunden Form; in den Abmessungen von ca. 9 cm (Durchmesser) x 2 cm (Tiefe), - der Rucksack bestimmt aufgrund des Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware. "Rucksack, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Rucksack, sog. Rucksack aus Leder cleerfield, Artikel 10123, Foto siehe Anlage, - aus Leder; auf der Vorderseite mit aufgenähten Etikett aus Spinnstoff, - mit zwei verstellbaren, gepolsterten Rückentragegurten versehen, - auf der Vorderseite mit einem aufgesetzten, gefütterten Vorfach, in dem ein Karabinerhaken aus Kunststoff angenäht ist, - mit einem Hauptfach: - - gefüttert; mit einem Einsteckfach versehen, - Vor- und Hauptfächer jeweils mit einem Reißverschluss zu öffnen; an den Zippern mit schmalen Bändern aus Leder verziert, - in den Abmessungen: ca. 47 cm (Höhe) x 36 cm (Breite) x 13 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Rucksack, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus augenscheinlich und lt. Antragsangaben Leder, - mit zwei Rückentragegurten, im oberen Drittel mittels Reißverschluss zusammengehalten und somit verstellbar, - auf der Rückseite mit einem Einsteckfach mit Reißverschluss, - auf der Vorderseite mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - - an der Vorderseite mit einem kleinen Einsteckfach mit Reißverschluss, - oben mit einem Kordelzugverschluss mit Stopper und einer Überschlagklappe mit Magnet- verschluss zu schließen, - Hauptfach gefüttert und mit einem seitlichen Einsteckfach mit Reißverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen von ca. 25 (H) x 23 (B) x 10 (T) cm, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …
Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben.
Zu Unterposition 4202 91: 1. Taillen (Hüft)-tasche, mit einer Außenseite aus weichem Leder auf der Vorder- und der Oberseite und Spinnstoff auf dem Boden und der Rückseite (Abmessungen: ca. 26 x 13 x 8 cm). Die Ware hat eine große Einteilung mit zwei weiteren kleineren angenähten Einteilungen auf der Vorderseite und einer verborgenen Tasche in der Rückseite; alle Einteilungen sind mit Reißverschluss zu verschließen. Die große Einteilung und die verborgene Tasche sind vollständig mit Spinnstoff gefüttert; die zwei kleineren Einteilungen sind nur auf der jeweiligen Vorderseite mit Spinnstoff gefüttert. Die Ware weist einen verstellbaren gewebten Gurt aus Spinnstoff auf, der mit Kunststoffverschlüssen ausgestattet ist. Das Leder der Ware ist mit einer sehr dünnen Kunststoffbeschichtung zugerichtet worden. Die Beschichtung ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0?
Die Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0 umfasst Reisetaschen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.91.10.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.91.10.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.91.10.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0?
4202.91.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.91.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.91.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420291 andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 42029110 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel > 4202911090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.91.10.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.91.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11298/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.91.10.90.0?
Warennummer 4202.91.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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