Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0: Werbedrucke und Werbeschriften, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 steht für Werbedrucke und Werbeschriften, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4911.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4911.10.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 49BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  2. 4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  3. 4911.10Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  4. 4911.10.90andere
  5. 4911.10.90.00.0Werbedrucke und Werbeschriften, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0

HS-Code4911.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4911.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4911.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4911.10.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30888/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Es handelt sich um eine sog. Schütttisch-Ummantelung, gefertigt aus einem zweckbestimmt zugeschnitten, mehrfach gefalzten und an einer Seite geklebten Zuschnitt aus Wellpappe. Die nach außen gerichteten Flächen sind mit einem Markennamen bedruckt. Die Ware wird zu Werbezwecken im Einzelhandel über Schütttische gestülpt. Abmessungen: klein etwa 65 x 81 x 84,5 cm, groß etwa 121 x 81 x 84,5 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47511/24-4Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Es handelt sich um einen mit Abbildungen und Text beidseitig farbig bedruckten rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 6,6 x 38,0 cm; vierfach auf etwa 6,6 x 7,7 cm gefalzt). Das Faltblatt ist im Wesentlichen mit Informationen zu einem Produkt, mit Abbildungen zu allen Figuren dieses Produktes sowie einer Ankreuzmöglichkeit, ob die Figur bereits vorhanden ist oder noch gesammelt werden soll, sowie einer Übersicht weiterer Produkte der Serie bedruckt. Es stellt sich somit als Werbedruck dar. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-47511/24-1), einem Bogen mit Stickern (DEBTI-47511/24-2) und einer Packung Schleim (DEBTI-47511/24-3) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Anzahl der Bestandteile ebenfalls ausgeschlossen, daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Druckerzeugnis) getrennt einzureihen. Das Faltblatt dient nicht der spielerischen Unterhaltung und ist somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503. Derartige Waren gehören als "Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI60649/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-20

Es handelt sich um bedruckte Aufkleber zu Werbezwecken in kreisrunder (Durchmesser: etwa 30 bis 50 mm), elliptischer (Abmessungen: z. B. 25 x 15 mm), rechteckiger (Abmessungen: z. B. 44 x 20 mm) oder quadratischer Form (Kantenlänge: z.B. 40 mm). Die Aufkleber bestehen aus einer dünnen Kunststofffolie, die schauseitig mit einem Firmen- oder Markennamen, einem Firmen- oder Marken-Logo oder mit einer kurzen Werbebotschaft in Textform farbig bedruckt sind. Auf der Vorderseite ist die bedruckte Folie mit einer transparenten, flexiblen, leicht gewölbten, passgenauen Kunststofffolie beklebt. Die Rückseite der bedruckten Folie ist mit einer selbstklebenden Schicht ausgerüstet und mit Schutzpapier abgedeckt. Die nach Kundenvorgaben bedruckten Aufkleber, die in Folienbeuteln verpackt und in Kartons umverpackt sind, sollen auf Gegenstände aufklebt als Werbeträger dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, Werbedrucke" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI39756/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-10

Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Kunststofffolie (Abmessungen: etwa 7 x 125 cm), der schauseitig mit Abbildungen und einem Text bedruckt ist. Die Rückseite der Kunststofffolie haftet auf glatten Oberflächen und kann wieder abgelöst werden. Das Erzeugnis soll in Supermärkten an Theken angebracht werden, um durch den Aufdruck auf bestimmte Eigenschaften, Sonderaktionen oder saisonale Angebote hinzuweisen. Durch die Farbigkeit (weißer Druck auf goldenem Hintergrund) wird die Aufmerksamkeit auf die ausgestellte Ware gelenkt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Werbedrucke" zur Codenummer 4911 10 90 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47483/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich um einen etwa 60 x 41,7 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der beidseitig mit einem Logo, Text sowie Abbildungen von Lebensmitteln farbig bedruckt ist. Der Rand einer Längsseite weist drei ausgeformte Haken auf. Das Erzeugnis dient zu Werbezwecken und wird in Geschäften an Regalen befestigt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke, Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47476/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-23

Es handelt sich um einen pfeilförmigen Zuschnitt aus Pappe mit den maximalen Abmessungen von etwa 77 x 38 cm, der beidseitig mit einem Logo und einem Werbeslogan farbig bedruckt ist. Der obere Rand ist mit einem ausgearbeiteten Vogel versehen und weist zwei Lochungen auf, durch die jeweils ein Haken aus unedlem Metall gesteckt wird. Das Erzeugnis dient zu Werbezwecken und wird in Geschäften an der Decke befestigt. Der bedruckte Pappzuschnitt ist mit zwei Haken gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Werbedruck der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke, Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47451/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-19

Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form einer Wimpelgirlande, bestehend aus zwanzig rechteckigen Zuschnitten (Abmessungen: etwa 21 cm x 15 cm) aus Papier, die in regelmäßigen Abständen an einem etwa 5,65 m langen Spinnstoffband befestigt sind. Die Zuschnitte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang) sind beidseitig im Wesentlichen mit Spendenaufrufen und Bildmotiven (passend zum Spendenaufruf) sowie einem Firmenlogo/-schriftzug bedruckt. Das Erzeugnis ist zu Werbezwecken bestimmt (somit kein Druck nebensächlicher Art) und wird in einem Lebensmittelgeschäft aufgehängt. Es ist in einem transparenten Folienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke (Werbedrucke)" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47477/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-19

Es handelt sich um einen etwa 84 x 59 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der beidseitig mit einem Logo, Text sowie Abbildungen von Lebensmitteln farbig bedruckt ist. Am oberen Rand befinden sich zwei Lochungen, durch die jeweils ein Haken aus unedlem Metall gesteckt wird. Das Erzeugnis dient zu Werbezwecken und wird in Geschäften an der Decke befestigt. Der bedruckte Pappzuschnitt ist mit zwei Haken gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Werbedruck der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke, Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 10 und 4911 10 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4911 des HS, fünfter Absatz Ziffer 1).

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 umfasst Werbedrucke und Werbeschriften, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4911.10.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4911.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0?

4911.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4911.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4911.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien > 491110 Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen > 49111090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30888/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0?

Warennummer 4911.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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