Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4811.51.00.00: Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4811.51.00.00 steht für Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4811.51.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4811.51.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
  3. 4811.51gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
  4. 4811.51.00.00Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.51.00.00

HS-Code4811.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4811.51.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4811.51.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2025-1327Erteilt von NLGültig bis 2029-03-12

Zogenoemd fotopapier met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld voor het afdrukken van foto’s; - het papier is vervaardigd van cellulose van naald- en loofhout; - aan 1 zijde bestreken met aluminium hydroxide; - aan de andere zijde voorzien van een deklaag van polyethyleen; - gebleekt; - niet voorzien van bedrukking; - in rechthoekig A4 formaat, 21 x 29,7 cm, gesneden met een gewicht van 235 gr/m2. Met 50 vellen verpakt in een bedrukte verpakking.

DEBTI31350/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-16

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie eingeschweißt sind. 1. 200 quadratische Zuschnitte aus gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (Abmessungen etwa 9 cm x 9 cm), einseitig bunt bedruckt, die jeweils mit einer dünnen Lage aus Kunststofffolie (weniger als die Hälfte der Gesamtdicke) und einer schwarzen Farbschicht überzogen sind. 2. 24 etwa 8,5 cm lange, einseitig angespitzte Kratzstifte aus Holz. 3. Ein quadratisches Aufbewahrungsbehältnis aus Pappe (Abmessungen geschlossen etwa 9,2 cm x 7,4 cm x 9,3 cm), das im Wesentlichen mit Produktinformationen bedruckt und mit Kunststofffolie überzogen ist. Der Deckel dient durch Knicken und Zusammenstecken als Stiftehalter. Das Behältnis dient zur Aufbewahrung der unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, auf der Oberfläche verziert oder bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zum TARIC-Code 4811 51 00 00.

DEBTI40732/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen bedruckten Schachtel aus Pappe verpackt sind: 1. Insgesamt 80 rechteckige, zweifach in Querrichtung perforierte Zuschnitte aus gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (Format: etwa 10,0 x 15,0 cm). Es ist auf der Vorderseite mit Kunststoff und chemischen Beschichtungen überzogen und auf der Rückseite mit einem Endlosmotiv bedruckt. Jeweils 20 Zuschnitte sind in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. 2. Zwei Farbbandkassetten, die jeweils einzeln in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt sind. Nach Einsetzen einer unter 2. beschriebenen Farbbandkassette in einem speziellen Drucker können damit genau 40 der unter 1. beschriebenen Zuschnitte im Thermosublimationsverfahren farbig bedruckt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder mit Kunststoff überzogen, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zum TARIC-Code 4811 51 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert der unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte bestimmt wird.

NLBTI2019-1055Erteilt von NLGültig bis 2022-11-26

Fotopapier, met onder andere -volgens opgave- de volgende kenmerken: - rechthoekige vellen in A4-formaat; - bestemd voor het afdrukken van foto’s; - aan één zijde voorzien van een anorganische deklaag; - aan de andere zijde voorzien van een deklaag van polyethyleen; – gebleekt; - een gewicht van meer dan 150 gram/m². Het product wordt aangeboden in een kartonnen verpakking inhoudende 20 of 25 vellen.

DEBTI58466/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-13

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem, mechanischem Papierhalbstoff, mit einem Quadratmetergewicht von 240 g, das einseitig mit Kieselsäure und Polyvinylalkohol (PVA

ITIT-2015-0517V-029100Erteilt von ITGültig bis 2022-02-08

FOGLIO DI CELLULOSA RICOPERTO DA UN FILM INTERNO DI PET (POLIETILENE TERAFTALATO) E DA UNO ESTERNO DI PLA (POLIATTATO). E’ DESTINATO AD ESSERE UTILIZZATO PER L’IMBALLAGGIO.

FR-RTC-2015-006858Erteilt von FRGültig bis 2021-12-20

PAPIER EN PATE CHIMIQUE BLANCHIE DE RESINEUX, RECOUVERT SUR UNE FACE DE DEUX FILMS TRANSPARENTS, L’UN EN POLYETHYLENE ET L’AUTRE EN POLYETHYLENE TEREPHTALATE. L ENSEMBLE A UNE EPAISSEUR TOTALE DE 167µm, LE PAPIER FAIT 95 µm D’EPAISSEUR. LA COUCHE DE POLYETHYLENE : 51 µm LA COUCHE DE PET : 21 µm. LE POIDS AU m² EST DE 163 GRAMMES.

DE20689/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-09

Bei der als "beschichtetes Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Warenproben und den Angaben der Antragstellerin um gestrichenes, gebleichtes Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, das beidseitig mit Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anm. 1 zu Kap 39) beschichtet ist. Auf einer Seite ist das Papier zusätzlich mit einer Aluminiumfolie überzogen, die sich zwischen der Papierlage und der Kunststoffschicht befindet. Das Erzeugnis wird als Vorprodukt bei der Herstellung von Getränkeverpackungen verwendet und in Rollen eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, mit Kunststoff überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zum TARIC-Code 4811 51 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Dicke und der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterpositionen 4811 51 00 und 4811 59 00: Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48).

Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.51.00.00?

Die Zolltarifnummer 4811.51.00.00 umfasst Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.51.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4811.51.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4811.51.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481151. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.51.00.00?

4811.51.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4811.51.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4811.51.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481151 gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.51.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.51.00.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2025-1327. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.51.00.00?

TARIC-Code 4811.51.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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